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Berufspolitik, Verbindung zum Beamtenbund
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Referatsleiterin:
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Dagmar Bär, OStRin Schwaig berufspolitik@bpv.de
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Mehrarbeitsvergütung für beim Freistaat Bayern angestellte Lehrkräfte (TV-L) und Vergütung von Klassenfahrten für beim Freistaat Bayern angestellte Lehrkräfte (TV-L) mit einem Teilzeitdeputat
Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern
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Funktionen nach dem Wegfall der 13. Jahrgangsstufe
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Tarifeinigung beim TV-L
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BERUFSPOLITISCHE FORDERUNGEN DES BPV 2011
Beschlossen von der HVS am 25.11.11
I. Forderungen zur Umsetzung des Neuen Dienstrechts
Der bpv fordert, dass das in Artikel 69 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) aufgestellte Evaluierungsgebot zu einer unvoreingenommenen und objektiven Überprüfung führt. Insbesondere bei den folgenden Punkten sieht der bpv die Staatsregierung bei der Evaluation und den Gesetzgeber bei Nachbesserungen in der Pflicht:
a) Keine Zwangsbeurteilung von erfahrenen Beamtinnen und Beamten!Der bpv fordert, dass Beamtinnen und Beamte, die bereits mehrere periodische Beurteilungen erhalten haben und sich in der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe befinden, auf Antrag von der dienstlichen Beurteilung ausgenommen werden. Die im Neuen Dienstrecht eingeführten Personalführungsinstrumentarien des „Stufenstopps“ und der „Leistungsstufe“ haben bei erfahrenen Beamtinnen und Beamten kaum Relevanz:
Ein „Stufenstopp“ beim Vorliegen von erheblicher Minderleistung tangiert diese Beamtengruppe nicht, wenn sie sich in der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe befindet. Darüber hinaus steht für viele dieser Beamtinnen und Beamten der Aufwand einer periodischen Beurteilung in keinem Verhältnis zu der vagen Möglichkeit, eine „Leistungsstufe“ zu erhalten.
Da der zeitliche und schulorganisatorische Aufwand dieser „Zwangsbeurteilung“ in keinem Verhältnis zum personalpolitischen Ertrag dieser Maßnahme steht, muss der Gesetzgeber hier deutlich nachbessern.
In diesem Zusammenhang lehnt der bpv auch die Beurteilung von erfahrenen Oberstudiendirektorinnen und –direktoren ab, da kein Nutzen für den einzelnen Beamten oder für die Qualitätsentwicklung des bayerischen Gymnasiums gegeben ist.
b) Modulare Qualifizierung und Lehrerbildung Eine Änderung des bayerischen Lehrerbildungsgesetzes, die eine modulare Qualifizierung für Lehrkräfte ermöglicht, lehnt der bpv strikt ab. Eine Nachqualifizierung für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte zu Gymnasiallehrkräften muss aufgrund der Qualitätssicherung durch ein universitäres Aufbaustudium mit entsprechendem fachdidaktischen Praktikum und abschließender Prüfung auf dem Niveau des Ersten Staatsexamens für Lehrkräfte an Gymnasien erworben werden. Im Anschluss daran erfolgt ein einjähriger Praxisteil mit einer halbjährigen Ausbildung an einer Seminarschule und einer halbjährigen Ausbildung an einer Einsatzschule. Dieser Teil schließt mit einer fachlichen Nachprüfung auf dem Niveau des Zweiten Staatsexamens für Lehrkräfte an Gymnasien ab.
II. Forderungen außerhalb des Neuen Dienstrechts
a) Neuschneidung des Funktionenkatalogs Der bpv fordert bei der Neuschneidung des Funktionenkatalogs: - Die Personalverantwortung liegt bei den Oberstudiendirektorinnen und -direktoren. - Wir lehnen den Begriff der „mittleren Führungsebene“ ab und möchten ihn durch die Begrifflichkeit der „erweiterten Schulleitung“ ersetzt wissen. - Es müssen die Beförderungsmöglichkeiten im bisherigen Umfang erhalten werden. Auch Gymnasiallehrkräfte brauchen berufliche Perspektiven und damit eine angemessene Honorierung ihrer anspruchvollen Tätigkeiten und Leistung. - Für die „erweiterte Schulleitung“ werden zusätzliche A 15 Z-Stellen und Leitungszeiten benötigt. - Neue Aufgaben im Rahmen der „erweiterten Schulleitung“ müssen durch Zeitkontingente sowie durch eine höhere Besoldung ausgeglichen werden. - Es muss auch weiterhin die Möglichkeit der Fachbetreuung ohne Personalverantwortung als A 15 Funktion geben.
Es gibt elementare Funktionen und Tätigkeiten, die in jedem voll ausgebauten Gymnasium benötigt werden, damit die „Dienststelle Gymnasium“ leistungs- und funktionsfähig ist, und die bei der Neuschneidung des Funktionenkatalogs berücksichtigt werden müssen.
Zu den vier Kernbereichen mit hoher Wertigkeit, die zu einer Beförderung nach A15 führen müssen, gehören:
1. Funktionen im Bereich der Schulorganisation 2. Fachbetreuungen 3. pädagogische Funktionen 4. Funktionen in der Personal- und Schulentwicklung
Diesen vier Kernbereichen sind verschiedene Aufgaben, die beschrieben werden, zuzuordnen. Die verantwortungsvollen Aufgaben müssen durch Personen erfüllt werden, die dafür nach A15 befördert werden.
Das Abstandsgebot zu den Lehrkräften an Volks- und Realschulen ist bei der Neuschneidung des Funktionenkatalogs zu berücksichtigen und zu wahren. Der bpv wird keinesfalls dulden, dass an diesen Schularten zusätzliche Funktionen mit Beförderungsmöglichkeiten geschaffen werden, die durch einen Wegfall von Funktionen und Beförderungsmöglichkeiten für die Gymnasiallehrkräfte gegenfinanziert werden.
b) Angemessene Bezügeanpassung für das Jahr 2012 Mit der Nullrunde 2011 haben auch die bayerischen Beamtinnen und Beamten ihren Teil zur Bekämpfung der Weltwirtschaftskrise geleistet. Eine angemessene Bezügeanpassung für das Jahr 2012 ist vor dem Hintergrund der stark steigenden Staatseinnahmen und der anwachsenden Inflationsrate überfällig. Der bpv fordert deswegen eine deutliche prozentuale Erhöhung der Bezüge, die zumindest die letzte Tarifrunde im öffentlichen Dienst nachzeichnen muss, zum 1. Januar 2012.
c) Leistung muss sich auch für Philologen wieder lohnen!Der bpv fordert vehement die Abschaffung der Wiederbesetzungssperre, die sofortige Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung, die Freigabe der Leistungselemente des Neuen Dienstrechts und deutliche Stellenhebungen. Nur so kann dem Leistungsgedanken des Neuen Dienstrechts Rechnung getragen.
d) Mehr Planstellen für das Bayerische Gymnasium und die Beruflichen Oberschulen!Der bpv fordert eine spürbare Aufstockung der Planstellen an den bayerischen Gymnasien und den Beruflichen Oberschulen, um den Unterrichtsausfall wirksam zu bekämpfen und die Klassen- und Kursgrößen zu senken. Diese zusätzlichen Planstellen sollen unter anderem dem Aufbau einer integrierten Lehrerreserve und als Ersatz für die Superverträge dienen. Darüber hinaus muss die Aufstockung der Personaldecke auch dazu genutzt werden, die Unterrichtsverpflichtung der Referendare im 3. Ausbildungsabschnitt zurückzunehmen und die Stundenzahl im Zweigschuleinsatz zu senken, damit der Ausbildungscharakter des Referendariats erhalten bleibt.
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Berufspolitische Forderungen des bpv 2011 |
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BERUFSPOLITISCHE FORDERUNGEN DES BPV 2010
I. Forderungen zur Umsetzung des Neuen Dienstrechts
1. a) Um dem Leistungsgedanken der Dienstrechtsreform Rechnung zu tragen, müssen die Leistungsstufen schon mit dem Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts zur Verfügung stehen. Deswegen müssen Leistungsstufen bereits im Beurteilungszeitraum 2011–2014 vergeben werden und nicht erst im Beurteilungszeitraum 2015–2018. Wir fordern die periodische Beurteilung des Beurteilungszeitraumes 2007–2010 als Grundlage für die Vergabe von Leistungsstufen heranzuziehen. Für Lehrkräfte, die in diesem Zeitraum keine periodische Beurteilung erhalten haben, muss die Möglichkeit einer gesonderten freiwilligen Leistungsfeststellung geschaffen werden.
b) Wir fordern, dass alle Gymnasiallehrkräfte derselben Besoldungsgruppe bayernweit um dasselbe Budget für die Leistungsbezüge konkurrieren. Die Gymnasialabteilung im KM soll hierbei die Entscheidung über die Vergabekriterien und die Vergabe der Leistungsstufen treffen. Dabei muss bei der Aufstellung der Vergabekriterien der Leistungsstufen und bei der Kontrolle der Vergabe der Leistungsstufen der HPR beteiligt werden.
2. Das Neue Dienstrecht eröffnet im Rahmen der modularen Qualifizierung Beamtinnen und Beamten eine Nachqualifikation für die nächsthöhere Qualifikationsebene auch ohne abschließende Prüfung. Eine Nachqualifikation von Grund-, Haupt-, und Realschullehrkräften zu Gymnasiallehrkräften, die sich an der modularen Qualifizierung orientiert, lehnen wir strikt ab. Eine Nachqualifikation für diese Lehrkräfte muss aufgrund der Qualitätssicherung durch ein universitäres (Aufbau-) Studium mit abschließender Prüfung auf dem Niveau des Staatsexamens für Lehrkräfte an Gymnasien erworben werden.
3 a) Die im Neuen Dienstrecht verankerte Regelung, die vorsieht, dass Lehrkräfte zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das gesetzliche Ruhestandsalter erreichen, in Pension gehen, lehnt der bpv als Benachteiligung gegenüber anderen Beamtengruppen strikt ab. Wir fordern, dass auch für Lehrkräfte der Ruhestandseintritt zum Ende des Monates, in dem sie die Altersgrenze erreichen, erfolgen muss.
b) Um die Dienstfähigkeit von Lehrkräften auch im höheren Alter zu erhalten, fordert der bpv eine Beibehaltung der bestehenden Regelungen zur Altersermäßigung und eine gestaffelte Anhebung dieser Ermäßigung ab dem 64. Lebensjahr.
4. Der bpv versucht weiterhin eine Rückkehr zu den bisherigen bewährten Altersgrenzen für die dienstliche Beurteilung zu erreichen. Darüber hinaus fordert der bpv unabhängig davon, dass spätestens nach der fünften Regel-Beurteilung ein zielführendes, vereinfachtes Beurteilungsverfahren zur Anwendung kommen kann.
II. Forderungen außerhalb des Neuen Dienstrechts
1. Die Klassenstärke muss für Seminare auf 15 Schülerinnen und Schüler, für verpflichtende Abiturfächer auf 20 Schülerinnen und Schüler und für alle anderen Klassen auf 25 Schülerinnen und Schüler beschränkt werden. Nur durch diese verpflichtende Reduzierung der Klassengrößen lässt sich eine optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Darüber hinaus ist eine Senkung der Schülerzahl gerade auch mit Blick auf den Korrekturaufwand dringend geboten, da es in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Korrekturtage für das Abitur oder zentrale Leistungserhebungen gibt.
2. a) Die Zahl der Studierenden an den bayerischen Universitäten nimmt, auch aufgrund des doppelten Abiturjahrganges 2011, kontinuierlich zu. Bereits jetzt sind die personellen Ressourcen der Universitäten für eine optimale Betreuung der Studierenden nicht ausreichend. Deswegen ist zusätzliches wissenschaftlich ausgebildetes Personal für die Universitäten zwingend erforderlich. Dies darf aber unter keinen Umständen zu Lasten des Gymnasiums gehen. Deswegen lehnen wir eine Verschiebung der, durch das G8 frei werdenden, Planstellen von den Gymnasien an die Universitäten strikt ab! Stattdessen schlagen wir eine zeitlich befristete freiwillige (circa 5 Jahre) Abordnung von Gymnasiallehrkräften an die Universitäten vor.
b) Damit diese Abordnungen für Gymnasiallehrkräfte attraktiv sind und keinen Hemmschuh für Beförderungen für einige Beamtinnen und Beamten darstellen, muss die Möglichkeit von Teilabordnungen geschaffen werden. Damit wird es Lehrkräften ermöglicht, Funktionsstellen an ihren Schulen beizubehalten.
3. Die durch die demographische Entwicklung frei werdenden personellen Kapazitäten an den Gymnasien dürfen nicht abgeschmolzen werden. Die Planstellen an den Gymnasien müssen erhalten bleiben und dürfen nicht verlagert oder gar ganz gestrichen werden. Die demographische Rendite muss für eine Senkung der Klassenstärken und für den Aufbau einer integrierten Lehrerreserve genutzt werden.
4. a) Die Reisekosten- und Personalbudgets werden momentan den zuständigen Schulen zu spät bekanntgegeben. Diese Verzögerung erschwert die Planungen im erheblichen Umfang. Deshalb fordern wir eine zeitnahe Mitteilung der entsprechenden Budgets an die Schulen.
b) Die Höhe der Reisekosten- und Personalbudgets entsprechen nicht den Bedürfnissen der Gymnasien und Beruflichen Oberschulen und müssen deshalb angehoben werden.
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Berufspolitische Forderungen des bpv 2010 |
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FORDERUNGSKATALOG DES BPV ZUR DIENSTRECHTSREFORM
(Beschluss: 27. November 2009)
Beförderungen sind und bleiben das Kernelement zur Honorierung von Leistung. Deshalb müssen die Beförderungsmöglichkeiten verbessert werden. Gemäß diesen richtigen Leitsätzen des Eckpunktes 1 der Dienstrechtsreform fordern wir:
Beförderungen sind und bleiben das Kernelement zur Honorierung von Leistung. Deshalb müssen die Beförderungsmöglichkeiten verbessert werden. Gemäß diesen richtigen Leitsätzen des Eckpunktes 1 der Dienstrechtsreform fordern wir:
1. Die Zahl der beförderungsrelevanten Funktionen muss mindestens konstant bleiben. Der zentrale Funktionenkatalog an den Gymnasien ist zu erhalten. Er muss für jedes staatliche Gymnasium in Bayern verbindliche Gültigkeit haben. Tätigkeitsfelder von Funktionen, deren Aufgabenbereiche erweitert wurden, sind in der Beschreibung zu ergänzen. Die im Funktionenkatalog vorgegebenen Schülerzahlen bzw. Fachstundengrenzen, die Voraussetzung für die Vergabe einer A 15 – Funktion sind, müssen wegen des achtjährigen Gymnasiums um ein 1/9 reduziert werden.
2. Übertragene Dienstaufgaben müssen zu zeitnahen Beförderungen führen. Dafür ist die Aufhebung der Wiederbesetzungssperre erforderlich. Funktionen auf Zeit und zeitgebundene Zulagen auf Kosten von A 15 - Stellen lehnen wir ab. Leistungszulagen „on top“ sind geeignete Instrumente, um temporär erbrachte besondere Leistungen in oder außerhalb einer Funktion zu honorieren.
3. Die Mitarbeiterstellen an den Gymnasien sind um mindestens eine Stelle im Direktorat pro Gymnasium auszuweiten.
4. Zur Wahrnehmung von Leitungsaufgaben sind entsprechende Leitungszeiten nötig. Dies ist durch eine Änderung der Unterrichtspflichtzeit für Personen mit Leitungsaufgaben umzusetzen (vgl. Leitungsaufgaben in einer Behörde mit Leitungsaufgaben an einem Gymnasium mit Unterrichtsverpflichtung: Sehr viele Leitungsaufgaben an Gymnasien sind personenbezogen. Schüler, Eltern, Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung erwarten, dass die Schulleitung jederzeit für Ihre Anliegen zur Verfügung steht. Vorgeschriebene Unterrichtsbesuche als Teil der Personalführung müssen schwerpunktmäßig am Vormittag erfolgen. Zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben brauchen Lehrkräfte mit Leitungsfunktionen eine Entlastung von Unterrichtsverpflichtungen).
5. Leitungs- und Führungsaufgaben beschränken sich an Gymnasien nicht nur auf Personal und Verwaltung. Ebenso wichtig sind fachliche und pädagogische Aufgaben. Die dauerhafte Wahrnehmung von Funktionen innerhalb eines dieser drei zentralen Aufgabenfelder (Personal; Fach; Pädagogik) muss einen Aufstieg nach A 15 und höher ermöglichen.
6. Alle Direktorinnen und Direktoren der bayerischen Gymnasien und Beruflichen Oberschulen müssen in die höchste Besoldungsgruppe der neuen Besoldungsordnung A eingestuft werden. Bei den Ständigen Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Schulleiterin/des Schulleiters an bayerischen Gymnasien und Beruflichen Oberschulen ist die Besoldungsgruppe entsprechend anzuheben . 7. Gymnasien mit Schülerheim sowie Seminarschulen brauchen je eine zusätzliche Mitarbeiterstelle. Schülerheime an Gymnasien und pädagogische Studienseminare sind als eigenständige Abteilungen unter der Gesamtverantwortung der Schulleiterin/des Schulleiters zu organisieren. Besoldung und Amtszulagen für die Leitung eines Schülerheims sowie für die Leitung einer Seminarschule sind deutlich und abstandswahrend zu erhöhen.
8.Grundsätzlich ist zur Nachwuchsgewinnung in die Lehrerausbildung finanziell und inhaltlich zu investieren: die fachlich und pädagogisch Besten sollen an unseren Gymnasien unterrichten! Dafür sind eine deutliche Anhebung der Referendarsbesoldung und eine Verbesserung der Zeitkontingente für Praktikums – und Seminarlehrkräfte dringend geboten.
9. Die Dienstrechtsreform bietet die große Chance zur Schaffung einer Personalreserve. Diese sollte am Gymnasium als integrierte Lehrerreserve umgesetzt werden, um Unterrichtsausfälle zu verringern.
10. Wegen der hohen Belastungen im Schulbereich ist an der bisherigen besonderen Altersgrenze für Lehrkräfte (zu Beginn des Schuljahres, in dem man 65 wird) festzuhalten.
Dagmar Bär HVS 27.11.2009
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