Warteliste
Die Planstellen und Superverträge werden, über ein ganzes Schuljahr gerechnet, in etwa zu 60% aus dem laufenden Prüfungsjahrgang und zu 40% aus Wartelisten besetzt. Im Februar werden i.a. keine Bewerber aus den Wartelisten eingestellt, da zu diesem Termin relativ wenig Planstellen ausgewiesen werden. Dementsprechend ist der Anteil der Einstellungen aus der Warteliste zum September meist etwas höher.
Bewerber von den Wartelisten mit besseren Noten als im aktuellen Prüfungsjahrgang werden zu einem bestimmten Teil „durchgereicht“ auf die Einstellungsliste des aktuellen Jahrgangs. Die jeweils veröffentlichen Einstellungszahlen des laufenden Jahrgangs enthalten daher meist auch einige sehr gute Bewerber von den Wartelisten.
Was ist die Warteliste?
- Seit September 1999 sind die früheren Jahrgangslisten aufgelöst und zu einer Gesamtwarteliste zusammengefasst
- Für jede Fächerverbindung gibt es also nur noch eine Warteliste!
- Ihr konkurriert daher mit den Bewerbern der letzten Jahrgänge!
- Um länger "wartende" Bewerber nicht schlechter zu stellen und die längere Wartezeit zu berücksichtigen, wird ihnen ab dem zweiten Jahr nach dem 2. Staatsexamen (auch ohne Teilnahme an der Warteliste!) jährlich ein Bonus von 0,06 gutgeschrieben.
- Jeder Bewerber wird maximal fünf Jahre lang auf der Warteliste geführt. Danach ist weiterhin eine Bewerbung als "sonstiger Bewerber" möglich.
- Hinweis der rjv: Wer befürchten muss, nach zwei Jahren immer noch keine Stelle im Staatsdienst zu erhalten, sollte sich frühzeitig und ernsthaft Gedanken über berufliche Alternativen machen!
Wann wird euch ein Platz auf der Warteliste verweigert?
- Bei einem Notendurchschnitt schlechter als 3,5 (oder Fehlen anderer Voraus-setzungen für die Übernahme in den öffentlichen Schuldienst).
- Bei Ablehnung einer angebotenen staatlichen Stelle nach Abgabe der Bereitschaftserklärung (Die Ablehnung ist unschädlich, wenn man erst nach dem 9. August einen anderen Arbeitsvertrag angenommen hat und dann eine staatliche Stelle angeboten bekommt.). Wenn Ihr also euren Platz auf der Warteliste behalten wollt, zum aktuellen Einstellungstermin aber sicher keine Stelle annehmen werdet (z.B. aus persönlichen Gründen), dann gebt keine Bereitschaftserklärung ab oder beantragt gleichzeitig die begründete Beurlaubung!
- Bei unbefristeter Vollanstellung im öffentlichen Schuldienst (in Bayern / außerhalb Bayerns).
Sonderregelungen
Es ist möglich, sich für den Staatsdienst beurlauben zu lassen, aber trotzdem am Vergabeverfahren teilzunehmen, d.h. auf der Warteliste zu stehen. Dies gilt insbesondere für Schwangere und Mütter mit Kindern unter 14 Jahre.
Sonderregelungen für Akademische Räte z.A., Wissenschaftliche Mitarbeiter, Bewerber mit Wehr- oder Zivildienst und Schwerbehinderte sowie Bewerbungen unabhängig von der Warteliste siehe im Ratgeber für Studienreferendare.
Wo bekommt ihr Infos zu den aktuellen Zahlen?
Beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus – furt an (Telefonnr. im Ratgeber) oder schreibt an das Kultusministerium.
Bittet den zuständigen Referatsleiter, euch diese Infos zukommen zu lassen. Ihr habt einen Anspruch auf die Informationen!
Was müsst ihr wissen, um eure Chancen auf die Einstellung abzuschätzen?
Die Anzahl aller Referendare, die in eurer Fächerverbindung auf der Warteliste stehen.
Die Anzahl aller Referendare, die für den aktuellen Einstellungstermin eine Planstelle erhalten haben, aufgeschlüsselt in laufenden Jahrgang und Warteliste.
Eure Platzziffer auf der Warteliste. Konkret: Wie viele Bewerber liegen vor euch?
Diese Platzziffer sagt wesentliche mehr aus als die Rangziffer für euren Prüfungsjahrgang. Es ist sinnvoller zu wissen, dass man bei 150 Bewerbern auf Platz 112 ist, als nur die Information zu haben, auf der „Rangliste“ des eigenen Prüfungsjahrgangs Platz 2 einzunehmen.