TEILZEIT UND ERMÄßIGUNGEN 2010/11
1. Altersermäßigungen zum Schuljahr 2010/11
- Alle vor dem 02.02.1949 Geborenen bekommen 3 WStd.
- Alle vom 02.02.1949 – 01.02.1951 Geborenen erhalten 2 WStd.
- Alle vom 02.02.1951 bis 01.02.1953 Geborenen bekommen 1 WStd.,
bei Altersteilzeit nach BayBG Art. 91, Art. 142 a, (Art. 80d BayBG alt) gibt es keine Altersermäßigung.
2. Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit bei Schwerbehinderung
- Ab GdB 50 sind 2 Wochenstunden zu gewähren.
- Ab GdB. 70 stehen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen 3 Wochenstunden und
- ab GdB 90 stehen 4 Wochenstunden Ermäßigung zu.
3. Teilzeit und Ermäßigungen
Bei der Wahl des Teilzeitstundendeputats ist darauf zu achten, dass sich die Anzahl der zustehenden Ermäßigungsstunden (auf Grund von Alter und/oder Schwerbehinderung) anteilig reduziert. Es gelten die Tabellen der UPZ 24 in der Anlage des KMS Nr. VI-5S5404.6-6.15 419 vom 3. Mai 2004.
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Ein in obigen Tabellen nicht angegebenes Stundenmaß kann nicht als Teilzeitmaß gewählt werden.
Bei Teilzeit und Ermäßigung bei wissenschaftlichem und nichtwissenschaftlichem Unterricht sei aus Platzgründen auf obiges KMS mit seinen mehrseitigen Anlagen verwiesen.
Für den inhalt verantwortlich:
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Walter Bertl Hauptpersonalrat, stellvertretender Vorsitzender bpv und Referat Wirtschaft und Soziales im bpv |
Dagmar Bär Hauptpersonalrätin, stellvertretende Vorsitzende bpv und eferat Berufspolitik im bpv |
Rita Bovenz Hauptpersonalrätin, Vorsitzende des Bezirksverbandes Oberbayern |
Michael Schwägerl Hauptpersonalrat und Mitglied im Hauptvorstand bpv |


