Referendariat

Nach dem Bestehen des ersten Staatsexamens beginnen für den Kandidaten mit dem Referendariat die letzten zwei Jahre bis zum vollständig ausgebildeten Gymnasiallehrer.

Der Vorbereitungsdienst ist durch folgende Rechtsquellen geregelt, die auch im „Ratgeber für Studienreferendare und Jungphilologen“ abgedruckt sind:

  • Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG)
  • Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II)
  • Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG).

Detaillierte Ausführungen enthalten zudem noch die Anweisungen zum Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien (ASG), welche aufgrund einer Initiative der rjv unter www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/gymnasium/referendariat.html abrufbar sind.

Das Referendariat kann entweder im Februar oder im September angetreten werden. Die folgende Übersicht zeigt den groben Ablauf des Referendariats:

Erster Ausbildungsabschnitt

(1. Halbjahr):

  • erster Einblick in die Unterrichtstätigkeit durch Hörstunden und Hospitationen bei den Seminarlehrern und erste eigene Lehrversuche
  • etwa sechs Wochen nach Beginn: Übernahme von Klassen für zusammenhängenden Unterricht (ca. 6-8 Wochenstunden) in Absprache mit den Seminarlehrern und gegebenenfalls Betreuungslehrern
  • regelmäßige, unangekündigte Unterrichtsbesuche durch die Seminarlehrer und den Betreuungslehrer
  • erste Prüfungslehrprobe gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnittes

Zweiter Ausbildungsabschnitt

(zweites und drittes Halbjahr an einer oder zwei Einsatzschulen):

  • eigenverantwortlicher Unterricht (i.d.R.) mit 11 bis 17 Wochenstunden
  • Unterrichtsbesuche durch die Betreuungslehrer (mind. 3 pro Fach / Halbjahr)
  • Unterrichtsbesuche durch den Schulleiter der Einsatzschule (1 pro Halbjahr)
  • zweite Lehrprobe (wahlweise im 1. oder 2. Halbjahr des Einsatzes)
  • Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit

Dritter Ausbildungsabschnitt

(4. Halbjahr, wieder an der Seminarschule):

  • Übernahme von Klassen für bis zu 10 Stunden zusammenhängenden Unterrichts in Absprache mit den Seminarlehrern und gegebenenfalls Betreuungslehrern.
  • Regelmäßige, unangekündigte Unterrichtsbesuche durch die Seminarlehrer und den Betreuungslehrer
  • Dritte Lehrprobe
  • Prüfungen zum Zweiten Staatsexamen: Kolloquium in Pädagogik und pädagogischer Psychologie – kurz nach Beginn des 3. Ausbildungsabschnitts – und drei mündliche Prüfungen (1. Fach, 2. Fach, Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung / Schulkunde/Schulrecht) gegen Ende des 3. Ausbildungsabschnitts (evtl. Prüfung im Erweiterungsfach)