Inklusion

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Im Dezember 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention von den Vereinten Nationen und 2008 auch vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Sie ist das erste Abkommen, in dem die allgemeinen Menschenrechte auf Menschen mit Behinderungen und ihre besonderen Lebenslagen konkretisiert werden. Die UN-Konvention würdigt damit Behinderungen explizit als Bestandteil menschlicher und gesellschaftlicher Vielfalt sowie als Quelle kultureller Bereicherung. Im Mittelpunkt stehen die Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Person, Nichtdiskriminierung und die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe.

 

Die UN-Konvention in ihrer Gesamtheit betrachten

Die UN-Konvention sieht auch vor, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen eines „inklusiven Bildungssystems“ an Regelschulen zu unterrichten. Dabei handelt es sich um eine „Staatenverpflichtung“; aus den Bestimmungen zur Bildung – Art. 24 der UN-Konvention – lässt sich kein unmittelbar geltender Rechtsanspruch ableiten. Die UN-Konvention hat vielmehr einen umfassenden Blick auf die Inklusion: Das Kindeswohl hat Vorrang (Art. 7 Abs. 2), die Unterschiedlichkeit der Menschen mit Behinderungen ist zu achten (Art. 3 d), es soll die jeweils bestmögliche schulische und soziale Förderung geben (Art. 24 Abs. 2 e) und die Maßnahmen der Inklusion müssen verhältnismäßig sein (Art. 2 S. 5).

Der Bayerische Philologenverband (bpv) begrüßt die UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen könnten und sollten in deutlich größerer Zahl als bisher an unseren Schulen inklusiv unterrichtet werden. Nicht ganz so unstrittig sind hingegen die Möglichkeiten und Grenzen eines gemeinsamen Unterrichts – weshalb der bpv 2013 eine Tagung mit Expertinnen und Experten aus Schule, Verwaltung und Wissenschaft zu „Inklusion am Gymnasium – Probleme und Perspektiven“ durchgeführt hat. Möglichst konkret und realitätsnah sollte die Bestandsaufnahme zu organisatorischen, pädagogischen, administrativen und finanziellen Fragestellungen sein. Die Dokumentation zu der Tagung finden Sie hier [13.278 KB] .