Rechtsschutzreferat des bpv |
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Referatsleiterin:
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Ina Hesse, OStRin |
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Erreichbarkeit des Rechtsschutzreferates
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Der bpv gewährt seinen Mitgliedern kostenlose juristische Beratung in allen Streitigkeiten, die mit deren dienstlichen Tätigkeiten im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Hat also beispielsweise ein Lehrer einen Autounfall, der sich auf einer Fahrt ereignet, die keine dienstlich angeordnete oder genehmigte Dienstreise ist, so muss er seine Schadensersatzansprüche selbst geltend machen. Der Berufsverband darf hier aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes keinen kostenlosen Rechtsschutz gewähren. Doch können eventuelle Folgen, die aus dem Unfall für den Dienst entstehen, über den Rechtsschutz des Berufsverbandes abgewickelt werden (z.B. Dienstunfähigkeit in Folge einer Körperverletzung). Die Rechtsberatung beinhaltet die schriftliche oder mündliche Erteilung oder Vermittlung eines Rates oder einer Auskunft durch die Rechtsschutzreferentin Frau Hesse. |
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Weitere Informationen
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Nur für bpv-Mitglieder! |
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