>

Rechtsschutz für Lehrer am Gymnasium und FOSBOS

Rechtsberatung für Gymnasiallehrerinnen und - lehrer 

Der bpv gewährt seinen Mitgliedern kostenlose juristische Beratung in allen Streitigkeiten, die mit deren dienstlichen Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Dazu gehören u.a. dienstrechtliche Fragen, schulrechtliche Fragen, beihilfebezogene Fragen, aber auch Fragen im Zusammenhang mit Datenschutz, Urheberrecht, und vieles Weitere. Wir überprüfen außerdem Verträge und Bescheide, unterstützen bei der Abfassung von Stellungnahmen, Einwendungen und Widersprüchen und beraten hinsichtlich der Aussichten eines gerichtlichen Vorgehens, aber auch über die Möglichkeiten eines außergerichtlichen Vorgehens, zum Beispiel bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Lehrkraft (Cybermobbing/Verleumdung/...). 

Besteht kein unmittelbarer Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit, darf der Berufsverband hier aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes keinen kostenlosen Rechtsschutz gewähren. Hat also beispielsweise ein Lehrer einen Autounfall, der sich auf einer Fahrt ereignet, die keine dienstlich angeordnete oder genehmigte Dienstreise ist, so muss er seine Schadensersatzansprüche selbst geltend machen. Doch können eventuelle Folgen, die aus dem Unfall für den Dienst entstehen, über den Rechtsschutz des Berufsverbandes abgewickelt werden (z.B. Dienstunfähigkeit in Folge einer Körperverletzung). Die Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft durch die Rechtsschutzreferentin Frau Hesse bzw. die Justiziarin Frau Jockers. 

Rechtsberatung schließt das Tätigwerden von Justiziarin oder Rechtsschutzreferentin gegenüber Dritten mit Ausnahme einer Akteneinsicht aus. Eine sinnvolle Beratung ist nur möglich, wenn das Mitglied alle erforderlichen Unterlagen – natürlich nur in Kopie - einreicht und ausdrücklich auf Fristen o.ä. hinweist. Im konkreten Einzelfall kann das Rechtsschutzreferat nach Absprache und Bevollmächtigung für das Mitglied Akteneinsicht nehmen.  

 


Rechtsvertretung für Lehrkräfte am Gymnasium und der Beruflichen Oberschule

Ist es erforderlich, von Stellungnahmen und Widersprüchen bis zur Prozessvertretung gegenüber Dritten (Ministerium, Schulleitung, Landesanwaltschaft etc.) aufzutreten, kann auch Rechtsvertretung gemäß der Rechtsschutzordnung gewährt werden. In diesem Fall ist ein schriftlicher und unterschriebener Antrag auf Rechtsvertretung erforderlich, der im Geschäftsführenden Vorstand beschieden wird. Hierbei steht es dem Verband frei, je nach Erfordernissen und Antrag selbst die Rechtsvertretung durch die Verbandsjustiziarin zu übernehmen oder das Dienstleistungszentrum Süd des dbb in Nürnberg zu beauftragen (Regelfall) oder im Einzelfall der Beauftragung eines Fachanwaltes zuzustimmen. Die Kostenübernahme beschränkt sich im letzten Fall grundsätzlich auf die üblichen Sätze gemäß der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG). 
 
In jedem Fall wird absolute Vertraulichkeit zugesichert. Ohne Wissen und Wollen des Mitglieds werden Informationen nicht nach außen gegeben. Rechtsschutzreferentin und Justiziarin unterliegen der Schweigepflicht sowie dem Datenschutz. 
 
Die Vertretung kann beendet werden, wenn das Mitglied gegen den ausdrücklichen Rat handelt oder nicht kooperiert / relevante Tatbestände wissentlich verschweigt oder austritt. Selbstverständlich ist eine sinnvolle Beratung nur möglich, wenn das Mitglied alle erforderlichen Unterlagen (wie im Rahmen der Beratung besprochen) einreicht und auf Fristen o.ä. hinweist. 
 

Sprechstunde der Rechtsberatung: Mittwochs (während der Unterrichtszeit) von 14 - 18 Uhr

Ina Hesse

STV. VORSITZENDE, RECHTSSCHUTZREFERAT, HAUPTPERSONALRÄTIN

Sarah Jockers

Justiziarin, Datenschutzbeauftragte

Die telefonische Rechtsschutzsprechstunde findet ausschließlich während der Schulzeit (mittwochs) statt!  
Frau Jockers erreichen Sie von 14 bis 16 Uhr, Frau Hesse von 16 bis 18 Uhr.

Jetzt Mitglied werden!

Mit dem bpv sind Sie immer einen Schritt voraus: bevorzugt informiert, umfassend versichert, gut beraten. Sichern Sie sich mit einer bpv-Mitgliedschaft viele Vorteile und Leistungen – im Studium, Referendariat und Berufsleben!

Jetzt beitreten!