ALTERSTEILZEIT AB 1. FEBRUAR 2011

Vgl. PI Nr. 445 vom 1.3.10 und PI 453 vom 13.10.10

Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsreformgesetzes zum 1. Januar 2011 gelten die neuen Bestimmungen bezüglich der Altersteilzeit nach Art. 91 BayBG. Die Arbeitszeit ist im Verhältnis 60:40 aufzuteilen, sie kann entweder im Block- oder im Teilzeitmodell abgeleistet werden.

Altersteilzeit im Teilzeitmodell kann ab 21. Februar 2011 angetreten werden.
Blockmodell: Altersteilzeit ab 1.2.2011
Anträge umgehend stellen

Den Antrag und den Hinweis auf die Rechtsfolgen von Altersteilzeit finden Sie HIER.
Wegen der Anhebung der Altersgrenzen ist im Blockmodell die Freistellungsphase auf den Personaltermin abzustellen. Damit errechnen sich je nach Geburtstag unterschiedliche Fallgruppen.

Ab 1.1.2011 sind neben der Altersteilzeit im Teilzeitmodell ab 21. Februar 2011 bei Vollzeitbeschäftigung folgende Blockmodelle noch möglich:

Bei Teilzeit und Schwerbehinderung ergeben sich noch andere Möglichkeiten, deren Darstellung sprengt aber den verfügbaren Rahmen.

Da die oben genannten Altersgruppen bereits vor dem 1.1.2011 noch die „alte“ Altersteilzeit nehmen konnten, geht der HPR davon aus, dass nur noch in Einzelfällen im Schuljahr 2011 von obigen Regelungen Gebrauch gemacht werden wird. Für Altersteilzeit ab dem Schuljahr 2011/12 (gültig für vor dem 2.8.1952 Geborene – 2.8.1954 bei Schwerbehinderung) ist eine Info in Vorbereitung.

Teilzeit, Beurlaubung und Altersteilzeit schaffen Einstellungsmöglichkeiten – angesichts der sich verschlechternden Einstellungssituation wegen des Wegfalls von K 13 ab 2011 werden die Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten künftig voraussichtlich nicht mehr stark eingeschränkt werden.

Für den inhalt verantwortlich:

Walter Bertl
Hauptpersonalrat, stellvertretender Vorsitzender bpv
Dagmar Bär
Hauptpersonalrätin, stellvertretende Vorsitzende bpv und eferat Berufspolitik
im bpv
Rita Bovenz
Hauptpersonalrätin, Vorsitzende des
Bezirksverbandes Oberbayern
Michael Schwägerl
Hauptpersonalrat, Ref. Öffentlichkeitsarbeit, Homepage u. Schriftführung bpv