Teilzeit

Teilzeit aus familienpolitischen Gründen

Vielleicht wusstest du gar nicht, dass du, wenn du eigene Kinder hast, von Anfang an die Möglichkeit hast, statt 24 Wochenstunden nur 12 – 22 Stunden zu unterrichten oder während der Elternzeit (wenn ein Kind noch unter 3 ist) mit einem noch geringerem Stundenmaß in den Beruf einzusteigen?
Teilzeit bringt kaum Nachteile ...

  • Keine Verlängerung der Probezeit von 3 Jahren bei mind. 12 bzw. 14 Wochenstunden Teilzeit
  • Verkürzung der Probezeit auch bei Teilzeit möglich!
  • Keine Verlängerung der Beförderungswartezeiten mehr (bei mind. 12 Stunden bzw. 14 Stunden)
  • Keine Einschränkung in den Einsatzmöglichkeiten (Ausnahme: Fachseminarlehrer)!
  • Offiziell Gleichbehandlung mit voll beschäftigten Kollegen (z.B. Beurteilung)!
  • Bezüge anteilig, also 1/24 bzw. 1/28 Abzug vom Bruttolohn pro reduzierter Stunde!
  • Auswirkungen auf Pensionsbezüge ebenfalls anteilig, also 1/24 von 1,79375 Prozentpunkten der Gesamtpensionsleistung pro reduzierter Stunde und Jahr (40 Dienstjahre à 1,79375 Prozentpunkte ergeben 71,75% Pensionsanspruch)!

... aber viele Vorteile ...

  • Sanfter Einstieg zur Vollbeschäftigung (denkt an die 14 - 16 Std. im Zweigschuleinsatz!)
  • Weniger Korrekturen (Reduzierung um 2 Std. kann bereits 1 Klasse weniger bedeuten)
  • Mehr Zeit und Motivation für die eigene Unterrichtsvorbereitung
  • Qualitativ höherwertiger Unterricht
  • Unterrichtsfreier Tag bei entsprechender Reduzierung
  • Freiräume für außerunterrichtlichtes Engagement (ein Plus für die Beurteilung!)
  • Mehr Zeit für sich selbst und das Privatleben (auch das kommt den Schülern zugute!)
  • für junge Familien gilt: Möglichkeit der Elternzeit / des Erziehungsurlaubs prüfen!