Selbstständige Schule

Anfang Februar 2010 erklärte Kultusminister Dr. Spaenle in einer Kabinettssitzung, dass es im Rahmen des Ausbaus der schulischen Eigenverantwortung zu seinen Zielen gehört, die Erstellung und Umsetzung pädagogischer Konzepte, die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie die Personalentwicklung in den Schulfamilien vor Ort voranzutreiben. Vorstellbar seien Formen der Direktbewerbung, mittlere Führungsebenen mit Personalverantwortung sowie Personal- und Sachkostenbudgets. Grundsätzlich gelte dabei: Je mehr Selbstverwaltung und Eigenständigkeit die einzelne Schule erhält, desto mehr externe Evaluation müsse es geben. Ab dem Schuljahr 2010/11 möchte Spaenle in einer Pilotphase geeignete Maßnahmen testen.

Das Konzept
Der Reformansatz der Selbstständigen Schule – auch „eigenverantwortliche“ oder „autonome Schule“ – bezeichnet länderübergreifend die Neugestaltung der Schule im Sinne einer Ausweitung der Gestaltungsspielräume einzelner Schulen. Der Begriff ist zunächst relativ inhaltsleer und wird erst durch politisch verantwortete Veränderungen des Schulrechts greifbar. Hinter der Selbstständigen Schule steht also kein geschlossenes Konzept, sondern eine „politische Idee“, die sich bundesweit in vielen verschiedenen Gestaltungsmaßnahmen äußert. Dabei sind zwei Haupttendenzen veränderter Schulorganisation ersichtlich: Zum einen erhält die einzelne Schule in verschiedenen Entscheidungsbereichen mehr Regelungskompetenzen, zum anderen entwickelt die kultusministeriale Ebene neue Instrumente zur Steuerung der einzelnen Schulen.

Der Entstehungshintergrund
Die ersten Ansätze der Selbstständigen Schule reichen bis in die 1970er Jahre zurück, in denen der wohl bekannteste Vorläufer, die „Schulinternen Lehrerfortbildungen“ (SCHILF), zum ersten Mal in Bremen auftrat. Die 1970er und 1980er Jahre waren vor allem von Fragen innerschulischer Demokratisierung geprägt, etwa in Form von Mitspracherechten der einzelnen Schule bei der Schulleiterauswahl oder in Form der Ausgestaltung der Schulkonferenz als innerschulisches Entscheidungsgremium. Diese frühen Ausprägungen der Schulautonomie waren vor allem in der Organsiation des Lern- und Unterrichtsbereiches anzutreffen. Trotz dieser älteren Ausläufer politischer bzw. pädagogischer Schulautonomie hat die Selbstständige Schule erst nach 1990 an spezifischen Konturen gewonnen. Eine deutliche Zunahme und Verbreitung der Schulautonomie lässt sich vor allem ab 2001 verzeichnen. In der schulpolitischen Diskussion werden dafür zwei Hauptfaktoren benannt: Zum einen die stetig zu verzeichnende, ständig fortschreitende Ressourcenknappheit der öffentlichen Hand. Zum anderen die wachsende Schulkritik der letzten Jahre, vor allem das unerwartet schlechte Abschneiden deutscher Schüler bei internationalen und nationalen Leistungsstudien, etwa bei TIMSS und PISA. Als Reaktion rückten Fragen der Qualitäts- und Effizienzsteigerung im deutschen Schulwesen ins Zentrum der bildungspolitischen Diskussion.

Grundsätzlich ist dabei ersichtlich, dass in den letzten Jahren vor allem neue Strukturen der systematischen Rechenschaftslegung im Schulwesen eingeführt wurden und werden: Bildungsstandards, zentrale Lernstandsuntersuchungen, Bildungsberichte, Schulinspektionen usw.

Dies zeigt, dass die Idee der Selbstständigen Schule – entgegen der Namensgebung – nicht mit einer Einflussminderung durch die administrative Ebene einher geht, ganz im Gegenteil.

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