TEILZEIT UND BEURLAUBUNG 2011/12

Vgl. PI Nr. 447 vom 05.03.10

Für das kommende Schuljahr werden in nahezu allen Fächern voraussichtlich wieder ausreichend viele voll ausgebildete Lehrkräfte für das Gymnasium zur Verfügung stehen.

Antragsteilzeit

Daher kann nahezu allen Lehrkräften im kommenden Schuljahr voraussichtlich wieder Teilzeit nach Art. 88 BayBG bzw. § 11 Abs. 2 TV-L (Antragsteilzeit) im gesetzlich möglichen Umfang bewilligt werden (mindestens 12 WStd. bzw. 14 WStd., ggfs. abzüglich Arbeitszeitkonto).

Lediglich in den Fächerverbindungen, die Kunsterziehung, Latein und / oder Mathematik enthalten, kann es in Einzelfällen notwenig werden, den beantragten Teilzeitumfang zu erhöhen.

Bei der Ablehnung von Anträgen auf Teilzeit / Beurlaubung hat der HPR ein Mitbestimmungsrecht. Zur Sicherung der Unterrichtsversorgung, zur Vermeidung von Mehrarbeit und Abordnungen und um zu einer frühzeitigen Personalplanung beizutragen, hat der HPR – Gruppe der Lehrer an Gymnasien vorab zugestimmt, dass in den Fächerverbindungen mit Latein und / oder Mathematik aus dienstlichen Gründen eine Erhöhung um bis zu fünf Wochenstunden für das Schuljahr 2011/12 möglich ist. Bei Kunsterziehung (Doppelfach) hat der HPR für das Schuljahr 2011/12 einer Erhöhung aus dienstlichen Gründen um bis zu 6 Wochenstunden zugestimmt.

Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

Teilzeit nach Art. 89 BayBG bzw. § 11 Abs. 1 TV-L (familienpolitische Teilzeit) kann – unabhängig von der Fächerkombination – ohne Obergrenze beantragt werden. Siehe PI 448 vom 5.3.2010 mit der Definition „Angehörige gem. Art. 4 BayBG und Art. 20 (5) BayVwVfG).

Arbeitsmarktpolitische Beurlaubungen

Beurlaubungen nach Art. 91 BayBG können in den Fächerkombinationen wieder beantragt werden, in denen ein außergewöhnlicher Bewerberüberhang besteht.

Hinausschieben des Ruhestandes

Anträge auf Hinausschieben des Ruhestands werden vom KM nur in seltenen, mit „dienstlichem Interesse“ begründeten Fällen bewilligt, angesichts der bevorstehenden Lehrerarbeitslosigkeit kann auch nicht mehr von einer Zustimmung des Hauptpersonalrates ausgegangen werden.

Die durch Teilzeit und Beurlaubung frei werdenden Stellen tragen dazu bei, dass Einstellungsmöglichkeiten geschaffen werden. Mit dieser Maßnahme konnten in der zurückliegenden Phase der Lehrerarbeitslosigkeit zahlreiche Lehrkräfte eingestellt werden.

Walter Bertl
Hauptpersonalrat, stellvertretender Vorsitzender bpv und Referat wirtschaftliche und soziale Fragen im bpv
Dagmar Bär
Hauptpersonalrätin, stellvertretende Vorsitzende bpv und eferat Berufspolitik
im bpv
Rita Bovenz
Hauptpersonalrätin, stv. Vorsitzende bpv ; Vorsitzende des Bezirksverbandes Oberbayern
Michael Schwägerl
Hauptpersonalrat, Ref. Öffentlichkeitsarbeit, Homepage u. Schriftführung bpv