Befristeter (Aushilfs-)Vertrag
Wer nicht das Glück hat, eine feste Stelle zu bekommen, kann sich beim Freistaat für eine befristete Stelle bewerben. Ein befristeter Vertrag ist nicht wartelistenschädlich, da man zum nächsten Einstellungstermin wieder verfügbar ist, ohne vertragsbrüchig werden zu müssen.
Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat auf seiner Homepage eine Vertretungslehrerdatenbank eingerichtet, in die man sich online eintragen kann.
Auch der Bayerische Philologenverband hat für seine Mitglieder eine Stellenbörse eingerichtet, die hier abgerufen werden kann.
Weitere wichtige Hinweise finden sich in der bpv-Broschüre „Angestellte Lehrkräfte (Grundzüge des TV-L)“, die hier abgerufen werden kann.