Inklusion |
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Die UN-Behindertenrechtskonvention
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Im Dezember 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention von den Vereinten Nationen und 2008 auch vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Sie ist das erste Abkommen, in dem die allgemeinen Menschenrechte auf Menschen mit Behinderungen und ihre besonderen Lebenslagen konkretisiert werden. Die UN-Konvention würdigt damit Behinderungen explizit als Bestandteil menschlicher und gesellschaftlicher Vielfalt sowie als Quelle kultureller Bereicherung. |
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Auf die sinnvolle Umsetzung kommt es an!
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Damit die Inklusion sinnvoll, nachhaltig und gewinnbringend erfolgt, müssen bei der Umsetzung bestimmte Aspekte berücksichtigt werden und zentrale Voraussetzungen gegeben sein: |
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