AUSZUG AUS DER BEITRAGSORDNUNG DES BPV


2012 hat die Hauptversammlung des Bayerischen Philologenverbandes für die Berechnung des Mitgliedsbeitrages den Ableitungssatz auf 0,35% des des Endgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe gesenkt und die Besoldung des Monats November des Vorjahres als Maßstab bestimmt.

Neben den umstehenden einkommensabhängigen Mitgliedsbeiträgen sieht die Beitragsordnung des Verbandes auch einige unveränderte einkommensunabhängige Monatsbeiträge vor:

Studierende beitragsfrei
Referendare 2,57 €
unterhälftige Teilzeitbeschäftigte, Mitglieder ohne eigenes Einkommen, darunter Beurlaubte ohne Bezüge, Mindestbeitrag 3,06 €
Lehramtsassessoren, die nach zwei Jahren Beitragsfreiheit keine Anstellung haben 3,06 €
Arbeitslose in den ersten beiden Jahren unmittelbar nach dem 2. Staatsexamen beitragsfrei

Für befristet Angestellte wird seit dem III. Quartal 2006 während der nachgewiesenen Dauer der Befristung ein Beitragsnachlass von 10% gewährt.

Außerdem sind reduzierte Beiträge für Ehegatten von Verbandsmitgliedern, für Beschäftigte, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, und für Pensionäre vorgesehen.

Für Ehepaare gilt weiterhin: der höher besoldete Ehepartner zahlt den für ihn geltenden „normalen“ (Voll-, Teilzeit-, Altersteilzeit- oder Pensionisten-) Beitrag, der andere Ehegatte zahlt die Hälfte des für ihn geltenden Beitrages. Bei gleicher Besoldungsgruppe zahlt folglich ein Ehepartner den ungeteilten Beitrag und der andere den geteilten Beitrag.

Der Beitrag für Pensionäre errechnet sich aus der Besoldungsgruppe, aus der die Pension berechnet wird. Es wird die Hälfte des Beitrages eines Vollzeitbeschäftigten der eigenen Besoldungsgruppe erhoben.

Die Beiträge für Teilzeitbeschäftigte werden in vier Gruppen differenziert, wobei der für die jeweilige Gruppe geltende Beitrag aus einem mittleren Prozentwert des Stundenmaßes (= Einkommens) errechnet wird. Die Erhöhung der UPZ zum Schuljahresbeginn 2004/2005 auf 24 WSt. würde bei der pauschalierten Berechnung nur zu kleinen Unterschiedsbeträgen führen, sie ist deshalb unterblieben. Die vorübergehende UPZ-Erhöhung wegen des Arbeitszeitkontos ist ebenfalls nicht eingearbeitet.

UPZ TZ Ku, Mu, Sport mittl. TZ-Faktor
Gruppe I > 19/23 22,21,20/23 513/621 91,30%
Gruppe II > 16/23 19,18,17/23 432/621 78,26%
Gruppe III > 13/23 16,15,14/23 351/621 65,22%
Gruppe IV > 11/23 13,12/23 297/621 52,17%

UPZ < 12/23 siehe einkommensunabhängige Monatsbeiträge.

Beitragstabelle [435 KB]

Hinweise:

  • Personen, die keiner der aufgeführten Gruppen zuzuordnen sind, können ihre individuellen Beitragssätze bei der Geschäftsstelle erfragen.
  • Alle Mitglieder, die für sich einen reduzierten Mitgliedsbeitrag in Anspruch nehmen möchten, melden sich bitte mit den entsprechenden Nachweisen bei den Mitarbeiter/-innen in der Mitgliederverwaltung.
  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in regelmäßigen Abständen nachgefragt wird, ob die Voraussetzungen für die in Anspruch genommene Beitragsreduzierung noch vorliegen.
  • Bitte melden Sie jede Änderung, die Auswirkungen auf die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrages haben könnte, auch diejenigen, die zu einem höheren Beitrag führen würden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die Mitarbeiter/-innen in der Mitgliederverwaltung können Sie telefonisch unter

Anita Ullmann 089/ 74 61 63- 17 ullmann@bpv.de
Thomas Holzner 089/ 74 61 63- 16 holzner@bpv.de


in der Verbandsgeschäftsstelle erreichen.