Beförderung

Grundsätzliches zur Beförderung an den staatlichen Gymnasien in Bayern

An den Gymnasien gibt es zwei wesentlich verschiedene Arten von Beförderungen:

Beförderungen auf im Staatshaushalt explizit ausgewiesene Funktionsstellen wie z.B. Schulleiter und Stellvertreter.

Hier erfolgen die Beförderungen grundsätzlich mit der Übertragung des Amtes, wegen der Wiederbesetzungssperre von derzeit 12 Monate aber mit entsprechender Verzögerung. Zusätzlich ist das Leistungslaufbahngesetz zu beachten, das zwischen zwei Beförderungen einen zeitlichen Abstand von 3 Jahren vorsieht. Bei Stellvertretern hängt die Wartezeit von A 14 nach A 15 auch noch vom Wert der Beurteilung zum Zeitpunkt der Ernennung zum Stellvertreter ab: 4 Jahre bei BG/ST/12 Punkte und besser, 5 Jahre bei UB/ER/09 Punkte. Die ruhegehaltsfähige Stellvertreterzulage gibt es drei Jahre nach der Beförderung nach A 15 (Laufbahnrecht).

Beförderungen nach A 14 bzw. nach A 15 bei Ausübung einer im Funktionenkatalog explizit ausgewiesenen Funktionsstelle wie Fachbetreuer, Stufenbetreuer, usw.

Da es hier viel mehr Bewerber als freie Beförderungsstellen gibt, muss eine Reihenfolge der zur Beförderung Anstehenden festgesetzt werden. Mit einer Formel, in die eine Mindestwartezeit, die Ergebnisse der letzten beiden Beurteilungen und bei der Beförderung zum Studiendirektor die Wertigkeit der ausgeübten Funktion sowie der Zeitraum der Funktionsausübung eingesetzt werden, lässt sich eine Reihenfolge aufstellen. Diese Formel zur Berechnung der sogenannten fiktiven Beförderungswartezeiten blieb in den letzten Jahren unverändert und wurde gemeinsam mit den Beförderungsrichtlinien am 23.3.07 vom KM an die Direktorinnen und Direktoren der staatlichen Gymnasien und Kollegs versandt. Natürlich sind die so errechneten "Wartezeiten" nur fiktiv und umso unpräziser, je weiter der Beförderungszeitpunkt vom heutigen Datum entfernt ist.
Excel-Programme zur unverbindlichen Berechnung des eigenen fiktiven Beförderungsdatumsfinden Sie hier (Beförderungsrechner), weitere Hinweise unter Beförderungsrichtlinien.

M. Schwägerl - Hauptpersonalrat


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