FUNKTIONEN IM SCHULJAHR 2011/12

Die Gymnasialabteilung hat die staatlichen Gymnasien und Kollegs mit obigen Schreiben über die aktuellen Grundsätze des Verfahrens bei der Übertragung von Funktionen informiert. Diese sind im KMS Nr. VI.9-5 P5012.6-6.90813 vom 17.09.2007 geregelt und gelten weiterhin. Je ein Abdruck des KMS vom 14.2.11 und der Funktionsverteilung sind dem Personalrat, der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen sowie der Schwerbehindertenvertretung (falls vor Ort eingerichtet) von der Schulleitung auszuhändigen. Der Ausdruck der Funktionsverteilung möge insbesondere auch im Hinblick auf die Wertigkeit und den Zeitpunkt der neuen Funktionsübernahme zum Februar bzw. der eventuellen aktuellen Wertigkeitsänderung zu kontrolliert werden.


Mit dem KMS Nr. VI.1 - 5 P 5012.6 - 6.99709 vom 24.01.2011 wurde über die Regelungen für das Schuljahr 2011/2012 informiert. Dieses KMS wurde an vielen Schulen in den Konferenzen vorgestellt, besprochen, interpretiert und es führte zu zahlreichen Nachfragen beim HPR.

Mit dieser Personalratsinformation wollen wir dazu Erläuterungen aus unserer Sicht geben.

Termin: 1. April 2011

Vorlagetermin für die Anträge auf Funktionsänderungen für das nächste Schuljahr beim KM

Für die Vergabe einer Funktion sind die Grundsätze gem. KMS vom 17.09.2007 weiterhin gültig.

Beteiligung des örtlichen Personalrates

Der HPR hat schon vor einigen Jahren erreicht, dass der örtliche Personalrat im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit Personalrat – Schulleitung rechtzeitig informiert und eingebunden wird. Nach der Information des Personalrates über die beabsichtigte Funktionsänderung beschließt der örtl. Personalrat in seiner Personalratssitzung ob er zustimmt oder Bedenken anmeldet. Den Beschluss vollzieht die/der Personalratsvorsitzende, in dem sie/er auf dem Funktionsänderungsbögen (Fäb) einträgt und unterschreibt, ob der öPR mit der von der Schule vorgeschlagenen Funktionsübertragung einverstanden ist oder ob er Bedenken hat – diese Bedenken sind ggfs. auf einem gesonderten Blatt an den HPR zu senden. Das Verfahren mit Ausschreibung, rechtzeitiger und umfassender Information des Personalrates, Beschlussfassung in einer Personalratssitzung, Unterschrift auf dem Fäb, hat sich in den letzten Jahren bestens bewährt.

Mit dem Wegfall der 13. Jahrgangsstufe 2011 und dem damit verbundenen Rückgang der Schülerzahlen ergeben sich an manchen Gymnasien erhebliche Änderungen bei der Möglichkeit von Funktionsvergaben. Wegen der Mindeststundenzahlen 50/70/130 bzw. der Mindestschülerzahlen für bestimmte Funktionen können an vielen Gymnasien manche Funktionen nicht mehr gehalten werden und auch die Wertigkeiten mancher Funktionen nehmen an vielen Gymnasien ab. Für bisherige Funktionsinhaber gibt es die Regelung, nach der Funktionen trotz 10 %iger Unterschreitung der erforderlichen Zahlen erhalten bleiben (s. KMS vom 24.1.2011).

Eine Neuvergabe ist bei Unterschreitung nicht mehr möglich – dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Mindeststundenzahlen nicht geändert werden. Eine Mindeststundenzahl für die Einrichtung einer Fachbetreuung, die zu A 15 führt, ist sicher sinnvoll, die Größe dieser Zahl natürlich strittig. In den letzten Jahrzehnten hatten sich obige Grenzen einigermaßen bewährt, eine Absenkung war nicht erreichbar und hätte auch zu gravierenden unerwünschten Veränderungen führen können die die gesamte Systematik gefährden hätte können.

Funktionsübertragungen April 2011

Anträge auf Funktionsänderungen sind spätestens bis zum 1. April vorzulegen. Das Kultusministerium hat dazu am 24.1.2011 den Gymnasien und Kollegs ein Schreiben und ein Merkblatt zugesandt, das zu zahlreichen Nachfragen und Diskussionen geführt hat.

Nicht nur aus der Sicht des Hauptpersonalrates gilt der bisherige Funktionenkatalog auch im kommenden Schuljahr:

Aus dem KMS vom 24.1.2011: „Für das Schuljahr 2011/2012 bleibt daher der bisherige Funktionenkatalog noch in unveränderter Fassung in Kraft. Insbesondere werden die vergebenen Funktionen bei den Lehrkräften auch nach dem Ende dieses Schuljahres unverändert fortgeführt.“ KMS vom 14.2.11: „Die aktuellen Grundsätze des Verfahrens bei der Übertragung von Funktionen sind im KMS Nr. VI.9 - 5 P5012.6 - 6.90813 vom 17.09.2007 geregelt und gelten weiterhin. Mit dem KMS Nr. VI.1 - 5 P 5012.6 - 6.99709 vom 24.01.2011 wurden Sie über die Regelungen für das Schuljahr 2011/2012 informiert.“

Zum KMS vom 24.01.2011 im Einzelnen:

- KMS: Im Rahmen des schulartübergreifenden Projekts „Eigenverantwortliche Schule“ soll im Laufe des Schuljahres 2011/2012 mit der Veröffentlichung eines neuen Funktionenkatalogs die Einführung einer neuen Funktionsstruktur an den Gymnasien vorbereitet werden. Wesentliche Bayerisches Staatsministerium für Gestaltungselemente im Rahmen einer mittleren Führungsebene werden die damit verbundene neue Führungsstruktur (Funktionen mit Personalverantwortung) sowie herausgehobene Leitungsaufgaben im fachlichen Bereich sein („Expertenfunktionen“). Es ist beabsichtigt, den Schulen Funktionsübertragungen nach einem grundlegend überarbeiteten Funktionenkatalog erstmals für den Beginn des Schuljahres 2012/2013 zu ermöglichen. Für das Schuljahr 2011/2012 bleibt daher der bisherige Funktionenkatalog noch in unveränderter Fassung in Kraft. (Hervorhebung nicht im Original enthalten).

Wie mögliche Veränderungen aussehen werden, kann jetzt noch nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Bereits im „Vorgriff“ auf „mögliche“ Veränderungen Rücksicht zu nehmen und zulässige Funktionsübertragungen nicht vorzunehmen, benachteiligt die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, insbesondere dann, wenn manches dann doch anders kommt. Bei einer Änderung des Funktionenkataloges ist der HPR gemäß den Vorschriften des Bayer. Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) zu beteiligen.

- KMS: „Neben der neuen inhaltlichen Ausgestaltung der Aufgabenschwerpunkte ist eine spürbare Reduzierung der Anzahl aller vergebenen Funktionen ein weiteres Ziel. Mit der Folge unangemessen hoher Beförderungswartezeiten ist deren Anzahl in der Vergangenheit stets weiter angewachsen. So sind derzeit bei rund 4000 für die staatlichen Gymnasien zur Verfügung stehenden Stellen der Besoldungsgruppe A15 insgesamt etwa 8000 Funktionen vergeben. Wenn es gelingt, die Anzahl der Funktionen spürbar zu senken, verkürzen sich automatisch auch die Wartezeiten für die Beförderung zur Studiendirektorin/zum Studiendirektor. Für die in Zukunft den Schulen zur Verfügung stehenden Funktionen mit erweiterter Verantwortung gehen dann auch kürzere Beförderungswartezeiten und damit eine zeitnahe Honorierung der erbrachten Leistung für die Lehrkräfte einher. Diese Ausrichtung des zukünftigen Funktionenkatalogs dient daher einer Stärkung des Leistungsgedankens bei der schulischen Laufbahn der Lehrkräfte und hat keinerlei fiskalische Hintergründe.“

Fiskalische Hintergründe: Auszug aus den Haushaltsplänen: Studiendirektoren, Studiendirektorinnen als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben (Quelle: www.stmf.bayern.de).

Haushaltsplan 2003/04 für 2003 3.844 bzw. für 2004 3.850 A 15 Stellen,
Haushaltsplan 2009/10 für 2009 3.901 bzw. für 2010 4.017 A 15 Stellen,
Entwurf 2011/12 für 2011 4.015 bzw. für 2012 3.945 A 15 Stellen.

Von 2003 bis 2010 sind die A 15-Stellen im Staatshaushalt um 4,5 % gestiegen, die Schülerzahlen an den staatlichen Gymnasien und die damit verbundenen Wochenstundenzahlen, Aufgaben und Funktionen jeweils um einen wesentlich höheren Prozentsatz! Die Beförderungswartezeiten kann man nachhaltig durch eine Erhöhung der A 15-Stellen im Haushalt reduzieren – angesichts erheblich gestiegener Schülerzahlen und Aufgaben geboten.

Die Zahl von 8.000 Funktionen im KMS für die genannten 4.000 A 15 Stellen erscheint aus der Sicht des HPR zu hoch gegriffen. Der HPR geht von etwa 7.000 vergebenen A 15 Funktionen aus. Damit ist natürlich eine Wartezeit zwischen Funktionsübertragung und Beförderung verbunden – dafür können aber nicht nur 4.000 Kolleginnen und Kollegen verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen und sich auf eine mögliche Beförderung freuen.
Bei einer „spürbaren“ Senkung der Anzahl der Funktionen befürchtet der HPR eine Reduzierung von
A 15 Stellen im Staatshaushalt und eher leistungsfeindliche Konsequenzen für funktionslose Lehrkräfte.

Dass sich bei einer spürbaren Senkung der Anzahl der Funktionen die Wartezeiten für eine Beförderung zum StD/zur StDin verkürzen trifft dann zu, wenn man unter „Wartezeit“ die Zeit zwischen Funktionsübernahme und Beförderung versteht. Die große Frage ist aber, wie sich bei einer „spürbaren“ Reduzierung der Funktionen die Wartezeit zwischen der Ernennung zur OStRin/zum OStR und dem Zeitpunkt einer möglichen Funktionsübernahme entwickelt. Eine Funktion kann erst dann wieder besetzt werden, wenn sie frei geworden ist – und dies erfolgt in der Regel erst wieder durch eine Pensionierung (eine Versetzung auf eine andere A 15-Stelle an einer anderen Dienststelle/Schule ergibt noch keine freie Stelle). Wenn nun eine Funktion nach sehr kurzer Dienstzeit übertragen wird, bleibt sie lange besetzt, die Dienstälteren haben keine Chance mehr und die etwas Jüngeren müssen auch sehr lange warten bis die Funktion wieder frei wird; die fiskalischen Konsequenzen sind dann erheblich, da die Anzahl der in A 15-Pensionierten dadurch langfristig deutlich reduziert wird und die Ausgaben für die Pensionen dann spürbar sinken werden.

Die Wartezeiten zwischen Funktionsübernahme und Beförderung nach A 15 sind auch dadurch erheblich angewachsen, dass angesichts der an manchen Gymnasien für eine mögliche Funktionsübertragung fehlende Lehrkräfte in A 14 zahlreiche Funktionen bereits an Lehrkräfte der Besoldungsgruppe A 13 bzw. StR z.A. vergeben wurden.

Andererseits haben sich durch die hohen Pensionierungszahlen und die Stellenhebungen im Staatshaushalt die Beförderungswartezeiten in den letzten Jahren deutlich verkürzt: Musste man bei den Beförderungen nach A 15 im Januar 2004 zum errechneten fiktiven Beförderungszeitpunkt noch bis zu 17 Monate länger warten, ist die tatsächliche Wartezeit bei den Beförderungen zum März 2011 – bei gleicher fiktiver Wartezeit – um fast 3 Jahre (bis zu 35 Monate) unterschritten worden! Bei gleichen Daten wie Beurteilungen, Wertigkeiten und Zeitpunkte von Funktionsübernahmen eine Verkürzung der tatsächlichen Wartezeit im direkten Vergleich um bis zu über 4,5 Jahre! Angesichts der hohen zusätzlichen Belastungen der Lehrkräfte an den Gymnasien in den letzten Jahren (Erhöhung der Unterrichtspflichtzeit, Arbeitszeitkonto, neue Lehrpläne, hohe Klassenstärken, Doppelabitur 2011 usw.) eine wohlverdiente Verkürzung.

- KMS: „Dementsprechend sollte beispielsweise bei der Übertragung einer Fachbetreuung an eine Lehrkraft berücksichtigt werden, dass das Staatsministerium anstrebt, auch Lehrkräfte mit zukünftigen Expertenfunktionen in verantwortungsvolle Leitungsaufgaben an den Schulen einzubinden. Sie sollten u. a. die notwendige Eignung aufweisen, um in Zukunft an der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen mitzuwirken.“

Seit Jahren sind Fachbetreuer bei der dienstlichen Beurteilung eingebunden: „Beurteilende Schulleiterinnen oder Schulleiter sollen beispielsweise Beobachtungen ihrer Stellvertreter und der zuständigen Fachbetreuer als Beurteilungsgrundlagen heranziehen und diese Lehrkräfte an Unterrichtsbesuchen beteiligen.“ (s. Abschnitt A. Nr. 4.1.3 der Beurteilungsrichtlinien 2005, zuletzt geändert am 15. Juli 2009).

Eine noch stärkere Einbindung der Fachbetreuer ist auf ihre möglichen Konsequenzen, rechtlichen Gegebenheiten (A 14 darf nicht A 14 und höher beurteilen - Konkurrenzverbot) und Auswirkungen äußerst sorgfältig und überlegt abzuwägen

Die politische Diskussion um „Eigenverantwortliche Schule“, „mittlere Führungsebene“ ist im vollen Gange, Konzepte sind erarbeitet, Verwaltung und Politik steuern auf Entscheidungen zu. Herr Kultusminister Dr. Spaenle (MdL) hat gegenüber dem HPR (7.10.10) versichert, dass nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden werde, dass die Betroffenen bei ihm Gehör finden.Die Schulart Gymnasium zeichnet sich durch die hohe Fachlichkeit aus, die nicht gefährdet werden darf. Für eine gute Schule braucht man gute Lehrkräfte, diese müssen berufliche Aufstiegsmöglichkeiten haben. Der Hauptpersonalrat – Gruppe der Lehrer an Gymnasien setzt sich nach wie vor für den Erhalt der A 15- Beförderungsmöglichkeiten an den staatlichen Gymnasien und Kollegs ein und braucht dafür auch die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen.

Für den inhalt verantwortlich:

Walter Bertl
Hauptpersonalrat, stellvertretender Vorsitzender bpv
Dagmar Bär
Hauptpersonalrätin, stellvertretende Vorsitzende bpv und eferat Berufspolitik
im bpv
Rita Bovenz
Hauptpersonalrätin, Vorsitzende des
Bezirksverbandes Oberbayern
Michael Schwägerl
Hauptpersonalrat, Ref. Öffentlichkeitsarbeit, Homepage u. Schriftführung bpv