Was ist (uns) das Abitur wert?
LEISTUNG MUSS SICH LOHNEN!
Eine breite solide Bildung und eine gute qualifizierte Ausbildung galten einmal als Grundlage für ein gelingendes Leben und einen erfolgreichen beruflichen Weg. Wer derzeit die Aussagen vieler Bildungspolitiker und mancher Elternvertreter verfolgt, kann durchaus den Eindruck gewinnen, diesen ginge es derzeit allenfalls darum auszuloten, wie weit man in früheren Jahren als unverzichtbar erachtete Bildungsinhalte reduzieren und mit welcher Mindestanstrengung man möglichst vielen dann doch noch ein Abiturzeugnis zuerkennen kann. Forderte man zunächst „nur“ weniger Inhalte in den Lehrplänen, schreckt man jetzt nicht einmal davor zurück, Notendurchschnitte mit einer drei vor dem Komma schon als inakzeptabel zu bezeichnen! Das ist keine übertriebene Zuspitzung, sondern die offen erhobene Forderung des derzeitigen LEV-Vorsitzenden. Für mit dem Berechnen von Durchschnitten weniger Vertraute sei darauf hingewiesen, dass ein gleicher Anteil aller Noten zu einer Durchschnittsnote von 3,5 führt. Natürlich muss man bei „schlechten Schnitten“ hinterfragen, was die Ursache dafür war, und auch Maßnahmen einleiten, die Leistungsbereitschaft erhöhen, die Wissenslücken schließen und künftig bessere Lernnachweise ermöglichen. Wer wüsste das besser als wir! Zu fordern, dass so zu prüfen und zu bewerten ist, dass man die erwünschten Ergebnisse am Schluss hat und der Mehrheit unabhängig vom Leistungsstand gute Leistungen attestiert werden können, ist indiskutabel! Man stelle sich die Folgen eines solches Verfahrens übertragen auf Prüfungen bei Ärzten und Juristen vor!
Ein bestandenes Abitur muss auch in Zukunft Gewähr dafür sein, dass die jungen Menschen, die sich dieser Prüfung und der Vorbereitung darauf unterzogen haben – mit großer Wahrscheinlichkeit –, dazu in der Lage sind, ein universitäres Studium erfolgreich in der dafür vorgesehenen Zeit zu absolvieren und auch als künftige Entscheidungsträger in unserer Gesellschaft verantwortlich zu handeln.
Dazu gehört insbesondere eine breite und vertiefte Allgemeinbildung. Die basiert auf Wissen aus vielen Fächern und dem dazugehörigen Vernetzen und natürlich auch unverzichtbar auf dem Erwerb von vielerlei Kompetenzen, wie man heute gerne formuliert. – Wer wollte bestreiten, dass das ein anspruchvolles Ziel ist, das zunächst Leistungsbereitschaft voraussetzt, aber ohne entsprechende Leistungsfähigkeit nur schwerlich zu erreichen ist.
Widersprüchliche Kritik an der neuen Oberstufe
Derzeit konzentriert sich die Kritik am bayerischen Gymnasium – und hier wesentlich an der Oberstufe mit fünf Abiturfächern – darauf, dass neben Deutsch und einer Fremdsprache Mathematik verpflichtendes Abiturfach ist, und auf die hohe Stundenbelastung in den letzten beiden Jahren. Nahezu völlig vergessen ist der einseitige, insbesondere von Wirtschaftsverbänden und Politikern erhobene Vorwurf, dass im neunjährigen Gymnasium die Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr „kaum mehr Unterricht“ hätten, dass man so „kostbare Lebenszeit“ raube und man „problemlos“ mit einem Jahr weniger auskommen könne. Ich erspare mir die von mir und dem Bayerischen Philologenverband jahrelang fast gebetsmühlenartig vorgetragenen Gegenargumente aufzuführen!
Zudem war die jetzige Form der Oberstufe des Gymnasiums, ohne Grund- und Leistungskurse, dafür aber mit zwei Seminaren und 5 Abiturfächern, für das damals noch neunjährige Gymnasium schon umgesetzt. Unter anderem wollte man damit eine bessere Berufs- und Studienorientierung erreichen, Formen der Projektarbeit integrieren und auch wissenschaftspropädeutische Arbeitsformen von den Abiturfächern abkoppeln und dadurch stärken.
Die von den Befürwortern des neuen bayerischen Gymnasiums geforderte erhöhte Belegungsverpflichtung steht nunmehr massiv in der Kritik. Zum Erreichen einer bestimmten Leistung kann man die zur Verfügung stehende Zeit nicht beliebig verringern. Wer in der Jahrgangsstufe 5 keinen Nachmittagsunterricht will und in anderen festgelegte freie Nachmittage will und dazu mehr Ganztagsangebote fordert, muss sich fragen lassen, wie das alles zusammen passt.
Die festgelegten 135 Wochenstunden Mindestbelegung in den 4 Kurshalbjahren der Oberstufe und der Wegfall der beiden Seminare in 12/2 führen zu einer Verteilung, wie sie durch dreimal 35 Wochenstunden und einmal 30 Wochenstunden dargestellt werden kann. Dabei werden umso mehr Zwischenstunden (ohne Unterricht) notwendig, je größer die Angebotsvielfalt eines Gymnasiums ist und je größer die Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler dadurch werden. Selbst bei computerunterstützter Kombination der Kurse im Stundenplan gibt es „Kollisionen“ und es bleiben Schüler bzw. Kurse, die nicht mehr eingepasst werden können. In der früheren Oberstufe wurde durch die geringere Belegungsverpflichtung das Mindestmaß der Belegung recht häufig überschritten, was aber in der Regel zu keiner deutlichen Ausweitung des Nachmittagsunterrichts geführt hat.
In der neuen Oberstufe muss man penibel auf die Obergrenze achten und zugleich die Wahlmöglichkeiten so gestalten, dass in der Regel drei Nachmittage ausreichend sind. In diesem Schuljahr ist es daher sinnvoll, bis zum Halbjahr die Abwahl nicht benötigter belegter Kurse zuzulassen und für Härtefälle auch den Wechsel einzelner Kurse zu erlauben, wenn dadurch der persönliche Stundenplan deutlich verbessert werden kann.
Man sollte sich dabei aber durchaus vor Augen halten, dass Gleichaltrige (15- bis 18-Jährige) in der beruflichen Ausbildung bei rund 30 Urlaubstagen pro Woche 40 Zeitstunden arbeiten müssen. 35 Unterrichtsstunden bedingen 26,25 Zeitstunden Unterricht pro Woche. Da bleibt durchaus noch Zeit für Vor- und Nachbereitung, bis eine 40-Stunden-Woche erreicht wird.
Anpassung der Anforderungsprofile notwendig
Der Wegfall der Leistungskurse bedingt, dass in den Fächern der Oberstufe das Anforderungsniveau entsprechend der geringeren Stundenzahl auf das der früheren Grundkurse abgestimmt werden musste. Blieb die Stundenzahl für Deutsch gegenüber den früheren Grundkursen gleich, wurde sie für die verpflichtenden Abiturfächer Mathematik und Fremdsprache von drei auf vier angehoben – quasi als Ausgleich für Dreistündigkeit in manchen Klassen früherer Jahrgangsstufen.
Die neuen Stundentafeln und die geänderten Lehrpläne der Unter- und Mittelstufe machten daher neue Lehrpläne für die Oberstufe nötig.
Es ist ein legitimes Anliegen der Schülerinnen und Schüler, dass die an sie gestellten Anforderungen und deren Bewertung nach gleichen Kriterien erfolgen. Die Anforderungen sollen an den anstehenden Abiturprüfungen ausgerichtet sein. Die Sicherung der Vergleichbarkeit der Anforderungen über die Kurse hinweg ist eine zentrale Aufgabe für die Fachbetreuung und, soviel man auch daran berechtigte Kritik üben kann: Hilfreich können auch die Ergebnisse von Jahrgangsstufentests früherer Jahre sein. Als Kollegstufenbetreuer schaue ich mir auch die Noten in einzelnen Fächern aus Jahrgangsstufen der Mittelstufe an und kann feststellen, dass die Unterschiede dort durchaus mit denen in den späteren Kursen korrelieren. Daraus eine Forderung zu konstruieren, dass plötzlich in der Oberstufe deutlich bessere Ergebnisse erreicht werden müssten, die auf diesem Grundwissen basieren, erscheint mir nicht nachvollziehbar. Aus „gefühlten“ Ergebnissen können Handlungsoptionen sicher nicht abgeleitet werden, wohingegen im Einzelfall – wie auch in der Vergangenheit – durchaus nachgesteuert werden muss.
Eine Nebenbemerkung sei an dieser Stelle gestattet: Die Daten für solche Vergleiche können natürlich nicht aus Daten der elektronischen Schulverwaltung entnommen werden, denn dafür gelten strenge Bestimmungen des Datenschutzes, die den „gläsernen Schüler“ verhindern sollen. Hier ist Nachschlagen im Schülerbogen und handschriftliches Notieren und Rechnen gefragt! Ein letztlich sehr hoher Zeitaufwand, um Daten, die ohnehin vorhanden sind, sinnvoll auszuwerten.
Abitur 2011 – Vorsicht bei kurzatmigen „Verschlimmbesserungen“
Für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte stellt prinzipiell jede Abiturprüfung eine Herausforderung mit unbekannten Aufgabenstellungen dar. Die jetzt erhobene Forderung nach genauer Kennzeichnung des abiturrelevanten Stoffes geht dabei am Kernproblem vorbei. Sie müsste mit dem Stoff der Grundschule beginnen: Rechtschreibung und Grammatik in Sprachen und Beherrschung der Grundrechenarten und der Bruchrechnung in Mathematik sollen dafür exemplarisch genannt sein, denn Mängel darin führen jedes Jahr zu unangenehmen Konsequenzen.
Der Anspruch des Abiturs und der damit verbundenen Prüfungen ist ein anderer! Nicht nur bezogen auf das Fach Deutsch hatte sich Bayern gerade beim Abitur schon immer dem heutzutage besonders modernen Anspruch des Kompetenzerwerbs verschrieben. Neben Goethes Faust I hat man sich hier auf keinen Kanon festgelegt und hat auf Epochen, Methodenwissen und Sprachkompetenz gesetzt. Mit diesen Werkzeugen (heute sagt man wohl „Tools“) sollen die Schülerinnen und Schüler zeigen, wie sie ihr Wissen und Können an neuen, unbekannten Texten umsetzen können. Moderner und realistischer kann man künftige Herausforderungen wohl kaum formulieren. Der Bayerische Philologenverband sieht hier keinen Bedarf für neuerliche Diskussionen. Bei der Einführung neuer Prüfungsformen und -inhalte sollte man allerdings sehr sensibel vorgehen und in den nächsten Jahren zunächst auf vertraute und schon bisher eingeübte Verfahren und Ansprüche setzen.
Die Erwartungen an weitere Stoffbeschränkungen und zusätzliche Hilfsmittel, wie beispielsweise grafikfähige Taschenrechner in Mathematik, die Gleichungen lösen können und Funktionsgraphen unmittelbar darstellen können, bewirken keine unmittelbaren Erleichterungen, sondern letztlich komplexere Aufgabenstellungen, verbunden mit einer durchaus wünschenswerten Anpassung an im Berufsleben übliche Arbeitsverfahren. Eine Vereinfachung der Aufgabenstellung ist damit in aller Regel nicht verbunden, wie Erfahrungen in Testklassen zeigen.
Das Bestehen einer Abiturprüfung fordert vielfältige Kompetenzen und nicht das Erlernen einer genau definierten Informationsmenge. Dies widerspräche den späteren Berufsanforderungen, die gerade auf die Bewältigung von riesigen Datenpools abstellen!
Aus der gleichen Überlegung heraus sind auch Forderungen nach einem Notenausgleich im Abitur abzulehnen. So würde niemand auf die Idee kommen, bei einer Führerscheinprüfung das Überfahren einer roten Ampel durch ein verkehrsgerechtes Verhalten an anderer Stelle ausgleichen zu lassen.
Wer, wie die Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern, einerseits keine Benachteiligung bayerischer Abiturientinnen und Abiturienten will und andererseits ein sogenanntes „Südabitur“ fordert, sollte sich zudem im Klaren darüber sein, dass das Fach Mathematik sowohl in Baden-Württemberg als auch in Thüringen immer verpflichtendes Abiturfach war. Ob die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung anstelle einer schriftlichen in diesem Zusammenhang eine Alternative sein könnte, ist sehr fraglich. Eine bessere Vergleichbarkeit wird auf jeden Fall so nicht erreicht.
Wunsch nach mehr Abiturbeispielaufgaben
Die angestrebte verbesserte individuelle Förderung ist in den Seminaren mit maximal 15 Teilnehmern realisiert, muss jedoch durch Kursgrößen mit maximal 20 Teilnehmern in den Abiturfächern noch ergänzt werden, so die ständige Forderung unseres Verbandes.
Der Wunsch nach mehr Beispielen für Abiturprüfungen für das Abitur 2011 ist sicherlich berechtigt, muss jedoch dadurch relativiert werden, dass sich die bisherigen Anspruchsniveaus der KMK nicht geändert haben und seit langem bekannt sind. Dafür stehen genügend Aufgaben zur Verfügung und den Schulen wurde eine entsprechende Sammlung auf CD vor kurzem zugesandt. Allerdings gibt es für verschiedene Fächer neue Verfahren (z. B. Stärkung der Mündlichkeit in den modernen Fremdsprachen) und in einigen Fächern neue Formen der Aufgabenstellung (Vernetzung über verschiedene Jahrgangsstufen im G9 in den Naturwissenschaften und neue Aufgabenstellungen in verschiedenen anderen Fächern). Hier benötigen sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler mehr aussagefähige Beispiele.
Die ersten im Netz veröffentlichten Beispiele versuchten gleichzeitig Aufgabenvielfalt und maximalen Anspruch aufzuzeigen und gehen teilweise über das billigerweise zu Erwartende deutlich hinaus. Hier gilt es, Ängste abzubauen und darauf hinzuweisen, dass man auf Bekanntes vertrauen kann.
Überspannte Erwartungen auf Abstriche bei bekannten und bewährten Anforderungen im Rahmen des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife gilt es abzuwehren. Sie würden Ungerechtigkeiten gegenüber den bisherigen und folgenden Absolventen der Gymnasien in Bayern forcieren.
Neue Oberstufe mit großen Chancen
Die neue Oberstufe ermöglicht eine bisher nicht gekannte Schwerpunktbildung auf der Basis persönlicher Neigung und Befähigung. Musisch und künstlerisch Begabte können neben Musik und Kunst sowohl ein W-Seminar als auch ein P-Seminar aus diesem Bereich wählen und zusätzlich Chor, Orchester oder Dramatisches Gestalten belegen, wenn ihr Gymnasium dieses Angebotsspektrum bietet. An die Stelle einer Facharbeit zusätzlich zum Leistungskurs ist eine Seminararbeit getreten, die in einem Seminar mit maximal 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern angefertigt und individuell betreut wird.
In allen Fächern werden die schriftlichen Leistungen im Verhältnis zu den mündlichen im Verhältnis 1 : 1 gewichtet, was aufgrund der bisherigen Erfahrungen zu deutlichen Verbesserungen der jeweiligen Fachnote führen kann, da die mündlichen Noten vielfach besser sind als die schriftlichen. Zusätzlich kann in jedem verpflichtend zu belegenden (Nichtabitur-)Fach eine Semesterleistung von der Einbringung ausgeschlossen werden.
In Form einer sogenannten „Jokerregelung“ können zwei weitere (schwache) Semesterleistungen durch Ergebnisse anderer Fächer ersetzt werden, was einem individuellem Notenausgleich sehr nahe kommt, aber nicht nur schwachen, sondern auch sehr guten Schülerinnen und Schülern nutzt. Alles in allem Regelungen, die vermuten lassen, dass die Abiturientinnen und Abiturienten des ersten Jahrgangs des neuen bayerischen Gymnasiums den Anforderungen gut gewachsen sein werden.
G9-Abiturienten nicht benachteiligen
Eingebettet in ein routiniertes Verfahren wird der letzte Jahrgang von G9 seine Abiturprüfung rund zwei Monate früher ablegen als die vorherigen Jahrgänge. Allerdings gilt für ihn, wie für die bisherigen Abiturientinnen und Abiturienten, dass die schriftlichen Leistungen im Verhältnis zu den mündlichen doppelt gewichtet werden. Durchaus ein entscheidender Nachteil, wenn ein Studienbeginn zum Sommersemester 2011 nicht möglich sein sollte und damit ein Wettbewerb mit dem folgenden Abiturientenjahrgang unumgänglich wird. Erschwerend kommt dazu, dass die Facharbeit schon vor Weihnachten und nicht Ende Januar abgegeben werden muss. Trotz Kürzung der Lehrpläne und dem Wegfall der zweiten Klausur im Leistungskurs in 12/2 wird die Dichte der Leistungserhebungen hoch sein.
Unser besonderes Augenmerk muss also auch dem letzten Jahrgang des neunjährigen Gymnasiums gelten, der sowohl mit Absolventinnen und Absolventen früherer Jahrgänge konkurriert, aber auch mit denen des ersten achtjährigen. Hilfen, wie auf www.studieren-in-bayern.de angeboten, sind unverzichtbar, aber nicht ausreichend. Was wir an den Gymnasien bereits jetzt erkennen, werden Hochschulen und Arbeitgeber erst in einigen Jahren realisieren! Wenn statt 20 % nun 40 % eines Jahrgangs an die Gymnasien übertreten, hat dies Konsequenzen für die Leistungsbreite. Wenn die Überschriften in den bayerischen Tageszeitungen melden „Spaenle bessert G8-Oberstufe nach“ bleibt zu fragen, für wen!
Ein in Bayern erworbenes Abitur war bisher mehr als eine Hochschulzugangsberechtigung, nämlich insbesondere auch der Nachweis zur Befähigung, ein Studium erfolgreich und zügig absolvieren zu können. Der Qualitätsvorsprung des bayerischen Abiturs im Ausland, z. B. im Ansehen bei schweizerischen Hochschulen hatte, könnte sehr bald verspielt sein.
Max Schmidt
Erster Vorsitzender des Bayerischen Philologenverbandes
Februar 2010
