Versicherungen im Rahmen der Mitgliedschaft
Im Beitrag enthalten sind:
- Diensthaftpflichtversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Schulschlüsselversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung des bpv gilt nicht nur für das Verbandsmitglied, sondern auch für die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen (z.B. Ehegatte, Kinder). Die genauen Versicherungsbedingungen sind hier zu finden.
Die Deckungssummen je Schadensereignis betragen in der
- Privathaftpflichtversicherung: EUR 10.000.000,- pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Diensthaftpflichtversicherung: EUR 10.000.000,- pauschal für Personen- und Sachschäden; EUR 60.000,- für Vermögensschäden
- Schulschlüsselversicherung: EUR 50.000,- für das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln und Code-Card-Schlüsseln ohne bedingungsgemäßen Selbstbehalt.
Hinweis:
Im Unterschied zu einer Rechtsschutzversicherung kann der bpv seinen Mitgliedern nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenlose Rechtsberatung und Rechtshilfe ausschließlich in berufsrechtlichen Fragen geben. Gemäß der Rechtsschutzordnung des bpv kann auf Antrag auch Rechtsvertretung gewährt werden. Notwendig ist aber immer vorher die persönliche Kontaktaufnahme mit dem Rechtsschutzreferat. |