Teilzeit
Teilzeit aus familienpolitischen Gründen
Vielleicht wusstest du gar nicht, dass du, wenn du eigene Kinder hast, von Anfang an die Möglichkeit hast, statt 24 Wochenstunden nur 12 – 22 Stunden zu unterrichten oder während der Elternzeit (wenn ein Kind noch unter 3 ist) mit einem noch geringerem Stundenmaß in den Beruf einzusteigen?
Teilzeit bringt kaum Nachteile ...
- Keine Verlängerung der Probezeit von 3 Jahren bei mind. 12 bzw. 14 Wochenstunden Teilzeit
- Verkürzung der Probezeit auch bei Teilzeit möglich!
- Keine Verlängerung der Beförderungswartezeiten mehr (bei mind. 12 Stunden bzw. 14 Stunden)
- Keine Einschränkung in den Einsatzmöglichkeiten (Ausnahme: Fachseminarlehrer)!
- Offiziell Gleichbehandlung mit voll beschäftigten Kollegen (z.B. Beurteilung)!
- Bezüge anteilig, also 1/24 bzw. 1/28 Abzug vom Bruttolohn pro reduzierter Stunde!
- Auswirkungen auf Pensionsbezüge ebenfalls anteilig, also 1/24 von 1,79375 Prozentpunkten der Gesamtpensionsleistung pro reduzierter Stunde und Jahr (40 Dienstjahre à 1,79375 Prozentpunkte ergeben 71,75% Pensionsanspruch)!
... aber viele Vorteile ...
- Sanfter Einstieg zur Vollbeschäftigung (denkt an die 14 - 16 Std. im Zweigschuleinsatz!)
- Weniger Korrekturen (Reduzierung um 2 Std. kann bereits 1 Klasse weniger bedeuten)
- Mehr Zeit und Motivation für die eigene Unterrichtsvorbereitung
- Qualitativ höherwertiger Unterricht
- Unterrichtsfreier Tag bei entsprechender Reduzierung
- Freiräume für außerunterrichtlichtes Engagement (ein Plus für die Beurteilung!)
- Mehr Zeit für sich selbst und das Privatleben (auch das kommt den Schülern zugute!)
- für junge Familien gilt: Möglichkeit der Elternzeit / des Erziehungsurlaubs prüfen!


