Schriftliche Anfragen
In diesem Bereich finden Sie schriftliche Anfragen aus dem Landtag, die von schul-, bildungs- und berufspolitischer Bedeutung sind.
Alle Abgeordneten des Bayerischen Landtages haben das Recht, an die Staatsregierung schriftliche Anfragen zu richten. Diese sind meist auf wenige, präzise Fragen zu einer bestimmten Themenstellung – und damit an ein bestimmtes Ressort – begrenzt und werden in der Regel innerhalb von vier Wochen durch die Staatsregierung beantwortet. Sofern vom anfragenden Abgeordneten gewünscht, wird die schriftliche Anfrage als Drucksache veröffentlicht.
