Die Sonderpädagogik ist eine Teildisziplin der Pädagogik, die sich mit den besonderen Bedürfnissen und dem speziellen Förderbedarf von Kindern mit Behinderungen beschäftigt.
Sie baut auf einer hochkomplexen Didaktik auf, in deren Mittelpunkt das einzelne Kind steht: Von ihm ausgehend wird die Förderung stets individuell konzipiert. Dafür benötigt die Sonderpädagogik im Arbeitsalltag spezielle Möglichkeit und Voraussetzungen, um den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Kinder gerecht zu werden. Hierfür müssen die Förderlehrkräfte zum einen gut ausgebildet sein, zum anderen muss das pädagogische Lernumfeld den hohen Ansprüchen dieser Aufgaben genügen.
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Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen
Um den besonderen Anforderungen gerecht zu werden, unterscheidet die Sonderpädagogik verschiedene Behinderungsformen: körperliche, geistige, Seh-, Hör-, Lern-, Sprach- und Verhaltensbehinderungen. Aufgrund der besonderen finanziellen Ausstattung und den im Vergleich zu anderen Schularten unüblichen Rahmenbedingungen (die Klassengrößen in Bayern liegen bei max. 10-15 Kindern) ist die Sonderpädagogik in der Lage, auf die verschiedenen Bedürfnislagen der behinderten Kinder individuell einzugehen.
Die Vielfalt der Behinderungsformen erfordert auch eine Vielfalt an speziellen Didaktiken und unterschiedlichen Lernarrangements: Ein lernbehindertes Kind etwa benötigt offene Lernarrangements, bei denen es etwas ergründen kann. Ein verhaltensauffälliges Kind hingegen braucht klar strukturierte Lernsituationen. Hörbehinderte Kinder beanspruchen eine besondere Ausleuchtung ihres Lernumfeldes, um das Mundbild der Lehrkraft und anderer Personen gut ablesen zu können. Die gute Ausleuchtung stellt für sehbehinderte Kinder jedoch eine deutliche Einschränkung dar.
Dieser Blick in die tägliche Förderpraxis zeigt, dass es gänzlich falsch wäre, die Kinder mit ihren unterschiedlichen Förderbedürfnissen in Regelschulen zu pressen.
Der Einsatz von Sonderpädagogen an Regelschulen birgt zudem zwei wesentliche Gefahren: Zum einen werden Sonderpädagogen an Regelschulen zu Spezialisten für die schwierigen Schüler. Dies führt in der Folge zu jener Stigmatisierung von behinderten Schülern, die durch die bedingungslose Inklusion eigentlich vermieden werden soll. Zum anderen wird zunächst auf die Sonderpädagogen zurückgegriffen, wenn an einer Regelschule eine Lehrkraft krankheitsbedingt ausfällt und eine Vertretung benötigt wird. Leidtragende sind dann allerdings die Schüler mit Behinderungen, die eigentlich von der speziellen Förderung durch die Sonderpädagogen profitieren sollen.
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