II Berufspolitik

Referatsleiterin:

Dagmar Bär, StDin
Schwaig
berufspolitik@bpv.de

 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Leitung des Referats Berufspolitik im bpv umfasst eine große Bandbreite an Aufgaben: Mein Einsatz für unsere Kolleginnen und Kollegen in allen berufspolitischen Fragen reicht von den Anfängen des Referendariats bis zur Versetzung in den Ruhestand. In meinen Funktionen als stellvertretende Vorsitzende des bpv, als berufspolitische Referentin des bpv, als Vorsitzende der Gruppe der Lehrer an Gymnasien und stellvertretende Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim KM sowie als stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes bin ich zudem ein Bindeglied des Bayerischen Philologenverbandes zum Deutschen Philologenverband, zum Bayerischen und zum Deutschen Beamtenbund sowie zum Hauptpersonalrat und zum Kultusministerium. Darüber hinaus obliegt mir die umfassende Unterstützung des Vorsitzenden des bpv, Michael Schwägerl, in allen berufspolitischen Angelegenheiten. Da viele Bereiche, die den Rechtsstatus der Lehrkräfte als Beamte betreffen – wie z. B. das Dienstrecht, das Laufbahnrecht, das Besoldungsrecht sowie das Versorgungsrecht – , nicht im Kultusministerium, sondern im Finanzministerium, am Kabinettstisch, im Bayerischen Landtag oder sogar auf europäischer Ebene entschieden werden, bin ich zudem berufspolitische Ansprechpartnerin für alle politischen Entscheidungsträger. Die innerverbandliche Berufspolitik wird wesentlich im Arbeitskreis Berufspolitik mitbestimmt, dessen Leitung mir ebenfalls übertragen ist. Da viele politische Referate des Bayerischen Philologenverbandes eng miteinander verzahnt sind, sind insbesondere die sehr enge Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden Michael Schwägerl und die gute Abstimmung in unseren Gremien GV und HV richtungsweisend für unsere erfolgreiche Verbandspolitik.

Herzliche Grüße
Ihre Dagmar Bär



EINIGE UNSERER BERUFSPOLITISCHEN ERFOLGE / ERFOLGE DES HPR SIND:

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Arbeitsgruppe „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ im HPR-Plenum (Gruppe der Lehrer an Gymnasien vertreten durch Dagmar Bär)
  • Engagierte und wachsame Begleitung des Auf- und Ausbaus des neuen arbeitsmedizinischen Instituts am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Inbetriebnahme Ende 2019): Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung für Lehrkräfte und Verwaltungsangestellte an Schulen

Beteiligung des bpv an der bundesweiten Arbeitszeitstudie des DPhV

  • Repräsentative Erhebung der Arbeitszeit von Gymnasiallehrkräften
  • Erfassung der Arbeitsbelastungen sowie die dadurch bedingten Auswirkungen auf die Gesundheit

Aktive Verfolgung des Aufbaus des Landesamtes für Schulen in Gunzenhausen

  • Entstehung eines Kompetenzzentrums für die Beschäftigten an den Gymnasien
  • Bündelung der Personalverwaltung für Lehrkräfte im Beschäftigtenverhältnis und für die Verwaltungsangestellten an Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen
  • Notwendige Änderung des Bay. Personalvertretungsgesetzes > Einrichtung eines Bezirkspersonalrats (erstmalige Wahl des Bezirkspersonalrats im Rahmen der regulären PR-Wahlen 2021)
  • Einsatz der HPRs mit allen Kräften für die gruppenspezifische Ausgestaltung des neu zu wählenden Bezirkspersonalrats > eigene Personalvertretung für die Arbeitnehmer an unseren Schularten

Periodische Beurteilung 2018

  • Beurteilungsschrift 2018 der HPRs im bpv als Hilfestellung für alle Betroffenen mit allen gesetzlichen Grundlagen, Änderungen und Wissenswertem
  • Verbesserungen bei Änderung der Beurteilungsrichtlinien - Ergebnisse der Einigungsstelle
  • Mehr Transparenz in den Beurteilungen und Stärkung der Mitbestimmungsrechte der örtlichen Personalräte

Ab 2019 Periodische Beurteilung im Jahr nach der Probezeitbeurteilung

  • Zustimmung des HPRs zu dieser Änderung, da eine periodische Beurteilung für Beförderungen und Funktionsübertragungen zwingende Voraussetzung ist.
  • Ziel der neuen Regelung:

- Gerechtere Startvoraussetzungen, insbesondere Vermeidung von Nachteilen durch Inanspruchnahme von Elternzeiten oder familienpolitischen Beurlaubungen
- Weitere Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Übergangsregelungen für den Erhalt der Funktionen beim Aufwachsen des neunjährigen Gymnasiums – Maßnahmen zur Bewältigung der Übergangsphase
Start von Überbrückungsmaßnahmen – dank des Einsatzes des HPRs – ab dem Schuljahr 2018/2019:

  • Kulanzregelung bis zum Auslaufen von Funktionen (Fachbetreuungen und Mitarbeiterstellen). Die im Funktionenkatalog festgelegten Mindestwochenstundenzahlen dürfen bis zu 20% unterschritten werden.
  • Sofortige Wiederbesetzung aller Mitarbeiterstellen (Funktion 1110), auch wenn im Moment die Schülerzahl nicht über der erforderlichen Grenze liegt, dies aber voraussichtlich 2025/26 der Fall sein wird.
  • Sukzessive Neueinrichtung zu den nächsten 5 Ausschreibungsterminen einer (weiteren) Mitarbeiterstelle in der Schulleitung in den Fällen, in denen die Schülerzahl 2025/26 voraussichtlich über der relevanten Grenze liegen wird. Begonnen werden soll mit den kleinen Seminarschulen und Gymnasien.

Zusätzliche Anrechnungsstunden für die Systembetreuung – langjährige Forderung von HPR und bpv!

  • Im Schuljahr 2017/18 jeweils eine zusätzliche Anrechnungsstunde für die Systembetreuung für 122 staatliche Gymnasien mit der größten Schülerzahl
  • Im Schuljahr 2018/2019 eine zusätzliche Anrechnungsstunde für die Systembetreuung für die anderen staatlichen Gymnasien (Bereitstellung von zusätzlichen Ressourcen im Rahmen des Nachtragshaushalts 2018)
  • Im Schuljahr 2018/2019 eine weitere zusätzliche Anrechnungsstunde (insgesamt somit zwei zusätzliche Anrechnungsstunden) für Gymnasien, an denen ein Studienseminar, ein Satellitenseminar oder eine Teilausbildung eingerichtet ist.

Leistungsprämien 2018 für Beamte und Arbeitnehmer

  • In diesem Jahr stehen ca. 1,347 Mio. € (Budget zur Vergabe von Leistungsprämien für herausragende Einzelleistungen) für knapp 20.000 verbeamtete Gymnasiallehrkräfte zur Verfügung.
  • Für an der Schule beschäftigte Lehrkräfte und Verwaltungskräfte im Arbeitnehmerverhältnis, deren Verträge dem TV-L unterliegen, gibt es nach 2017 zum zweiten Mal Mittel für Leistungsprämien als außertarifliche Leistung.

Besoldungsanpassung 2018

  • Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten: Erhöhung der Beamtenbezüge um 2,35 % zum 1.1.2018
  • Einführung der Stufe 6 im Tarifbereich: nötiger und begrüßenswerter Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation der Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis

Gute Beförderungssituation 2018

Aktuell liegt die Unterschreitung der fiktiven Beförderungsdaten nach A14 bei bis zu 12 Monaten, nach A15 bei bis zu 56 Monaten.

  • Zum Juni 2018:

- 418 Beförderungen nach A 14
- 240 Beförderungen nach A 15

  • Zum November 2018:

- 591 Beförderungen nach A14
- 213 Beförderungen nach A15.
- Höhergruppierungen von Kolleginnen und Kollegen im Arbeitnehmerverhältnis: 34 von E 13 nach E 14 und 5 von E 14 nach E 15.

Einstellungssituation zum September 2018 und das Mangelfach Kunst

  • Von 1003 Bewerbern aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang und 275 freien Bewerbern erhielten zum September 285 Bewerber ein Einstellungsangebot (inkl. Nachrücker). Damit ergibt sich eine Einstellungsquote von 22% bezogen auf den aktuellen Jahrgang und die freien Bewerber.
  • Insgesamt standen zum 7.8.2018 also 3.475 Bewerbungen 1.171 Einstellungsangeboten an Gymnasien, beruflichen Oberschulen sowie an Grund- und Mittelschulen gegenüber. Damit ist trotz der insgesamt immer noch sehr schwierigen Einstellungssituation eine leichte Verbesserung zum Vorjahr zu sehen.
  • In zahlreichen Fächerverbindungen mit geringem Bedarf konnte weiterhin der „Bestenkorridor“ bei der Einstellung berücksichtigt werden, sodass in diesen Fächern z.T. geringfügig über Bedarf eingestellt wurde.
  • Im Fach Kunst allerdings ist der Lehrermangel so hoch (und die Tendenz, erstmal zu pausieren oder angebotene Planstellen abzulehnen, spürbar), dass man durch Quereinsteigermaßnahmen versucht den Bedarf zu decken. So können Masterabsolventen mit Hauptfach Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung oder einem inhaltlich analogen Studienabschluss sowie außerbayerische Absolventen mit dem 1. Staatsexamen für das Fach Kunst in einer Fächerverbindung für die Sekundarstufe II im Februar bzw. September 2019 den Vorbereitungsdienst beginnen. Für Kunstlehrkräfte musste der Hauptpersonalrat zudem wegen des Mangels Einschränkungen bei der Antragsteilzeit und bei arbeitsmarktpolitischen Beurlaubungsmöglichkeiten zustimmen. Die Hauptpersonalrätinnen sind im engen Gespräch mit der Gymnasialabteilung, damit die Einschränkungen möglichst bald wieder aufgehoben werden können.

Familienpolitische Teilzeit in Bayern ab 2019 auf Antrag auch für Referendarinnen und Referendare

Verankerung der Pflegezeit in der UrlV: Pflegezeit von neun bezahlten Tagen

Verbesserungen bei begrenzter Dienstfähigkeit

Abschaffung bzw. deutliche Reduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts in fast allen Fächern

Neuregelungen zur Altersteilzeit:

  • unbefristete Fortführung der Altersteilzeit
  • Aufhebung des Verbots der Koppelung von Altersteilzeit im Blockmodell mit dem Antragsruhestand

Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten der letzten Dienstjahre:

  • u.a. durch Kombination von Freistellungsmodellen und Antragsruhestand
  • Verlängerung der maximalen Laufzeit des Freistellungsjahrmodells von sieben auf 10 Jahre
  • Freistellungsjahr in Verbindung mit dem Ruhestandseintritt ab 1.1.2015 auch für Schulleiter, deren ständige Stellvertreter und Seminarlehrkräfte möglich

Verbesserungen bei BayEUG-Änderungen:

  • drei Lehrkräfte im Schulforum statt bisher zwei
  • Einführung der erweiterten Schulleitung freiwillig auf Antrag im Rahmen der Haushaltsmittel
  • Wartelistenverfahren für interessierte Gymnasien
  • zwei Stunden Leitungszeit on top pro Mitglied der erweiterten Schulleitung;
  • vor Antragsstellung: Erörterung in der Lehrerkonferenz und Einbindung des ÖPR;
  • Verpflichtung der Schule zur Auskunft über Erörterung in der Lehrerkonferenz und Einbindung des PR geben, ein Konzept zur Umsetzung der erweiterten Schulleitung ist beizulegen.
  • Art. 57 Absatz 2 Satz 3 BayEUG: „Übertragung von Weisungsbefugnis für Fachaufgaben“ :

- Kann- Bestimmung
- Einbindung des Personalrats im Vorfeld
- Anzeigepflicht beim MB bei erstmaliger Übertragung der Weisungsberechtigung


Als berufspolitische Referentin und Hauptpersonalrätin werde ich mich weiterhin für unsere Kolleginnen und Kollegen auf allen Ebenen einsetzen.

  • Notwendigkeit einer vorausschauenden Einstellungspolitik
  • Forderung nach einem bedarfsunabhängigen breiten Einstellungskorridor für Jungphilologen
  • Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
  • sinnvolle und praktikable Beurteilungsmodalitäten
  • Erhalt der positiven Beförderungssituation als beste Honorierung dauerhaft guter Leistungen
  • Reduzierung der Klassenstärken
  • Erhöhung der Freistellungsstunden für die örtlichen Personalräte
  • Reduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts im zweiten Ausbildungsabschnitt
  • mehr Zeit für Korrekturen, Verwaltung und Organisation

Erweiterte Schulleitung

Erste Schritte auf einem langen Weg [275 KB]
von Dagmar Bär

 

Eltern werden - Eltern sein Informationen rund um Elternzeit, Elterngeld und Teilzeit für Lehrkräfte. Stand 2022

Ratgeber in Ruhestandsfragen Wissenswertes für verbeamtete Gymnasiallehrkräfte in Bayern

Mehrarbeitsvergütung für beim Freistaat Bayern angestellte Lehrkräfte (TV-L) und Vergütung von Klassenfahrten für beim Freistaat Bayern angestellte Lehrkräfte (TV-L) mit einem Teilzeitdeputat

Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern


Forderungskataloge des bpv zur Dienstrechtsreform


Sämtliche Positionspapiere finden Sie hier.

BERUFSPOLITISCHES POSITIONSPAPIER, VERABSCHIEDET AUF DER HVS 2017 IN GARMISCH-PARTENKIRCHEN

Kontinuität statt Kurzsicht – 1000 neue Stellen zum Schuljahr 2025/26 müssen sukzessive geschaffen werden [233 KB]

BERUFSPOLITISCHE POSITIONSPAPIERE, VERABSCHIEDET AUF DER HVS 2016 IN BAMBERG

BERUFSPOLITISCHE POSITIONSPAPIERE, VERABSCHIEDET AUF DER HVS 2015 IN AUGSBURG

BERUFSPOLITISCHE POSITIONSPAPIERE, VERABSCHIEDET AUF DER HVS 2014 IN WÜRZBURG

BEURTEILUNG, UNTERRICHTSBESUCHE UND erwSL

Ziel: eine Rahmensetzung, die die Unterrichtsqualität verbessert und sicherstellt.

Zu trennen sind:

Periodische Beurteilung

  • Periodische Beurteilungen finden alle vier Jahre statt und haben schwerpunktmäßig den Zweck, Auswahlentscheidungen im Rahmen der Beförderungen und Funktionsübertragungen zu treffen.
  • Lehrkräfte, die die Endstufe ihrer Besoldungsgruppe erreicht haben, haben das Recht, auf Antrag aus der periodischen Beurteilung genommen zu werden.
  • Die Unterrichtsbesuche zum Zwecke der dienstlichen Beurteilung erfolgen ausschließlich durch den Schulleiter oder den Stellvertreter.
  • Die Mitglieder der erwSL und/oder Fachbetreuer führen keine eigenständigen Unterrichtsbesuche zum Zwecke der Beurteilung durch.
  • Die Lehrkräfte haben das Recht, die Beurteilungsbeiträge der Mitglieder der erwSL und/oder der Fachbetreuer einzusehen.

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung im Rahmen einer Feedback-Kultur
(wie es die Neufassung des BayEUG vorsieht)

  • Unterrichtsbesuche jedes Jahr (Coaching)
  • für alle Lehrkräfte
  • durch die Mitglieder der erwSL
  • In diesem Zusammenhang passt auch die kollegiale Hospitation.
  • Zentral ist ein partnerschaftliches, transparentes Miteinander.

Begründung:

1. Die DB ist ein Instrument der Personalführung, um der einzelnen Lehrkraft ein Leistungs-, Befähigungs- und Eignungsbild aufzuzeigen, der Personalplanung (Grundlage der Auswahlentscheidungen über die dienstliche Verwendung) und maßgebliche Grundlage für Entscheidungen über Leistungsfeststellungen. Sie fußt auf Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 94 Abs. 2 BV, wonach sich der Zugang zu öffentlichen Ämtern sowie deren Übertragung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung richtet und somit Letztere zu beurteilen sind. (Abschnitt A 1 BuRl)

2. Die in den Beurteilungsrichtlinien von 2011 zusätzlich genannte Funktion der DB als Instrument zur Qualitätssicherung des Unterrichts ist hinsichtlich der Wirksamkeit zu hinterfragen; der dienstrechtliche Charakter der DB ist dominierend.

3. Die Homepage des KM kennt als Elemente der Qualitätssicherung und -entwicklung an den bayerischen Schulen neben den verbindlichen Lehrplänen, zentralen Abschlussprüfungen und der fachlichen Betreuung durch die regionale Schulaufsicht
- internationale Schulleistungsuntersuchungen,
- Bildungsstandards und deren Überprüfung in Ländervergleichen,
- Bildungsberichterstattung,
- Orientierungsarbeiten, Vergleichsarbeiten und Jahrgangsstufentests sowie
- externe und interne Schulevaluation.
Die dienstliche Beurteilung ist explizit dort nicht genannt.

4. Auszüge aus der Gesetzesbegründung zur Änderung des BayEUG vom 09.04.2013 (Einführung der erwSL): Die Übernahme von Personalverantwortung umfasst u. a. „die Wahrnehmung unterstützender Führungsinstrumente wie Mitarbeitergespräche oder kollegiale Teambildung an der Schule. Angesichts des Ziels, die Unterrichtsqualität zu sichern und kontinuierlich weiterzuentwickeln, kommt den Unterrichtsbesuchen durch die Mitglieder der erweiterten Schulleitung besondere Bedeutung zu. Mit deren Nachbesprechung erhalten die Lehrkräfte in stärkerem Maße als bisher Feedback zu ihrem Unterricht und fachkundige Hilfestellungen.“
„Lehrkräfte können bei ihrer täglichen Arbeit – bestärkend, aber erforderlichenfalls auch beim Abstellen von Mängeln – unterstützt, bestärkt und in der Entwicklung des Unterrichts zielgerichtet weiterqualifiziert werden.“

LEHRERBILDUNG

Der unterschiedliche Charakter und die unterschiedlichen Intentionen und Schwerpunkte der ersten und zweiten Phase der Lehrerausbildung müssen beibehalten werden.

Lehrerbildung (1. Phase)

Der bpv betont mit Nachdruck, dass nur die Beibehaltung der fachwissenschaftlichen Ausbildung der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer auf dem bisherigen hohen Niveau die Grundlage für guten Unterricht liefern kann.
Jeglicher Reduzierung fachwissenschaftlicher Inhalte erteilen wir eine klare Absage.
Die erste Phase der Lehrerbildung endet mit dem ersten Staatsexamen.
Der bpv tritt dafür ein, dass es Absolventen des 1. Staatsexamens für das Lehramt am Gymnasium an allen bayerischen Universitäten ermöglicht wird, den Studienabschluss Master of Arts bzw. Master of Science durch zusätzliche 30 ECTS-Punkte zu erwerben.

Lehrerbildung (2. Phase)

Um dem Ausbildungscharakter des zweijährigen Referendariats gerecht zu werden, ist der eigenverantwortliche Unterricht im dritten Ausbildungsabschnitt abzuschaffen, zudem muss der eigenverantwortliche Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt reduziert werden. Das Referendariat endet nach 24 Monaten mit dem zweiten Staatsexamen.
Für Referendare soll aus familienpolitischen Gründen während des zweiten Ausbildungsabschnitts die Möglichkeit bestehen, den Unterrichtseinsatz auf das Regelmaß zu begrenzen.

BERUFSPOLITISCHES POSITIONSPAPIER, VERABSCHIEDET AUF DER HVS 2013 IN AMBERG

Inklusion"

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um Inklusion an Gymnasien und an Beruflichen Oberschulen wirkungsvoll für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die für den Bildungsgang geeignet sind, umsetzen zu können, sind zusätzliche Ressourcen in verschiedenen Bereichen analog zu den Förderschulen notwendig. Die staatlichen Schulberatungsstellen spielen hier eine wichtige Rolle und müssen personell flächendeckend in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben auch erfüllen zu können. Für die medizinisch und pflegerisch notwendige Versorgung der Inklusionsschülerinnen und Inklusionsschüler sind den Gymnasien und den Beruflichen Oberschulen durch die jeweils zuständigen Stellen entsprechende Fachkräfte zur Seite zu stellen. Eine besondere Bedeutung im Hinblick auf eine erfolgreiche Förderung der Inklusionsschülerinnen und Inklusionsschüler zum Fachabitur oder Abitur kommt der Klassen- und Gruppengröße zu. Das Fortbildungsangebot im Bereich der Inklusion ist für Lehrkräfte schulartspezifisch zu erweitern. Die Oberstufe an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen stellt besondere Ansprüche, zu deren Erfüllung die Lehrkräfte fallspezifisch methodisch-didaktische Unterstützung benötigen.

Gleichmäßige Arbeitsverteilung im Kollegium

Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule müssen den Gymnasien und Beruflichen Oberschulen Möglichkeiten gegeben werden, auf die Belastungen und verschiedenen Tätigkeiten und Aufgaben einzelner Lehrkräfte angemessen zu reagieren. Die gesetzliche Aufgabe von Dienststellenleiter und Personalrat auf die Gleichbehandlung aller an der Schule Tätigen zu achten und hinzuwirken, ist vor Ort umzusetzen. Das vorhandene Instrumentarium ist voll und flexibel auszuschöpfen und zu ergänzen. Zusätzliche Aufgaben erfordern zusätzliche Ressourcen.“

BERUFSPOLITISCHES POSITIONSPAPIER FÜR DIE HVS IN MÜNCHEN 2012

Beurteilung:

Nach Abschluss der Beurteilungsrunde 2014 ist die derzeit geltende gesetzliche Regelung (kritisch sowie objektiv) zu evaluieren. Dabei soll vor allem geprüft werden, inwieweit es sinnvoll und zielführend ist, die Beurteilung ohne freiwillige Verzichtsmöglichkeit für Lehrkräfte, die die Endstufe der Besoldungstabelle erreicht haben, beizubehalten. Ein besonderes Augenmerk sollte bei dieser Evaluation darauf liegen, inwiefern der nötige Aufwand den Ertrag rechtfertigt. Gleiches gilt auch für die Beurteilung von Oberstudiendirektorinnen und Oberstudiendirektoren.

Bei der jetzt laufenden Beurteilungsrunde 2014 ist im Hinblick auf die bayernweite Vergleichbarkeit besonders darauf zu achten, dass sich aufgrund des neuen Dienstrechts die Anzahl der zu beurteilenden Funktionsträger und der Kolleginnen und Kollegen mit langjähriger Diensterfahrung deutlich erhöht hat.

Zeitkontingente für zusätzliche Aufgaben:

Die Ausweitung der in Paragraf 9a LDO aufgeführten dienstlichen Aufgaben sowie die gesamtgesellschaftlichen Erwartungen an die Gymnasien und beruflichen Oberschulen (Inklusion, Migration, Hochbegabtenförderung, etc.) erfordern zusätzliche Zeitkontingente. Um der hohen Anzahl der zu betreuenden Studienreferendare an Studienseminaren und Einsatzschulen im Hinblick auf ihre Ausbildung weiterhin gerecht zu werden, sind angemessene Ressourcen bereit zu stellen.

Leitungszeit für die geplante erweiterte Schulleitung:

Angesichts ihrer hochkomplexen Aufgaben, ihrer Größe und der eigenverantwortlichen Umsetzung von Reformen und Projekten müssen die Gymnasien unbedingt an den Leitungszeiten für die geplante erweiterte Schulleitung (mittlere Führungsebene) partizipieren. Der Ausbau der eigenverantwortlichen Schule wird an Gymnasien ohne zusätzliche Ressourcen nicht umgesetzt werden können.

Evaluation der Arbeitszeit:

Als Konsequenz aus der erweiterten Aufgabenstruktur der Gymnasiallehrer ist eine aktuelle Untersuchung der tatsächlichen Arbeitszeit zu erstellen. Dies sollte im Sinne eines Monitoring-Prozesses selbstverständlich sein.

Zur Erhaltung der Lehrergesundheit und aus Gründen der Fürsorgepflicht sind geeignete Maßnahmen weiter zu verfolgen, die der gestiegenen Lebensarbeitszeit Rechnung tragen.

BERUFSPOLITISCHE FORDERUNGEN DES BPV 2011

Beschlossen von der HVS am 25.11.11

I. Forderungen zur Umsetzung des Neuen Dienstrechts

Der bpv fordert, dass das in Artikel 69 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) aufgestellte Evaluierungsgebot zu einer unvoreingenommenen und objektiven Überprüfung führt. Insbesondere bei den folgenden Punkten sieht der bpv die Staatsregierung bei der Evaluation und den Gesetzgeber bei Nachbesserungen in der Pflicht:

a) Keine Zwangsbeurteilung von erfahrenen Beamtinnen und Beamten!Der bpv fordert, dass Beamtinnen und Beamte, die bereits mehrere periodische Beurteilungen erhalten haben und sich in der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe befinden, auf Antrag von der dienstlichen Beurteilung ausgenommen werden.
Die im Neuen Dienstrecht eingeführten Personalführungsinstrumentarien des „Stufenstopps“ und der „Leistungsstufe“ haben bei erfahrenen Beamtinnen und Beamten kaum Relevanz:

Ein „Stufenstopp“ beim Vorliegen von erheblicher Minderleistung tangiert diese Beamtengruppe nicht, wenn sie sich in der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe befindet. Darüber hinaus steht für viele dieser Beamtinnen und Beamten der Aufwand einer periodischen Beurteilung in keinem Verhältnis zu der vagen Möglichkeit, eine „Leistungsstufe“ zu erhalten.

Da der zeitliche und schulorganisatorische Aufwand dieser „Zwangsbeurteilung“ in keinem Verhältnis zum personalpolitischen Ertrag dieser Maßnahme steht, muss der Gesetzgeber hier deutlich nachbessern.

In diesem Zusammenhang lehnt der bpv auch die Beurteilung von erfahrenen Oberstudiendirektorinnen und –direktoren ab, da kein Nutzen für den einzelnen Beamten oder für die Qualitätsentwicklung des bayerischen Gymnasiums gegeben ist.

b) Modulare Qualifizierung und Lehrerbildung
Eine Änderung des bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, die eine modulare Qualifizierung für Lehrkräfte ermöglicht, lehnt der bpv strikt ab. Eine Nachqualifizierung für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte zu Gymnasiallehrkräften muss aufgrund der Qualitätssicherung durch ein universitäres Aufbaustudium mit entsprechendem fachdidaktischen Praktikum und abschließender Prüfung auf dem Niveau des Ersten Staatsexamens für Lehrkräfte an Gymnasien erworben werden. Im Anschluss daran erfolgt ein einjähriger Praxisteil mit einer halbjährigen Ausbildung an einer Seminarschule und einer halbjährigen Ausbildung an einer Einsatzschule. Dieser Teil schließt mit einer fachlichen Nachprüfung auf dem Niveau des Zweiten Staatsexamens für Lehrkräfte an Gymnasien ab.

II. Forderungen außerhalb des Neuen Dienstrechts

a) Neuschneidung des Funktionenkatalogs
Der bpv fordert bei der Neuschneidung des Funktionenkatalogs:
- Die Personalverantwortung liegt bei den Oberstudiendirektorinnen und -direktoren.
- Wir lehnen den Begriff der „mittleren Führungsebene“ ab und möchten ihn durch die Begrifflichkeit der „erweiterten Schulleitung“ ersetzt wissen.
- Es müssen die Beförderungsmöglichkeiten im bisherigen Umfang erhalten werden. Auch Gymnasiallehrkräfte brauchen berufliche Perspektiven und damit eine angemessene Honorierung ihrer anspruchvollen Tätigkeiten und Leistung.
- Für die „erweiterte Schulleitung“ werden zusätzliche A 15 Z-Stellen und Leitungszeiten benötigt.
- Neue Aufgaben im Rahmen der „erweiterten Schulleitung“ müssen durch Zeitkontingente sowie durch eine höhere Besoldung ausgeglichen werden.
- Es muss auch weiterhin die Möglichkeit der Fachbetreuung ohne Personalverantwortung als A 15 Funktion geben.

Es gibt elementare Funktionen und Tätigkeiten, die in jedem voll ausgebauten Gymnasium benötigt werden, damit die „Dienststelle Gymnasium“ leistungs- und funktionsfähig ist, und die bei der Neuschneidung des Funktionenkatalogs berücksichtigt werden müssen.

Zu den vier Kernbereichen mit hoher Wertigkeit, die zu einer Beförderung nach A15 führen müssen, gehören:

1. Funktionen im Bereich der Schulorganisation
2. Fachbetreuungen
3. pädagogische Funktionen
4. Funktionen in der Personal- und Schulentwicklung

Diesen vier Kernbereichen sind verschiedene Aufgaben, die beschrieben werden, zuzuordnen. Die verantwortungsvollen Aufgaben müssen durch Personen erfüllt werden, die dafür nach A15 befördert werden.

Das Abstandsgebot zu den Lehrkräften an Volks- und Realschulen ist bei der Neuschneidung des Funktionenkatalogs zu berücksichtigen und zu wahren.
Der bpv wird keinesfalls dulden, dass an diesen Schularten zusätzliche Funktionen mit Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden, die durch einen Wegfall von Funktionen und Beförderungsmöglichkeiten für die Gymnasiallehrkräfte gegenfinanziert werden.

b) Angemessene Bezügeanpassung für das Jahr 2012
Mit der Nullrunde 2011 haben auch die bayerischen Beamtinnen und Beamten ihren Teil zur Bekämpfung der Weltwirtschaftskrise geleistet. Eine angemessene Bezügeanpassung für das Jahr 2012 ist vor dem Hintergrund der stark steigenden Staatseinnahmen und der anwachsenden Inflationsrate überfällig. Der bpv fordert deswegen eine deutliche prozentuale Erhöhung der Bezüge, die zumindest die letzte Tarifrunde im öffentlichen Dienst nachzeichnen muss, zum 1. Januar 2012.

c) Leistung muss sich auch für Philologen wieder lohnen!Der bpv fordert vehement die Abschaffung der Wiederbesetzungssperre, die sofortige Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung, die Freigabe der Leistungselemente des Neuen Dienstrechts und deutliche Stellenhebungen. Nur so kann dem Leistungsgedanken des Neuen Dienstrechts Rechnung getragen.

d) Mehr Planstellen für das Bayerische Gymnasium und die Beruflichen Oberschulen!Der bpv fordert eine spürbare Aufstockung der Planstellen an den bayerischen Gymnasien und den Beruflichen Oberschulen, um den Unterrichtsausfall wirksam zu bekämpfen und die Klassen- und Kursgrößen zu senken. Diese zusätzlichen Planstellen sollen unter anderem dem Aufbau einer integrierten Lehrerreserve und als Ersatz für die Superverträge dienen. Darüber hinaus muss die Aufstockung der Personaldecke auch dazu genutzt werden, die Unterrichtsverpflichtung der Referendare im 3. Ausbildungsabschnitt zurückzunehmen und die Stundenzahl im Zweigschuleinsatz zu senken, damit der Ausbildungscharakter des Referendariats erhalten bleibt.

fb

Berufspolitische Forderungen des bpv 2011 [52 KB]

BERUFSPOLITISCHE FORDERUNGEN DES BPV 2010

I. Forderungen zur Umsetzung des Neuen Dienstrechts

1.
a) Um dem Leistungsgedanken der Dienstrechtsreform Rechnung zu tragen, müssen die Leistungsstufen schon mit dem Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts zur Verfügung stehen. Deswegen müssen Leistungsstufen bereits im Beurteilungszeitraum 2011–2014 vergeben werden und nicht erst im Beurteilungszeitraum 2015–2018. Wir fordern die periodische Beurteilung des Beurteilungszeitraumes 2007–2010 als Grundlage für die Vergabe von Leistungsstufen heranzuziehen. Für Lehrkräfte, die in diesem Zeitraum keine periodische Beurteilung erhalten haben, muss die Möglichkeit einer gesonderten freiwilligen Leistungsfeststellung geschaffen werden.

b) Wir fordern, dass alle Gymnasiallehrkräfte derselben Besoldungsgruppe bayernweit um dasselbe Budget für die Leistungsbezüge konkurrieren. Die Gymnasialabteilung im KM soll hierbei die Entscheidung über die Vergabekriterien und die Vergabe der Leistungsstufen treffen. Dabei muss bei der Aufstellung der Vergabekriterien der Leistungsstufen und bei der Kontrolle der Vergabe der Leistungsstufen der HPR beteiligt werden.

2.
Das Neue Dienstrecht eröffnet im Rahmen der modularen Qualifizierung Beamtinnen und Beamten eine Nachqualifikation für die nächsthöhere Qualifikationsebene auch ohne abschließende Prüfung. Eine Nachqualifikation von Grund-, Haupt-, und Realschullehrkräften zu Gymnasiallehrkräften, die sich an der modularen Qualifizierung orientiert, lehnen wir strikt ab. Eine Nachqualifikation für diese Lehrkräfte muss aufgrund der Qualitätssicherung durch ein universitäres (Aufbau-) Studium mit abschließender Prüfung auf dem Niveau des Staatsexamens für Lehrkräfte an Gymnasien erworben werden.

3
a) Die im Neuen Dienstrecht verankerte Regelung, die vorsieht, dass Lehrkräfte zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das gesetzliche Ruhestandsalter erreichen, in Pension gehen, lehnt der bpv als Benachteiligung gegenüber anderen Beamtengruppen strikt ab. Wir fordern, dass auch für Lehrkräfte der Ruhestandseintritt zum Ende des Monates, in dem sie die Altersgrenze erreichen, erfolgen muss.

b) Um die Dienstfähigkeit von Lehrkräften auch im höheren Alter zu erhalten, fordert der bpv eine Beibehaltung der bestehenden Regelungen zur Altersermäßigung und eine gestaffelte Anhebung dieser Ermäßigung ab dem 64. Lebensjahr.

4.
Der bpv versucht weiterhin eine Rückkehr zu den bisherigen bewährten Altersgrenzen für die dienstliche Beurteilung zu erreichen. Darüber hinaus fordert der bpv unabhängig davon, dass spätestens nach der fünften Regel-Beurteilung ein zielführendes, vereinfachtes Beurteilungsverfahren zur Anwendung kommen kann.


II. Forderungen außerhalb des Neuen Dienstrechts

1.
Die Klassenstärke muss für Seminare auf 15 Schülerinnen und Schüler, für verpflichtende Abiturfächer auf 20 Schülerinnen und Schüler und für alle anderen Klassen auf 25 Schülerinnen und Schüler beschränkt werden. Nur durch diese verpflichtende Reduzierung der Klassengrößen lässt sich eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Darüber hinaus ist eine Senkung der Schülerzahl gerade auch mit Blick auf den Korrekturaufwand dringend geboten, da es in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Korrekturtage für das Abitur oder zentrale Leistungserhebungen gibt.

2.
a) Die Zahl der Studierenden an den bayerischen Universitäten nimmt, auch aufgrund des doppelten Abiturjahrganges 2011, kontinuierlich zu. Bereits jetzt sind die personellen Ressourcen der Universitäten für eine optimale Betreuung der Studierenden nicht ausreichend. Deswegen ist zusätzliches wissenschaftlich ausgebildetes Personal für die Universitäten zwingend erforderlich. Dies darf aber unter keinen Umständen zu Lasten des Gymnasiums gehen. Deswegen lehnen wir eine Verschiebung der, durch das G8 frei werdenden, Planstellen von den Gymnasien an die Universitäten strikt ab! Stattdessen schlagen wir eine zeitlich befristete freiwillige (circa 5 Jahre) Abordnung von Gymnasiallehrkräften an die Universitäten vor.

b) Damit diese Abordnungen für Gymnasiallehrkräfte attraktiv sind und keinen Hemmschuh für Beförderungen für einige Beamtinnen und Beamten darstellen, muss die Möglichkeit von Teilabordnungen geschaffen werden. Damit wird es Lehrkräften ermöglicht, Funktionsstellen an ihren Schulen beizubehalten.

3.
Die durch die demographische Entwicklung frei werdenden personellen Kapazitäten an den Gymnasien dürfen nicht abgeschmolzen werden. Die Planstellen an den Gymnasien müssen erhalten bleiben und dürfen nicht verlagert oder gar ganz gestrichen werden. Die demographische Rendite muss für eine Senkung der Klassenstärken und für den Aufbau einer integrierten Lehrerreserve genutzt werden.

4.
a) Die Reisekosten- und Personalbudgets werden momentan den zuständigen Schulen zu spät bekanntgegeben. Diese Verzögerung erschwert die Planungen im erheblichen Umfang. Deshalb fordern wir eine zeitnahe Mitteilung der entsprechenden Budgets an die Schulen.

b) Die Höhe der Reisekosten- und Personalbudgets entsprechen nicht den Bedürfnissen der Gymnasien und Beruflichen Oberschulen und müssen deshalb angehoben werden.

Berufspolitische Forderungen des bpv 2010 [20 KB]

FORDERUNGSKATALOG DES BPV ZUR DIENSTRECHTSREFORM

(Beschluss: 27. November 2009)

Beförderungen sind und bleiben das Kernelement zur Honorierung von Leistung. Deshalb müssen die Beförderungsmöglichkeiten verbessert werden. Gemäß diesen richtigen Leitsätzen des Eckpunktes 1 der Dienstrechtsreform fordern wir:

Beförderungen sind und bleiben das Kernelement zur Honorierung von Leistung. Deshalb müssen die Beförderungsmöglichkeiten verbessert werden. Gemäß diesen richtigen Leitsätzen des Eckpunktes 1 der Dienstrechtsreform fordern wir:

1. Die Zahl der beförderungsrelevanten Funktionen muss mindestens konstant bleiben. Der zentrale Funktionenkatalog an den Gymnasien ist zu erhalten. Er muss für jedes staatliche Gymnasium in Bayern verbindliche Gültigkeit haben. Tätigkeitsfelder von Funktionen, deren Aufgabenbereiche erweitert wurden, sind in der Beschreibung zu ergänzen. Die im Funktionenkatalog vorgegebenen Schülerzahlen bzw. Fachstundengrenzen, die Voraussetzung für die Vergabe einer A 15 – Funktion sind, müssen wegen des achtjährigen Gymnasiums um ein 1/9 reduziert werden.

2. Übertragene Dienstaufgaben müssen zu zeitnahen Beförderungen führen. Dafür ist die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre erforderlich. Funktionen auf Zeit und zeitgebundene Zulagen auf Kosten von A 15 - Stellen lehnen wir ab. Leistungszulagen „on top“ sind geeignete Instrumente, um temporär erbrachte besondere Leistungen in oder außerhalb einer Funktion zu honorieren.

3. Die Mitarbeiterstellen an den Gymnasien sind um mindestens eine Stelle im Direktorat pro Gymnasium auszuweiten.

4. Zur Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sind entsprechende Leitungszeiten nötig. Dies ist durch eine Änderung der Unterrichtspflichtzeit für Personen mit Leitungsaufgaben umzusetzen (vgl. Leitungsaufgaben in einer Behörde mit Leitungsaufgaben an einem Gymnasium mit Unterrichtsverpflichtung: Sehr viele Leitungsaufgaben an Gymnasien sind personenbezogen. Schüler, Eltern, Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung erwarten, dass die Schulleitung jederzeit für Ihre Anliegen zur Verfügung steht. Vorgeschriebene Unterrichtsbesuche als Teil der Personalführung müssen schwerpunktmäßig am Vormittag erfolgen. Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben brauchen Lehrkräfte mit Leitungsfunktionen eine Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen).

5. Leitungs- und Führungsaufgaben beschränken sich an Gymnasien nicht nur auf Personal und Verwaltung. Ebenso wichtig sind fachliche und pädagogische Aufgaben. Die dauerhafte Wahrnehmung von Funktionen innerhalb eines dieser drei zentralen Aufgabenfelder (Personal; Fach; Pädagogik) muss einen Aufstieg nach A 15 und höher ermöglichen.

6. Alle Direktorinnen und Direktoren der bayerischen Gymnasien und Beruflichen Oberschulen müssen in die höchste Besoldungsgruppe der neuen Besoldungsordnung A eingestuft werden. Bei den Ständigen Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Schulleiterin/des Schulleiters an bayerischen Gymnasien und Beruflichen Oberschulen ist die Besoldungsgruppe entsprechend anzuheben
.
7. Gymnasien mit Schülerheim sowie Seminarschulen brauchen je eine zusätzliche Mitarbeiterstelle. Schülerheime an Gymnasien und pädagogische Studienseminare sind als eigenständige Abteilungen unter der Gesamtverantwortung der Schulleiterin/des Schulleiters zu organisieren. Besoldung und Amtszulagen für die Leitung eines Schülerheims sowie für die Leitung einer Seminarschule sind deutlich und abstandswahrend zu erhöhen.

8.Grundsätzlich ist zur Nachwuchsgewinnung in die Lehrerausbildung finanziell und inhaltlich zu investieren: die fachlich und pädagogisch Besten sollen an unseren Gymnasien unterrichten! Dafür sind eine deutliche Anhebung der Referendarsbesoldung und eine Verbesserung der Zeitkontingente für Praktikums – und Seminarlehrkräfte dringend geboten.

9. Die Dienstrechtsreform bietet die große Chance zur Schaffung einer Personalreserve. Diese sollte am Gymnasium als integrierte Lehrerreserve umgesetzt werden, um Unterrichtsausfälle zu verringern.

10. Wegen der hohen Belastungen im Schulbereich ist an der bisherigen besonderen Altersgrenze für Lehrkräfte (zu Beginn des Schuljahres, in dem man 65 wird) festzuhalten.

Dagmar Bär
HVS 27.11.2009