3. Ausbildungsabschnitt
Dritter Ausbildungsabschnitt:
Zurück an der SeminarschuleNach der Rückkehr an die Seminarschule zum dritten Ausbildungsabschnitt kann der Studienreferendar seine Erfahrungen in der Unterrichtsplanung und -durchführung nochmal ausbauen und vor allem in zahlreichen Prüfungssituationen unter Beweis stellen. Im dritten Ausbildungsabschnitt stehen nämlich die letzten verbleibenden Bestandteile des Zweiten Staatsexamens bevor:
- 3. Prüfungslehrprobe
- Kolloquium
- mündliche Prüfung.
Außerdem werden im letzten Ausbildungsabschnitt die Gutachten („Krawattennote“) erstellt, die ebenfalls Bestandteil der Note für die Zweite Staatsprüfung sind.
Studienreferendare werden im dritten Ausbildungsabschnitt mit Unterricht von bis zu 10 Wochenstunden betraut."
In jedem Fach sollen mindestens drei Unterrichtsbesuche durch die Fachseminarlehrer erfolgen.
Über viele Jahre hat sich bpv und rjv vehement dafür eingesetzt, dass der Unterrichtseinsatz der Studienreferendare in diesem Ausbildungsabschnitt deutlich reduziert wird. Im Jahr 2019 waren unsere Bemühungen endlich erfolgreich und die Abschaffung des eigenverantwortlichen Unterrichts im dritten Ausbildungsabschnitt konnte durchgesetzt werden. Wir danken allen Unterstützern |
Im Kolloquium, das bald nach Rückkehr an die Seminarschule ansteht, wird das pädagogisch-psychologische und pädagogische Wissen der Seminarteilnehmer anhand praktischer Fallbeispiele im Rahmen eines Prüfungsgesprächs abgeprüft.
Nach Ablegung der dritten Prüfungslehrprobe wird meist im vorletzten Ausbildungsmonat an einem Tag die mündliche Prüfung abgehalten. Sie besteht aus Einzelprüfungen folgender Fächer:
- Didaktik des ersten Unterrichtsfachs (Prüfungszeit ca. 20 Minuten)
- Didaktik des zweiten Unterrichtsfachs (Prüfungszeit ca. 20 Minuten)
- Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung (Prüfungszeit ca. 20 Minuten)
Meist werden dabei die Inhalte der Fachsitzungen abgefragt.
Wie bereits oben beschrieben, werden gegen Ende des Vorbereitungsdienstes auch so genannten Gutachten („Krawattennoten“) gemäß §§ 22, 22a und 22b LPO II – aufgrund von Stellungnahmen der Seminarlehrer – vom Seminarvorstand erstellt. Die Gutachten umfassen folgende Kompetenzbereiche:
- Unterrichtskompetenz (z. B. Didaktische und methodische Planung und Vorbereitung des Unterrichts, Durchführung des Unterrichts, Feststellung des Lernfortschritts, Leistungserhebung und Leistungsbewertung, Reflexion der Planung und Durchführung sowie der Ergebnisse des eigenen Unterrichts)
- erzieherische Kompetenz (z.B. Umgang mit Schülern, Sicherung der notwendigen Ordnung, Schülerbeobachtung und Beratung von Schülern und Eltern)
- Handlungs- und Sachkompetenz (fachliches Interesse, Diensteifer, Weiterbildung, Einsatzbereitschaft, Berufsauffassung, aktive Teilnahme an Sitzungen, Umgangsformen etc.)
Die Gesamtnote wird nach den Vorschriften des § 23 LPO II gebildet und berechnet sich folgendermaßen:
- Durchschnitt der Kompetenznoten*) 5/13
- Durchschnitt der drei Prüfungslehrproben 4/13
- Kolloquium 1/13
- schriftliche Hausarbeit 1/13
- Durchschnittsnote der mündlichen Prüfung 2/13
*) Dabei zählen die Note der Unterrichtskompetenz und der erzieherischen Kompetenz je dreifach, die Note der Handlungs- und Sachkompetenz zweifach (vgl. § 23 Satz 3 LPO II).

Erste und Zweite Staatsprüfung werden für die Einstellungsnote 1:1 verrechnet! |
Weitere Regelungen, wie zum Beispiel zu Ausbildung und Prüfungen im Erweiterungsfach, zur Ausbildung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt, zu Beurlaubung und Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst, Verkürzung des Vorbereitungsdienstes sowie Nichtbestehen und Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung enthält der „Ratgeber für Studienreferendare und Jungphilologen".