HPR
Hauptpersonalrat beim Kultusministerium
Gruppe der Lehrer an Gymnasien
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Dagmar Bär | Ina Hesse | Julian Lohr | Benedikt Karl |
Vorsitzende in der Gruppe der Lehrer an Gymnasien; stv. Vorsitzende bpv, Referat Berufspolitik im bpv | Stv. Vorsitzende in der Gruppe der Lehrer an Gymnasien; stv. Vorsitzende bpv, Referat Rechtsschutz im bpv | Mitglied in der Gruppe der Lehrer an Gymnasien; Mitglied im Hauptvorstand des bpv | Mitglied in der Gruppe der Lehrer an Gymnasien; Mitglied im Hauptvorstand des bpv |
Kontakt
Sekretariat: 089/ 55 25 00 -0
Telefax: 089/ 55 25 00 -10
Nebenstelle: - 21 (Frau Bär) / dagmar.baer@hpr.km.bayern.de
Nebenstelle: - 27 (Frau Hesse) / ina.hesse@hpr.km.bayern.de
Nebenstelle: - 20 (Herr Lohr) / julian.lohr@hpr.km.bayern.de
Nebenstelle: - 35 (Herr Karl) / benedikt.karl@hpr.km.bayern.de
GRUPPE DER BEAMTEN
Vertritt alle Beamten (inkl. Lehrer) an Behörden, z.B. KM, ISB, ALP, Landeszentrale für politische Bildung, MB-Dienststellen, Schulämter, Landesamt für Schule (LAS), usw.
philipp.shah@hpr.km.bayern.de
Anschrift
Hauptpersonalrat beim Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Gruppe der Lehrer an Gymnasien -
Englschalkinger Straße 12
81925 München
Telefon: 089 – 552500-0 (Sekretariat)
Sprechzeiten
Die Mitglieder des HPR – Gruppe der Lehrer an Gymnasien - sind während der Bürozeiten grundsätzlich telefonisch über die oben genannten Nebenstellen oder das Sekretariat erreichbar.
Zusammensetzung des Hauptpersonalrates:
01.08.2021 – 31.07.2026
Insgesamt besteht der Hauptpersonalrat aus 25 Mitgliedern:
- 10 Vertreter aus dem Bereich der Grund- und Hauptschule
- 5 Vertreter aus dem Bereich der Gymnasien, davon 4 Vertreter des Bayerischen Philologenverbandes: Dagmar Bär, Ina Hesse, Julian Lohr, Benedikt Karl
- je 2 Vertreter der beruflichen Schulen, der Förderschulen und der Realschulen
- 2 Vertreter der Beamten
- 2 Vertreter der Arbeitnehmer
Die detaillierte Zusammensetzung kann hier [412 KB]
nachgelesen werden.
Aufgaben des Hauptpersonalrates:
Die Aufgaben des HPR sind im Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) festgelegt:
- Der HPR wirkt mit bei Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen sowie sozialen und persönlichen Angelegenheiten (Art. 75 - 80 BayPVG).
- Der HPR ist Ansprechpartner bei Anträgen, Wünschen und Beschwerden.
- Der HPR hält Kontakt zu den örtlichen Personalräten der einzelnen Gymnasien und führt für diese regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch