Rentenversicherung

Während des Vorbereitungsdienstes ist man als Studienreferendar Beamter auf Widerruf und unterliegt somit nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Sollte man nach dem Referendariat aus dem Staatsdienst ausscheiden (etwa mangels Übernahme ins Beamtenverhältnis) wird in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit des Vorbereitungsdienstes nachversichert.

Das Formular zur Nachversicherung erhält man in der Regel von der zuständigen Bezügestelle nach Ableistung des Vorbereitungsdienstes automatisch zugesandt. Es kann aber auch unter www.lff.bayern.de/formularcenter/besoldung heruntergeladen werden.