Positionspapier zur selbstständigen Schule
Vorbemerkung
Der Reformansatz der selbstständigen Schule (auch eigenverantwortliche oder autonome Schule) bezeichnet bundesweit die Neugestaltung der Schule im Sinne einer Ausweitung der Gestaltungsspielräume einzelner Schulen.
Wie in keinem anderen Bundesland räumt der Freistaat den Schulen große Freiräume für das eigenverantwortliche Handeln und Gestalten im Unterrichts- und Erziehungsalltag ein. Dies wird anhand der Übersicht für die Gymnasien und beruflichen Oberschulen deutlich.
Die Selbstständigkeit von Schulen ist dabei kein Selbstzweck. Sie muss vielmehr der Qualität und der Qualitätssicherung schulischer Prozesse dienen. Daher darf sie auf keinen Fall dazu dienen, die seit Jahrzehnten bestehende Ressourcenknappheit der öffentlichen Hand im Bildungsbereich auf die Schulebene zu verlagern, wie Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen.
In neun Thesen hat der Bayerische Philologenverband seine Grundsatzpositionen zur selbstständigen Schule zusammengefasst.
These 1:
Vorreiterrolle Bayerns
Der Reformprozess zu selbstständigen Gymnasien und beruflichen Oberschulen ist in Bayern weit fortgeschritten (vgl. HIER [26 KB]
).
These 2:
Verfassungsauftrag – Zuständigkeit des Landes für die Bildung
Der Reformprozess zur selbstständigen Schule findet in der Bayerischen Verfassung seinen Rahmen. Das Schulwesen untersteht als ureigenster Kernbereich der Bundesländer den staatlichen Befugnissen. Der Staat wie auch die Lehrerschaft müssen daher die besonderen Rechte und Pflichten dieses Verhältnisses, die ihnen durch die Bayerische Verfassung auferlegt werden, verantwortungsbewusst ausführen (vgl. Art. 130 und Art. 133 Abs. 2). Die Abgeordneten des Landtages sollten ihre im bundesdeutschen Föderalismus einzigartigen Gestaltungskompetenzen im Schulbereich schätzen und bewahren.
These 3:
Bayern – ein Flächenstaat
Das Konzept zur selbstständigen Schule darf in einem Flächenstaat die Mobilität und Chancengerechtigkeit der Bürger nicht einschränken. Lerninhalte, z.B. in Form der Stundentafeln und Leistungserhebungen, müssen vergleichbar sein. Nur auf diese Weise wird gewährleistet, dass bayerische Schüler bei einem Orts- oder Schulwechsel nicht beeinträchtigt werden und keine gravierenden Kompetenz- und Wissenslücken entstehen. Eine solche Qualitätssicherung ist nötig, um ungleiche Rahmenbedingungen und Verhältnisse zu vermeiden.
These 4:
Eigenverantwortung – kein Sparmodell
Zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der bayerischen Schulen sind keine Veränderungen des BayEUG nötig, sondern die Zuweisung von bedarfsgerechten Ressourcen (Zeit, Personal, Finanzen). Diese Ressourcen müssen sich an für Bayern einheitlichen Qualitätskriterien orientieren, um die Erfüllung des gymnasialen Bildungsauftrags zu gewährleisten. Nur die Bereitstellung dieser echten Handlungs- und Gestaltungsspielräume wird dazu führen, dass die Sicherung und Verbesserung der Schulqualität möglich sind.
These 5:
Unterricht und Erziehung – Kernauftrag der Schule wahren
Der fachliche Unterricht und die Erziehung sind Kernauftrag der Schule. Es muss daher sichergestellt werden, dass diese Aufgaben im Vordergrund aller Reformbemühungen stehen. Die Übertragung von Aufgaben sekundärer Bedeutung darf nicht dazu führen, dass für den zentralen Bildungsauftrag von Schule immer weniger Zeit bleibt.
These 6:
Eigenverantwortliche Schule – eigenverantwortliche Lehrkräfte
Die wissenschaftliche Forschung belegt, dass die Reform der selbstständigen Schule zuvorderst geprägt ist von neuen Steuerungsmaßnahmen. Um ihre pädagogische Verantwortung für Unterricht und Erziehung wahrnehmen zu können (vgl. LDO § 2 Abs. 1), brauchen Lehrer aber nicht mehr Kontrolle und Aufsicht. Sie benötigen die deutliche Anerkennung ihrer Arbeit und gegebenenfalls ein Angebot an Unterstützung und Beratung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot! Die selbstständige Schule braucht eigenverantwortlich handelnde Lehrer. Nur so stehen Konzept und Ausführende im Einklang, wodurch sich wirkliche Potentiale entfalten können. Daher muss die Unterrichtspflichtzeit sinken und die „Kontrollkultur“ muss sich zu einer Kultur des Vertrauens und der Unterstützung wandeln.
These 7:
Optimale Schulgrößen
Das Konzept der selbstständigen Schule ist ein Konzept der Individualisierung von Schulen. Daher müssen entsprechende organisatorische und räumliche Voraussetzungen gegeben sein: Selbstständige Schulen sollten eine optimale Größe nicht überschreiten. Anonyme Massenbetriebe sind pädagogisch nicht sinnvoll und nicht organisierbar.
These 8:
Beschäftigte einbeziehen – gewählte Personalräte beteiligen
Je selbstständiger die bayerischen Schulen werden, desto mehr Verantwortung trägt das Lehrerkollegium vor Ort, repräsentiert durch den örtlichen Personalrat. Daher muss es mehr Freistellungen und eine kontinuierliche Fortschreibung des Personalvertretungsgesetzes geben, um sicher zu stellen, dass der gesetzliche Auftrag nach Art. 2 des BayPVG zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben gewahrt wird.
These 9:
Auswahl der Leitung
Im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule kommt der Schulleitung eine herausragende Bedeutung zu. Die Auswahl und Bestellung der Dienstvorgesetzten durch das Staatsministerium muss nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen der Eignung, Leistung und Befähigung erfolgen. Dies umfasst vor allem auch die profunde Vorqualifikation im Bereich der Personalführung. Dem Hauptpersonalrat ist ein Anhörungsrecht einzuräumen.
Nachbemerkung
Das öffentliche Schulwesen im Flächenstaat Bayern muss seine Spitzenrolle im Bundesvergleich beibehalten. Dazu ist es nötig, dass durch geeignete Steuerungsmaßnahmen der öffentlichen Hand die unterschiedliche finanzielle Ausstattung der Sachaufwandsträger angeglichen wird. Nur so können Mobilität und Chancengleichheit garantiert werden.
März 2010
