Beförderung

Grundsätzliches zur Beförderung an den staatlichen Gymnasien in Bayern

An den Gymnasien gibt es zwei wesentlich verschiedene Arten von Beförderungen: die Beförderung auf im Staatshaushalt explizit ausgewiesene Funktionsstellen wie z.B. Schulleiter und Stellvertreter. Hier erfolgen die Beförderungen grundsätzlich mit der Übertragung des Amtes, wegen der Wiederbesetzungssperre von derzeit 12 Monate aber mit entsprechender Verzögerung; des weiteren ist das Leistungslaufbahngesetz zu beachten, die zwischen zwei Beförderungen einen zeitlichen Abstand von 3 Jahren vorsieht. Bei Stellvertretern hängt die Wartezeit von A 14 nach A 15 auch noch vom Wert der Beurteilung zum Zeitpunkt der Ernennung zum Stellvertreter ab: 4 Jahre bei BG/ST/12 Punkte und besser, 5 Jahre bei UB/ER/09 Punkte. Die ruhegehaltfähige Stellvertreterzulage gibt es drei Jahre nach der Beförderung nach A 15 (Laufbahnrecht).

Die weitaus größere Gruppe von Beförderungen betrifft die erste Beförderung nach A 14 und die Beförderung nach A 15 bei Ausübung der im Funktionenkatalog explizit ausgewiesenen Funktionsstellen wie Fachbetreuer, Stufenbetreuer, usw. Da es hier viel mehr Bewerber als freie Beförderungsstellen gibt, muss eine Reihenfolge der zur Beförderung Anstehenden festgesetzt werden. Mit einer Formel, in die eine Mindestwartezeit, die Ergebnisse der letzten beiden Beurteilungen und bei der Beförderung zum Studiendirektor die Wertigkeit der ausgeübten -Funktion sowie der Zeitraum der Funktionsausübung eingesetzt werden, lässt sich eine Reihenfolge aufstellen.

So wurden z.B. zum Juni 2011 die Koll. mit dem fiktiven Beförderungsdatum „vor Mai 2014“ nach A 15 befördert, bei A 14 erreichten die Gruppen bis einschließlich „Mai 2014“ die Beförderung nach A 14.

Die Formel zur Berechnung der fiktiven Beförderungswartezeiten blieb in den letzten Jahren unverändert. Die Beförderungsrichtlinien wurden am 23.3.07 vom KM an die Direktorinnen und Direktoren der staatl. Gymnasien und Kollegs versandt.

Untenstehend finden Sie Excel-Programme zur unverbindlichen Berechnung des eigenen fiktiven Beförderungsdatums.

Die Beurteilungen 2010 sind noch nicht überprüft und werden noch nicht zur Beförderung herangezogen.

Die so errechneten "Wartezeiten" sind natürlich nur fiktiv und umso unpräziser, je weiter der Beförderungszeitpunkt vom heutigen Datum entfernt ist.

Weitere Hinweise finden Sie unter Beförderungsrichtlinien

W. Bertl (21.09.2011)

Beförderungsrechner