Beurteilung und Mitarbeitergespräche

Stand 2022

Das Ergebnis der dienstlichen Beurteilung ist für das berufliche Fortkommen von großer Bedeutung, da es die Grundlage sowohl für die Berechnung der fiktiven Beförderungsdaten als auch für die Auswahlentscheidungen bei Funktionsübertragungen bildet. Zudem gibt es Auskunft darüber, welchen Eindruck die für die Beurteilung Verantwortlichen von den zu Beurteilenden haben. Im Zusammenhang mit der sukzessiven Einführung der erweiterten Schulleitung mussten aus Sicht des Ministeriums die Beurteilungsrichtlinien angepasst werden. In den Verhandlungen konnte der Hauptpersonalrat eine Stärkung der Rolle der örtlichen Personalräte und mehr Transparenz im Sinne der Kolleginnen und Kollegen erreichen.

Beurteilungsschrift 2022 >>>

 

Wichtige Aspekte:

Neben den Beobachtungen der stellvertretenden Schulleitung und der Fachbetreuerinnen/Fachbetreuer sind an Schulen mit erweiterter Schulleitung auch die Beobachtungen des jeweils für die Lehrkraft zuständigen Mitglieds der erweiterten Schulleitung für die Beurteilung heranzuziehen.

  • Der Distanzunterricht soll angemessen in die dienstliche Beurteilung einfließen, Unterrichtsbesuche zum Zwecke der Beurteilung finden jedoch nach wie vor im Präsenzunterricht statt.
  • Aufgrund der hohen Belastungen und Lockdown-Phasen in der Corona-Pandemie reichen in den meisten Fällen (Fakultas in maximal zwei Fächern) zwei beurteilungsrelevante Unterrichtsbesuche.
  • Über die Beauftragung der Mitglieder der erweiterten Schulleitung, eigenständige beurteilungsrelevante Unterrichtsbesuche durchzuführen, entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung des Konzepts der Schule und der konkreten Umstände vor Ort, sie muss es aber nicht.
  • Sofern der Schulleiter/die Schulleiterin allgemeinverbindliche Vorgaben hinsichtlich der verfahrensmäßigen Durchführung der Unterrichtsbesuche trifft (d.h. wer in welcher Form in die Unterrichtsbesuche des Schulleiters für die Beurteilung eingebunden wird bzw. mit solchen Unterrichtsbesuchen beauftragt wird), ist dies auf der örtlichen Ebene an der Schule mitbestimmungspflichtig (Art. 75 Abs. 4 Nr. 11 BayPVG).
  • Die Mitbestimmungspflicht des Örtlichen Personalrates gilt auch für allgemeinverbindliche Vorgaben hinsichtlich der Erstellung der Beurteilungsbeiträge (z.B. Beobachtungsbogen für Fachbetreuer/Mitglieder der erwSL).
  • Die Lehrkraft hat ein Einsichtnahmerecht in die sie betreffenden, dem Schulleiter als beurteilende Person zugeleiteten Beurteilungsbeiträge (Art. 107 Abs. 2 BayBG).
  • Bei den Einzelmerkmalen der dienstlichen Beurteilung wird – wie in anderen Verwaltungsbereichen auch – auf die Beurteilung der Belastbarkeit verzichtet; das Merkmal der Einsatzbereitschaft bleibt unverändert.
  • Die Verzichtsmöglichkeit auf die dienstliche Beurteilung nach Rückkehr aus Abordnung, Versetzung oder Beurlaubung ist entfallen. Alle Lehrkräfte müssen innerhalb eines Jahres nach Rückkehr in den Schuldienst beurteilt werden.
  • Die fiktive Laufbahnnachzeichnung gemäß Art. 17a LlbG wird umgesetzt: In Zukunft erhalten auch längerfristig beurlaubte Kolleginnen und Kollegen, die keinen Dienst tun, formell eine periodische Beurteilung. Diese wird immer nach Abschluss des regulären Beurteilungsverfahrens erstellt, wenn Vergleichsgruppen ermittelt worden sind.

Kein Verzicht auf Beurteilung? - Erweiterte Schulleitung und Beurteilung
Personalratsinformation Nr. 495

Erfolge des HPR in der Einigungsstelle
Personalratsinformation Nr. 492

Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern

Das Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis?
Die dienstliche Beurteilung aus Sicht des Rechtsschutzreferates
Artikel des Rechtsschutzreferates des bpv

Wichtige Informationen: Superkriterien und Binnendifferenzierung
Personalratsinformation Nr. 483

Mitarbeitergespräche

Das Mitarbeitergespräch – Feedbackkultur zwischen zwei dienstlichen Beurteilungen
Artikel des Rechtsschutzreferates des bpv

Führungskräftestandards in der bayerischen Staatsverwaltung (FKSBayStV)

Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Durchführung des Mitarbeitergesprächs an den staatlichen Schulen
(Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Vorlage:
Niederschrift über das Mitarbeitergespräch