Ein inkompatibles Paar


DAS NEUE BAYERISCHE BESOLDUNGSGESETZ UND DAS SPARPROGRAMM DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNG - EIN INKOMPATIBLES PAAR

Ein Blick auf die Bezügemitteilung für Januar 2011 mit erläuterndem Beiblatt des Landesamts für Finanzen hat es gezeigt: Jetzt ist es in Kraft: das "Neue Dienstrecht in Bayern" und damit auch das Bayerische Besoldungsgesetz.

Neue Besoldungstabelle

Ein Vergleich der neuen Bezügemitteilung mit der letzten des Vorjahres ergibt: die Besoldungsgruppe ist gleich geblieben (außer man gehörte zu den Glücklichen, die im Januar 2011 befördert wurden), aber die Stufe wurde um eine reduziert – wobei sich das Gehalt nicht verändert hat. Der Grund hierfür liegt darin, dass die neue Besoldungstabelle ab A 13 nur noch 8 Stufen (statt bisher 10) vorsieht. Sie reicht in A 13 und A 14 von Stufe 4 bis Stufe 11 und in A 15 und A 16 von Stufe 5 bis Stufe 11. Die ersten beiden mit einem Wert belegten Stufen sind gestrichen worden und aus der bisherigen Stufe 5 wurde die Stufe 4. Sie ist nun das Maß für die Eingangsbesoldung der Studienräte. Wer in der vierten Qualifikationsebene (früher: im höheren Dienst) eine Planstelle erhält, beginnt jetzt immer in A 13, Stufe 4 mit 3439,20 € brutto, unabhängig vom Lebensalter, denn es gibt kein Besoldungsdienstalter mehr. Das ist von Vorteil für die jüngeren Dienstanfänger, die Studium und Referendariat vor dem 29. Geburtstag abgeschlossen haben. Wer im Alter zwischen 29 und 31 den Dienst antritt, bekommt genauso viel wie nach altem Recht. Nur diejenigen, die bei Dienstantritt älter als 31 sind, haben durch die Abschaffung des Besoldungsdienstalters im Vergleich zu früher rund 150€ brutto weniger. Damit man die Studienräte am Gymnasium bzw. an den Beruflichen Schulen von den Studienräten im Realschuldienst unterscheiden kann, bekommen die „Gymnasialen“ noch eine Strukturzulage von 76,47 €. Diese entspricht der bisherigen allgemeinen Stellenzulage.

Das sind die Grundzüge der neuen Besoldungstabelle, die so für alle Neueinstellungen ab dem Februar 2011 gilt.

Absenkung der Eingangsbesoldung

Für großen Unmut und Verwirrung sorgt nun jedoch das Sparprogramm der Bayerischen Staatsregierung mit der Absenkung der Eingangsbesoldung für alle Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen, gegen die der bpv auf vielen Kanälen deutlichen Protest eingelegt hat. Rechtlich geprüft wird derzeit zudem, ob eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliegt.

Was bedeutet dies für unsere jungen Kolleginnen und Kollegen?

Die Absenkung der Eingangsbesoldung wird im Haushaltsgesetz 2011/2012 stehen und ist eine befristete Maßnahme. Sie beginnt am 1.5.2011 und endet am 30.4.2013. Betroffen ist also erstmals der Einstellungstermin September 2011. Wer dann eine Planstelle erhält, muss 20 Monate (bis zum 30.4.2013) mit der abgesenkten Eingangsbesoldung rechnen, wobei das Statusamt (A13) nicht berührt wird. Es ist zu erwarten, dass sich der zeitlich befristete niedrigere Grundgehaltsbetrag nach der Besoldungsgruppe A 12, Stufe 4 richtet und somit 3071,56€ beträgt. Daneben bleibt die Strukturzulage (also die monatlichen 76,47€, die den Gymnasiallehrer vom Realschullehrer finanziell unterscheiden) erhalten.
Ab dem 1.5.2013 bekommen die Kolleginnen und Kollegen automatisch wieder das ihnen eigentlich zustehende Gehalt aus A 13 mit Strukturzulage. Die Laufbahn läuft weiter wie bisher – nach Bestehen der Probezeit erfolgt die Lebenszeitverbeamtung und danach, abhängig von den Beurteilungsprädikaten und den freien Beförderungsstellen, die Regelbeförderung nach A 14. Im Anschluss gibt es dann bei Übernahme einer beförderungsrelevanten Funktion die Möglichkeit der Beförderung nach A 15.

Jammern auf hohem Niveau?

Leider gibt es Stimmen, denen Proteste gegen eine geringere Bezahlung von monatlich 367,64€ brutto für maximal 20 Monate ein Jammern auf hohem Niveau zu sein scheinen. Natürlich kann man von dem Gehalt leben, zumal die Referendarinnen und Referendare mit ihrem unbestritten äußerst geringen Anwärtergrundbetrag von 1157,34€ brutto, mit dem sie zwei Jahre über die Runden kommen mussten, Kummer und Haushalten gewohnt sind. Aber es stellen sich den Betroffenen die Fragen nach der Gerechtigkeit und schlicht nach attraktiveren Alternativen bei anderen Dienstherrn oder anderen Arbeitgebern. Und es stellt sich die Frage, wie sich diese politische Entscheidung auf die Attraktivität des öffentlichen, staatlichen Dienstes und die Nachwuchsgewinnung auswirken wird. Es besteht die Gefahr, dass sich Kolleginnen und Kollegen mit guten Examina und/oder gesuchten MINT - Fächern umorientieren und damit unseren Gymnasien und Beruflichen Oberschulen langfristig verloren gehen. Dieser „Braindrain“ betrifft allerdings nicht nur den Schulbereich mit den Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien bzw. der beruflichen Schulen, sondern mit den Juristen, Medizinern, Architekten und Ingenieuren den gesamten öffentlichen „höheren Dienst“.
Ungerecht ist hierbei, dass die Absenkung der Eingangsbesoldung Berufseinsteiger in A 13 überproportional stark betrifft. Der niedrigere Grundgehaltsbetrag entspricht einer Kürzung von 10,69%. Im Vergleich hierzu müssen z.B. Dienstanfänger in A 12 „nur“ eine Kürzung von 7,36% und Dienstanfänger in der 2. Qualifikationsebene eine Kürzung von 2,64% hinnehmen. Fairer wäre hier eine Absenkung um den gleichen Prozentsatz für alle gewesen.
Gerade die Berufsgruppe, die als Vorbildung ein abgeschlossenes Universitätsstudium, das selbst finanziert werden muss, und ein schlecht bezahltes Referendariat absolviert haben muss, überproportional zur Kasse zu bitten, ist nicht zu rechtfertigen und lässt erwarten, dass der Staat weiter an Konkurrenzfähigkeit bei der Personalgewinnung einbüßen wird. Darauf hat der bpv in seiner Stellungnahme zum Haushaltsgesetz und in Schreiben an die verantwortlichen Politiker deutlich hingewiesen.
Ungerecht ist auch, dass gerade der akademische Nachwuchs mit Ende 20, also in einer Lebensphase der Familienplanung und des Existenzaufbaus, seinen Sparbeitrag für die Folgen der Krisen an den Finanzmärkten leisten soll.

Sonderlösungen gefordert

Wenn die befristete Absenkung der Eingangsbesoldung nicht doch noch gestoppt werden sollte, gibt es eine Reihe von Sonderfällen bei den erstmaligen Berufungen in das Beamtenverhältnis auf Probe zum September 2011, für die dringend angemessene Lösungen gefunden werden müssen.
Da sind zum einen die Lehrkräfte, die sich momentan in einem Anstellungsverhältnis im Rahmen eines so genannten Supervertrages (ein auf maximal zwei Jahre befristetes Angestelltenverhältnis mit anschließender Übernahmegarantie in das Beamtenverhältnis) befinden. Für diese Kolleginnen und Kollegen, die zum Teil seit September 2009 in einem Beschäftigtenverhältnis zum Freistaat Bayern stehen, stellt die Absenkung der Eingangsbesoldung einen schweren Vertrauensbruch dar. Bei der Übernahme in den Supervertrag konnten diese aufgrund ihres Alters mit einer anschließenden Eingangsbesoldung von in der Regel 3439,20€ rechnen. Träfe sie nun der niedrigere Grundgehaltsbetrag, hätten Sie nach zwei Jahren Bezahlung als Arbeitnehmer nach TV-L E 13 mit einer Nettolücke von ca. 300 € gegenüber den verbeamteten Lehrkräften nun weitere Monate (maximal 20) mit niedrigerem Gehalt zu rechnen und wären doppelt „bestraft“, ohne zu wissen, warum und wofür.
Zum anderen gibt es die angehenden Lehrkräfte, die wegen Wehr- oder Zivildienst bzw. wegen Kindererziehungszeiten ihre Ausbildung erst im Sommer 2011 statt im Sommer 2010 beenden konnten. Auch sie hätten nun für die Verzögerungen, die staatlich verursacht bzw. gewünscht sind, Nachteile in Kauf zu nehmen, was nicht sein kann und darf.
Zuletzt gibt es noch die Gruppe der Quereinsteiger, die vom Staat angeworben wurden, um dem Mangel v. a. in den MINT – Fächern zu begegnen. Auch sie konnten zu dem Zeitpunkt, als sie sich für den Staatsdienst entschieden, von anderen Voraussetzungen ausgehen.
Unser Verbandsziel ist es, hier in Verhandlungen, die bereits laufen, Lösungen zu erreichen.

Leistung soll sich lohnen

Die Prämisse, unter der das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern steht, ist die Leistungsorientierung. Leistungslaufbahn, Leistungsstufen, Beförderungen und Leistungsprämien sind hier die Kernelemente.

Beförderungen

Zum Glück ist es dem Verband gelungen, im Vorgriff auf das Neue Dienstrecht bereits im vergangenen Doppelhaushalt 2009/2010 auch für die Lehrkräfte an Gymnasien und Beruflichen Oberschulen Stellenhebungen nach A 14 und A 15 zu erreichen. 2009 gab es für die Kolleginnen und Kollegen an den Gymnasien 290 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten nach A 14 und 60 nach A 15. Im Januar 2011 erfolgte dann die zweite Tranche der zugesagten Stellenhebungen mit 310 zusätzlichen A 14 - und 116 A 15 - Stellen. Damit konnte die in den letzten Jahr(zehnt)en sehr unbefriedigende Beförderungssituation entspannt werden. Dass Leistungen und die Übernahme von verantwortungsvollen Aufgaben auch in Zukunft durch möglichst zeitnahe Beförderungen honoriert werden, ist oberstes Ziel der Berufspolitik des Bayerischen Philologenverbandes. Kontraproduktiv ist hier das nun aufgelegte Sparprogramm mit der Anhebung der Wiederbesetzung von bisher drei auf nun 12 Monate. Dies ist leistungsfeindlich und widerspricht dem Gedanken des Neuen Dienstrechts diametral.

Vorrücken in den „Leistungs“- Stufen
Der Aufstieg in den Grundgehaltsstufen richtet sich nun nach Leistung. Voraussetzung für den Stufenaufstieg (von Stufe vier bis Stufe sieben nach jeweils drei Jahren und von Stufe 8 bis Stufe 11 nach jeweils vier Jahren) ist, dass die erbrachten Leistungen den mit dem Amt verbundenen Mindestanforderungen entsprechen. Wenn die Leistungen die Anforderungen nicht erfüllen, wird der Aufstieg gestoppt und nach einem Jahr wird überprüft, ob die Leistungen nun erfüllt sind. Ist das Ergebnis positiv, läuft die Zeit bis zum nächsten Stufenaufstieg weiter. Wer dauerhaft herausragende Leistungen erbringt, kann die nächste Stufe schneller erreichen (Leistungsstufe).
Grundlage hierfür sollen die dienstlichen Beurteilungen sein. Da durch das Sparprogramm derzeit aber alle Leistungselemente, sowohl die Leistungsstufen als auch die Leistungsprämien, ausgesetzt sind, rückt jeder so vor wie bisher.
In der Zwischenzeit wird zwischen HPR und KM über die Beurteilungsrichtlinien 2014 verhandelt. Die Beurteilung 2014 wird die erste sein, die Auswirkungen auf den Stufenaufstieg hat. Zu klären ist, welche Prädikate für dauerhaft herausragende Leistungen stehen und bei welchem Prädikat der Aufstieg für ein Jahr gestoppt wird.
Zudem steht das sensible Thema der Beurteilung der über 50 – bzw. 55 - Jährigen auf der Agenda. Das Neue Dienstrecht schreibt sie verpflichtend vor – die Ausgestaltung obliegt jedoch den einzelnen Ressorts.
Für uns müssen Beurteilungen einen Sinn und Zweck haben, transparent und machbar sein; Beurteilungen um der Beurteilung willen sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für ohnehin genug belastete Direktorinnen und Direktoren – dies lehnen wir ab. Sollten die Leistungsstufen bis auf Weiteres ausgesetzt bleiben, ist auch die Notwendigkeit einer Beurteilung derjenigen, die die letzte Stufe (Stufe 11) erreicht haben, nicht gegeben, denn sie könnten dann ja keine Leistungsstufe on top bekommen. Finanziell geht es bei der Leistungsstufe, die über die Stufe 11 für vier Jahre gewährt werden kann, in A 14 um 131,59 € brutto und in A 16 (auch die Oberstudiendirektorinnen und –direktoren müssen nämlich beurteilt werden, um in den Genuss der Leistungsstufe zu kommen) um 200,77 € brutto. Es stellt sich die Kosten – Nutzen – Frage und die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.

Nullrunde

Die Leistungen der bayerischen Beamtinnen und Beamten im Jahr 2011 mit einer Nullrunde zu honorieren, widerspricht der gesetzlich vorgeschriebenen Angleichung der Bezüge an die allgemeine Einkommensentwicklung. Wie sehr würden sich die bayerischen Beamtinnen und Beamte über eine Nullrunde bei der Erhöhung der Benzinpreise oder eine Nullrunde bei der Anpassung der Krankenkassenbeiträge und Heizkosten freuen! Die Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind bereits angelaufen und wir fordern, dass der dort getroffene Abschluss ohne zeitliche Verzögerung auf den Beamtenbereich übertragen wird.

Erfolge des bpv trotz des Sparprogramms

Die Staatsregierung hat neben dem nicht genug zu kritisierendem Sparprogramm allerdings auch dem Verband zugesagte Versprechen eingehalten. Die Stellenhebungen sind erfolgt, die Altersteilzeitregelungen wurden unbefristet in das Beamtengesetz übernommen, ab dem Schuljahr 2011/2012 beginnt die Rückzahlung des Arbeitszeitkontos und ab dem Schuljahr 2012/2013 wird die Unterrichtspflichtzeit um eine halbe Stunde und zum Schuljahr 2013/2014 um eine weitere halbe Stunde reduziert, so dass ab 2013/2014 an den Gymnasien die Unterrichtspflichtzeit wieder bei 23 bzw. 27 Stunden liegt – das sind wenigstens einige positiven Perspektiven für all unsere derzeit durch den doppelten Abiturjahrgang extrem belasteten Kolleginnen und Kollegen.


Dagmar Bär
Stellvertretende Vorsitzende und
Berufspolitische Referentin des Bayerischen Philologenverbandes

März 2011