2. Ausbildungsabschnitt

Zweiter Ausbildungsabschnitt: Der Zweigschuleinsatz

Meist ist der Wechsel an die Zweigschule mit einem Ortswechsel verbunden. Daher kann unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsgeld nach Bayerischem Reisekostenrecht bewilligt werden. Voraussetzung dafür ist, dass man eine eigene Wohnstätte vorweisen kann und die Einsatzschule mehr als 30 km vom bisherigen Wohn- bzw. Ausbildungsort entfernt liegt.

Die detaillierten Regelungen sind im „Ratgeber für Studienreferendare und Jungphilologen“ aufgeführt.

Der Einsatz der Studienreferendare an der Zweigschule ist in den §§ 20 und 21 ZALG geregelt. Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Der Umfang des Unterrichtseinsatzes darf maximal (!) 17 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterrichts umfassen.
  • Der Studienreferendar muss in allen Prüfungsfächern (auch im Erweiterungsfach) und dabei in mindestens zwei Stufen eingesetzt werden.
  • Die Studienreferendare sollen auch in der Qualifikationsphase der Oberstufe eingesetzt werden, damit auch Prüfungslehrproben abgehalten werden können (Quelle: Planungsgrundlagen zur Unterrichtsübersicht).
  • Die Höchstzahl von zwei Klassen (vgl. § 21 Satz 4 ZALG) in den Fächern Deutsch, Physik oder Chemie darf – auch beim Einsatz in Parallelklassen – nicht überschritten werden.
  • Der Einsatz in Parallelklassen ist aber in ein- oder zweistündigen Fächern durchaus sinnvoll, jedoch höchstens fünf einstündige Klassen gleichzeitig.
  • Die Stundenpläne von Betreuungslehrern und Studienreferendaren sollen aufeinander abgestimmt werden, damit gegenseitige Unterrichtsbesuche möglich sind.
  • An einem Wochentag, möglichst Montag oder Dienstag, sollen die Studienreferendare von Unterrichtsverpflichtungen freigestellt werden.
  • Nach Möglichkeit erhält der Studienreferendar keine besonders schwierigen Klassen oder Unterrichtsgruppen.
  • Klassleitungen (auch stellvertretende) dürfen Studienreferendaren nicht übertragen werden.
  • Der Studienreferendar soll nicht zur Protokollführung bei Lehrerkonferenzen herangezogen werden.
  • Bei Note 5 oder 6 in der ersten Prüfungslehrprobe wird der Studienreferendar in der Regel mit zusammenhängendem Unterricht, nur mit Zustimmung des Staatsministeriums mit eigenverantwortlichem Unterricht betraut.


Abweichungen müssen unbedingt der Seminarschule gemeldet werden!

Die Aufzeichnungen der Betreuungslehrer werden am Ende des Einsatzes vom Schulleiter der Einsatzschule für die „Beobachtungen der Einsatzschule“ zusammengefasst und an die Seminarschule geschickt. Grundlage der Beobachtungen sind die in den §§ 22, 22a und 22b LPO II definierten Kompetenzen (Unterrichtskompetenz, Erzieherische Kompetenz, Handlungs- und Sachkompetenz), die auch für das Gutachten der Seminarschule maßgeblich sind. So soll der Bericht „ein umfassendes Bild von der Tätigkeit des Studienreferendars an der Einsatzschule“ (C 7.2.2 ASG) wiedergeben. Da dieses „Zweigschulgutachten“ Bestandteil der Prüfungsunterlagen für das Zweite Staatsexamen ist, erhält der Prüfungsteilnehmer keinen Abdruck davon. Aber am Ende jeden Halbjahres führt der Schulleiter der Einsatzschule auch ein Gespräch mit dem Zweigschulreferendar über die gezeigten Leistungen. In diesem Gespräch sollen die Beobachtungen thematisiert werden.

Die Referendar- und Jungphilologenvertretung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die Ausbildungsqualität in den Zweigschulen erhalten bzw. gefördert wird. Dazu gehören:Konstruktive Feedbackkultur über die gezeigten Leistungen an der Einsatzschulekeine übermäßige und unrechtmäßige Belastung durch Aufsichten, Vertretungsstunden und SeminarberichteReduzierung des eigenverantwortlichen Unterrichts im Zweigschuleinsatzangemessene Honorierung der BetreuungslehrkräfteVerbesserung der Kommunikation zwischen Seminar- und Einsatzschule

Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden gemäß § 20 Abs. 6 ZALG insgesamt zehn Seminartage (in Form von zwei- oder dreitägigen Veranstaltungen) abgehalten. Diese dienen neben dem Erfahrungsaustausch der Seminarkollegen untereinander dazu, dass die Ausbildung in den Fach- und allgemeinen Sitzungen weitergeführt werden kann. Es hat sich bewährt, an Seminartagen persönliche Erfahrungen und v.a. Unterrichtsmaterialien auszutauschen.

Zur Vorbereitung auf diese Seminartage müssen die Studienreferendare kurze (!) Berichte für die Seminarschule anfertigen. Anhand der Seminarberichte können die Seminarlehrer „die Planung und methodische Aufbereitung des Unterrichts sowie die Anlage und die Ergebnisse von Schulaufgaben und Stegreifaufgaben verfolgen und bei auftretenden Schwierigkeiten Hilfestellung“ (B 3.2.5 ASG) leisten. Die Berichte dienen daher auch häufig als Grundlage für die Seminarsitzungen. Meist werden folgende Bestandteile verlangt:

  • pädagogische Situation in den einzelnen Klassen
  • Stoffverteilungspläne
  • detaillierter Bericht über besondere Stunden
  • selbstgestaltete Arbeitsblätter, Exen und Schulaufgaben
  • manchmal auch: Kopien von Schülerheften, Kopien von korrigierten Schulaufgaben, ...
Es ist der rjv ein wichtiges Anliegen, dass die Einforderung exzessiver Arbeitsberichte aus den Einsatzschulen gerade in Zeiten, in denen die Studienreferendare in den Einsatzschulen meist 17 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht geben müssen, nicht statthaft ist. Hierüber besteht zwischen rjv, Kultusministerium und den Fachberatern für die Seminarausbildung vollständige Einigkeit.

Übermäßige Anforderungen an die Seminarberichte (z.B. Kopien sämtlicher Arbeitsblätter, Stundenverlaufsskizzen sämtlicher gehaltener Stunden etc.) können der rjv gemeldet werden, damit die zuständigen Stellen reagieren können.
Checkliste für den Zweigschuleinsatz [wenn möglich als Checkliste zum Abhaken formatieren]

Zum Dienstantritt an der EinsatzschuleBesuch an der Einsatzschule nach Möglichkeit vor dem offiziellen DienstantrittVorstellung beim SchulleiterJahresbericht, eventuell KlassenlistenInformation über die Klassenverteilung, Stundenplan, LehrbücherPünktlicher DienstantrittNach DienstantrittKontaktaufnahme mit dem Hausmeister (Schlüssel, Parkmöglichkeiten)Kontaktaufnahme mit den Betreuungslehrern, den vorherigen Lehrern in den Unterrichtsfächern, den Klassenleitern und den Fachlehrkräften in den ParallelklassenInformation über den bisher behandelten StoffÜbergabe der mündlichen Noten (schriftliche Noten in der Notenliste!)Anlage des NotenbuchsSchwarzes Brett, Vertretungsplan, Sprechstundenplan, Aufsichtsplan, Terminplan der SchuleInformation über die Regelungen beim KopierenComputerlogin/-account (Systembetreuer?)Information über die Formalitäten bei Stegreifaufgaben und Schulaufgaben (verbindlicher Kopf, verbindliche Korrekturzeichen, Umschlagfarbe, Abgabe, evtl. Erwartungshorizont)Eintrag der Schulaufgabentermine (Berücksichtigung von Fahrten etc., Seminartagen, gleichmäßige Verteilung im Schuljahr)Platzsuche im Lehrerzimmer (keinesfalls auf irgendeinen freien Platz setzen!)Zur weiteren Beachtung:sorgfältige Korrektur aller schriftlichen Arbeitengewissenhafte Erledigung aller Verwaltungsarbeitenpünktliche Einhaltung aller Termine (Korrekturfrist bzw. Rückgabe, Abgabe beim Fachbetreuer bzw. Direktorat)Teilnahme an schulischen Veranstaltungenrechtzeitige Information aller Betroffenen bei längeren Schulaufgaben, Nachholschulaufgaben, Unterrichtsgängen, Filmvorführungen u. Ä.engagierter pädagogischer Einsatz in allen schulischen Situationen

In die Zeit des Zweigschuleinsatzes fällt auch die schriftliche Hausarbeit (§ 18 LPO II). Für die Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit hat der Studienreferendar insgesamt fünf Monate Zeit (vgl. § 18 Abs. 5 LPO II). Meist werden die Themen bei einem der Seminartage vergeben. Sie kann in den allgemeinen Fächern Pädagogik oder Psychologie sowie aus dem Gebiet der Didaktik eines der Fächer in der grundständigen Fächerverbindung geschrieben werden (vgl. § 18 LPO II), nicht jedoch im Erweiterungsfach (vgl. C 6.2.4 ASG). Das Thema „muss innerhalb des Wissens- und Erfahrungsbereichs“ des Studienreferendars liegen und soll „Fragen des Unterrichts und der Erziehung behandeln (§ 18 Abs 2. LPO II). Der Umfang der Arbeit soll 25 Seiten nicht übersteigen.