Nichtstaatliche Schulträger

Vertrag bei einem nichtstaatlichen Schulträger

Nahezu ein Viertel der bayerischen Gymnasien sind in nichtstaatlicher Trägerschaft. Dazu gehören: Kommunale Schulen, der Zweckverband Bayerische Landschulheime, konfessionell gebundene Schulen (Schulwerk der Diözesen, evangelisches Schulwerk) oder Schulen in rein privater Trägerschaft. Entsprechende Stellenausschreibungen (für kirchliche Schulen) sind unter www.lehrerpilot.de zu finden.

Wer an einem staatlich anerkannten, privaten Gymnasium (und nur dort!) angestellt wird, kann bei Zuweisung einer Planstelle auch beurlaubt werden, sodass die Planstelle nicht verloren geht. Dafür ist ein entsprechender Antrag vor dem 30. Juni an das Kultusministerium erforderlich.

Wichtige Hinweise zur Anstellung an Schulen in privater Trägerschaft und zur Ausgestaltung eines Dienstvertrages findet man im „Ratgeber für Studienreferendare und Jungphilologen“.