Inklusion

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Im Dezember 2006 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention von den Vereinten Nationen und 2008 auch vom Deutschen Bundestag ratifiziert. Sie ist das erste Abkommen, in dem die allgemeinen Menschenrechte auf Menschen mit Behinderungen und ihre besonderen Lebenslagen konkretisiert werden. Die UN-Konvention würdigt damit Behinderungen explizit als Bestandteil menschlicher und gesellschaftlicher Vielfalt sowie als Quelle kultureller Bereicherung.

Kern des Übereinkommens sind die Ansprüche auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit der Person, Nichtdiskriminierung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, die rechtsverbindlich verankert und wirksam durchgesetzt werden sollen.
Gesamtgesellschaftliche Bedeutung erlangt die UN-Konvention vor allem dadurch, dass das Fürsorgeprinzip überwunden und Behinderungen explizit als Bestandteil menschlicher und gesellschaftlicher Vielfalt sowie als Quelle kultureller Bereicherung gewürdigt werden.

Die UN-Konvention sieht dabei vor, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen eines „inklusiven Bildungssystems“ an Regelschulen zu unterrichten.

Der Bayerische Philologenverband begrüßt die UN-Behindertenrechtskonvention ausdrücklich.


Auf die sinnvolle Umsetzung kommt es an!

Damit die Inklusion sinnvoll, nachhaltig und gewinnbringend erfolgt, müssen bei der Umsetzung bestimmte Aspekte berücksichtigt werden und zentrale Voraussetzungen gegeben sein:


Der Inhalt der UN-Konvention muss in seiner Gesamtheit erfasst werden.
Die Erfahrungen und Einschätzungen der Betroffenen müssen wegweisend sein.
Die Erfahrungen und Methoden der Sonderpädagogik müssen die praktische Ausgestaltung der Inklusion prägen.

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