Vorsorge, Versicherung und Versorgung
Viele Studienreferendare wechseln in diesem Lebensabschnitt aus der elterlichen und studentischen Versicherung in eigene Verträge und haben intensiven Beratungsbedarf.
Letztendlich muss immer unterschieden werden zwischen Pflichtversicherungen, weiteren Versicherungen zur Absicherung existenzgefährdender Risiken und sonstigen Versicherungen, die nicht zwingend notwendig sind. Zu den Pflichtversicherungen gehören die Kranken- und die Pflegeversicherung. Eine Privat- und Diensthaftpflichtversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden; ebenso ist eine Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Zu den zusätzlichen Versicherungen zählen unter anderem die Rechtsschutzversicherung, die private Unfallversicherung und Ähnliches.
Erfolgt nach dem Referendariat die Übernahme in den Staatsdienst, ändert sich für die oben beschriebenen Versicherungen wenig, außer dass die Beiträge durch den Wegfall des „Berufsanfänger-Bonus“ angepasst und wohl in den meisten Fällen deutlich steigen werden, so zum Beispiel bei der privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Besonders bei Arbeitslosigkeit und/oder vermindertem Einkommen überlegt sich aber jeder, welche Versicherungen wirklich nützlich sind und welche nicht. Auch hierzu sollte man immer unterschiedliche Informationsquellen heranziehen, um sich eine möglichst objektives Bild machen zu können.
Generell sollte man nach Abschluss des Referendariats unbedingt Kontakt mit seiner Versicherungsgesellschaft aufnehmen und nach Anpassungen fragen, bevor man eine Versicherung kündigt.