Krankenversicherung
Als Beamter auf Widerruf ist man im Referendariat nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterworfen. Daher bekommt man tatsächlich angefallene Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen sowie für Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen vom Dienstherrn anteilig erstattet – die so genannte Beihilfe. Die Gewährung von Beihilfeleistungen ist in Bayern durch Art. 96 BayBG und die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBHV) geregelt.
Die Beihilfe ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn und deckt nicht die vollständigen Kosten. Für den anderen Teil muss man selbst vorsorgen. Dies geschieht in der Regel durch eine so genannte private beihilfekonforme Krankenversicherung.
Viele Versicherungen bieten besonders preisgünstige Beamtenanwärtertarife an. Diese weisen in Teilbereichen gegenüber dem Haupttarif Leistungsbeschränkungen auf. Die vorgesehenen Altersbeschränkungen dieser Tarife sind bei den einzelnen Versicherungen verschieden. Nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird der Vertrag meist automatisch in einen Vertrag des Haupttarifs umgewandelt.