Aktuelles aus dem Hauptpersonalrat
Einstellungssituation September 2011
NUR ETWA 400 – 450 EINSTELLUNGEN IN DEN STAATLICHEN GYMNASIALEN SCHULDIENST IN BAYERN
Die Einstellungssituation im Herbst 2011 ist wegen des Wegfalls der 13. Jahrgangsstufe im Vergleich zum Vorjahr dramatisch schlechter geworden.
Durch Pensionierungen, Freistellungen in der Altersteilzeit, Ausweitung der Teilzeit- und Beurlaubungsmöglichkeiten, Abbau beim Arbeitszeitkonto werden ca 400 – 450 Bewerbungen aus dem laufenden Jahrgang, der Warteliste und dem Kreis der freien Bewerber eine unbefristete Einstellung erhalten.
Die Einstellungsquote ist fächerspezifisch gut bis katastrophal:
- Gut Mathematik, Physik, Informatik, Kunst
- Katastrophal in Fächern mit Deutsch und Englisch.
Die Situation in Deutsch und Englisch wird durch die hohe Zahl an Zweigschulreferendaren mit diesen Fächern heuer noch weiter verschärft, die Einstellungssituation in den nächsten Jahren nicht besser.
Dennoch wird es in diesen Fächern einen Einstellungskorridor geben, der aber sehr eng sein wird und in der Regel wird nur eine sehr geringe Zahl an Bewerbungen mit den besten Noten berücksichtigt werden.
Zur Abschätzung der Einstellungssituation kann auch die Warteliste herangezogen werden:
Auf der Seite
„Einstellung am Gymnasium 2011/12: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Bewerber“
gibt es zahlreiche nützliche Hinweise für Alternativen zum staatlichen gymnasialen Schuldienst in Bayern.
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die zahl der Stellen am Gymnasium erhöht wird
– zum Abbau großer Klassen und
- zur Einführung einer integrierten Lehrerreserve
Für den Hauptpersonalrat – Gruppe der Lehrer an Gymnasien
Walter Bertl
HPR - Bericht GiB März 2010
Funktionsübertragungen April 2010
Anträge auf Funktionsänderungen sind spätestens bis zum 1. April vorzulegen. Das Kultusministerium hat dazu den Gymnasien und Kollegs und den örtlichen Personalräten ein Merkblatt (Stand Feb 2010) zugesandt. Wir bitten die örtlichen Personalräte die Neuerungen bezüglich der Funktionsübertragungen bei Bewerbung von Schwerbehinderten zu beachten. Da bei den beförderungswirksamen Funktionen Frauen bisher unterrepräsentiert sind, ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz bei Funktionsvergaben zu beachten. Teilzeitbeschäftigte
dürfen nicht benachteiligt werden (Art. 14 BayGlG). Auch nach Auffassung des Hauptpersonalrates sind alle schulischen Funktionen mit Ausnahme der Schulleitung teilzeitfähig.
Zum Verfahren und zu den Regelungen bei der Funktionsübertragung sei auf das KMS Nr. VI.9 - 5 P5012.6 - 6.90813 vom 17.09.2007 hingewiesen. Nach BayPVG Ar. 75 (1) Ziffer 2. und „3. Übertragung der Dienstaufgaben eines anderen Amtes mit höherem oder niedrigerem Endgrundgehalt für eine Dauer von mehr als sechs Monaten,..“ hat der Personalrat bei der Vergabe beförderungsrelevanter Funktionen ein Mitbestimmungsrecht. Die Fälle, in denen das Mitbestimmungsrecht missachtet wird, nehmen inzwischen deutlich ab. Dies liegt vermutlich auch daran, dass sich die Wartezeiten für die Beförderung nach A 14 verkürzt haben.
Der örtliche Personalrat wird von der Schulleitung über eine beabsichtigte Funktionsübertragung rechtzeitig und umfassend informiert, fasst in einer Personalratssitzung einen Beschluss und die/der Vorsitzende unterschreibt auf dem Funktionsänderungsbogen. Dieser Bogen wird von der Schulleitung an das KM fristgerecht geschickt, das KM überprüft, beteiligt den Hauptpersonalrat und teilt den Schulen nach Abschluss des Mitbestimmungsverfahrens das Ergebnis mit. Wir bitten um Verständnis, dass vor Abschluss der Übertragungen im laufenden Verfahren Auskünfte manchmal nicht möglich sind. In Personalangelegenheiten ist Vertraulichkeit geboten und von allen Beteiligten Art. 10 BaPVG „Schweigegebot“ zu beachten. Deshalb bitten wir auch darum, dass vor Abschluss des Verfahrens mit der Bekanntgabe von Funktionsübertragungen möglichst vorsichtig umgegangen wird.
Funktionsübertragungen – MODUS F – Eigenverantwortliche Schule
In der gemeinsamen Kabinettssitzung der Bayer. Staatsregierung und der Regierung von Hessen wurde beschlossen, dass Bayern und Hessen die Eigenverantwortung der Schulen stärken (s. Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 3.2.2010). Minister Dr. Spaenle machte aber klar: „Eigenverantwortete Schulen sind und werden keine autonomen Schulen.“ Das Kultusministerium werde die Schulen auf ihrem Weg und in ihrer pädagogischen Arbeit auch künftig begleiten. Die Schulaufsicht müsse ihre Aufgabenschwerpunkte aber hin zu mehr Beratung und Mediation wandeln. Einer wachsenden Eigenverantwortung könnten folgende Elemente dienen:
Formen der Direktbewerbung, die den Schulen Einfluss auf die Besetzung der Lehrerstellen sichern. Eine mittlere Führungsebene mit Personalverantwortung. Personalkosten-Budgets
und Sachmittelbudgets jeweils für die einzelne Schule.
Bei der Besetzung der Lehrerstellen wird der Freistaat allerdings sicherstellen müssen, dass der Auftrag, für gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen in ganz Bayern zu sorgen, eingehalten wird. Deshalb wird der Staat für Schulen in strukturschwachen Gebieten ebenso die Lehrkräfte zur Verfügung stellen wie für die in Ballungsgebieten.
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Der Hauptpersonalrat dankt Herrn Staatsminister Dr. Spaenle für die deutlichen Worte zur Verantwortung der Staatsregierung zur gleichmäßigen Personalversorgung auch in strukturschwachen Gebieten. Bei der Direktbewerbung wurden an den Gymnasien vor Jahren Erfahrungen gemacht, aus denen die richtigen Folgerungen gezogen werden müssen. Wie vom HPR vorhergesagt, gab es Benachteiligungen von Frauen und Schwerbehinderten sowie Probleme bei der gleichmäßigen Sicherung der Unterrichtsversorgung in einem Flächenstaat. Sorge bereitet die Ankündigung von Personalkosten-Budgets und Sachmittelbudgets. Abschreckende Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass Personalkosten-Budgets zu Lohndumping führen können. Werden Lehrkräfte mit Deutsch und Geschichte angesichts der derzeit zahlreichen Bewerberinnen künftig schlechter bezahlt als Lehrkräfte mit Mathematik und Physik? Bei einer gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Personalkosten- und Sachkostenbudgets könnte man durch Einstellung von gering bezahlten Lehrkräften Geld für eine bessere Sachausstattung „erwirtschaften“? Zu klären ist unbedingt, was unter einer „mittleren Führungsebene mit Personalverantwortung“ zu verstehen ist. Will man hier dem schlechten Beispiel der Wirtschaft folgen und die bewährte flache und kollegial geprägte Hierarchie der Gymnasien durch Strukturen der Konzerne mit Gruppenleiter, Abteilungsleiter, Bereichsleiter, Direktionsassistenten, Vorstandsassistenten, Vorstände und Vorstandsvorsitzende mit dem Aufsichtsgremium „Elternbeirat“ ersetzen? „Die Geister die ich rief, werd ich nicht mehr los…“. Die „Wirtschaft“ denkt bereits wieder um. Veränderungsprozesse gelingen nicht, wenn sie ohne Rückhalt in der Belegschaft durchgeführt werden. Der neue OPEL-Chef Nick Reilly wird zitiert mit: „Der Zeitaufwand für Mitarbeitertreffen und Berichte soll um die Hälfte sinken. Weniger Reden, mehr tun!“ W.B. |
Teilzeit und Beurlaubung zum Schuljahr 2010/11
Für das kommende Schuljahr werden in den Fächern mit:
(X) Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Geschichte, Geographie, Wirtschafts- und Rechtslehre, Sozialkunde, Kunst, Musik und Psychologie
voraussichtlich ausreichend Lehrkräfte für das Gymnasium zur Verfügung stehen. Lehrkräfte, mit ausschließlich obigen Fächerverbindungen (inkl. eventuellem Erweiterungsfach) kann im kommenden Schuljahr voraussichtlich wieder Teilzeit nach Art. 88 BayBG bzw. § 11 Abs. 2 TV-L (Antragsteilzeit) im gesetzlich möglichen Umfang bewilligt werden (mindestens 12 WStd. ggf. zuzüglich Arbeitszeitkonto), da dienstliche Belange dem nicht mehr entgegen stehen.
Alle anderen als die oben genannten Fächer sind Mangelfächer. Wegen der derzeit fächerspezifisch besonders unterschiedlichen Bedarfslage wird aber vermutlich keine Antragsteilzeit gewährt werden, wenn Fächerkombinationen mindestens ein Mangelfach enthalten, wie z. B. M/WR, Ph/Geo, D/Ev oder D/E/L.
Antragsteilzeit in Fächerkombinationen mit mindestens einem Mangelfach:
In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass die Teilzeit nach Art. 88 BayBG bzw. § 11 Abs. 2 TV-L (Antragsteilzeit) weiterhin noch mindestens 18 Wochenstunden umfassen (ggf. zuzüglich Arbeitszeitkonto) muss. Evtl. ist zur Sicherung der Unterrichtsversorgung eine weitere Erhöhung (und ggf. eine Abordnung) notwendig. Der Hauptpersonalrat kann hier seine Zustimmung nach den gesetzlichen Vorschriften des Art. 88 „bei zwingenden dienstlichen Gründen“ und des BayPVG nicht verweigern. In besonderen Mangelfächern wie Mathematik, den Naturwissenschaften und Latein kann dies zu Vollzeit führen.
Lehrkräfte mit mindestens einem Mangelfach, die Antragsteilzeit beantragen, können nur dann weniger als 18 Stunden (ohne Arbeitszeitkonto) beantragen, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen.
Familienpolitische Teilzeit:
Teilzeit nach Art. 89 BayBG bzw. § 11 Abs. 1 TV-L (familienpolitische Teilzeit) kann – unabhängig von der Fächerkombination – ohne Obergrenze beantragt werden.
Arbeitsmarktpolitische Beurlaubungen:Beurlaubungen nach Art. 91 BayBG können in den Fächerkombinationen wieder beantragt werden, in denen ein außergewöhnlicher Bewerberüberhang (ausschließlich Fächer aus obigem Bereich (X)).
Altersteilzeit und Anhebung der Altersgrenze
Für Beamte, die vor dem 2.8.1951 (bei Schwerbehinderung vor dem 2.8.1953) geboren wurden, ist Altersteilzeit ab dem 1.8.2010 möglich. Beim Blockmodell ist zu beachten, dass hier nur das 4-Jahres-Modell (Übergangsregelung für Geburtsdatum 2.8.1949 – 1.8.1950), oder das Fünf-Jahres-Modell in Frage kommen – Sonderfälle bei Schwerbehinderung. Dazu wurde eine Information an die Gymnasien versandt, die HIER [57 KB]
zu finden ist.
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Trotz der Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenze ist dieser Teil der Dienstrechtsreform insbesondere für Lehrkräfte nicht angemessen. Bei anderen Berufsgruppen wurden die besonderen Belastungen anerkannt und die Altersgrenzen dementsprechend nicht angehoben. Gleiches sollte man der Gruppe der Lehrkräfte aller Schularten zubilligen und die Anhebung, die nicht nur bis zu zwei Jahren, sondern bis zu drei Jahre beträgt, aussetzen. Insbesondere, wenn man wieder Zeiten mit großer Lehrerarbeitslosigkeit bevorstehen, ist es für die auf Arbeit Wartenden nicht nachvollziehbar, dass die Älteren bis zu drei Jahre länger im Dienst bleiben müssen. W.B. |
Einstellungssituation Februar 2010
Die sich zum Februar 2010 akut verschlechternde Einstellungssituation hat bei sehr vielen – nicht nur den Referendarinnen und Referendaren – für Betroffenheit gesorgt. Konnten in den letzten Jahren in den meisten Fächern nahezu alle Bewerbungen berücksichtigt werden, ist für den Februar 2010 die Einstellungsquote auf nunmehr ca. 60 % der fertig Gewordenen abgesunken (s. gesonderten Bericht zu den Einstellungszahlen in dieser Ausgabe). Sehr hart betroffen wurden die Bewerberinnen und Bewerber mit den Fächerkombinationen Deutsch bzw. Englisch mit den Beifächern Geschichte, Sozialkunde, Geografie, Wirtschaft. In diesen Fächern gibt es derzeit zusätzlich noch sehr viele Referendarinnen und Referendare, die im Februar 2010 den Zweigschuleinsatz antreten – dies hat die Einstellungssituation zum Februar 2010 zusätzlich verschlechtert.
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Ein Einstellungsstopp liegt nicht vor, Gerüchte, die schlechte Einstellungssituation hätte mit den Problemen der Landesbank zu tun, treffen auch nicht zu. Die Planstellen im Doppelhaushalt 2010/11 wurden bereits vorher beschlossen und sind auf der homepage des Finanzministeriums im Einzelplan 05 19 nachzulesen. Neben dieser sachlichen Information sind entsprechende politische Forderungen an die Verantwortlichen zu stellen: Zentrale Forderungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit Jetzt, wo endlich wieder genügend Bewerberinnen und Bewerber mit einer abgeschlossenen Ausbildung Lehramt Gymnasium zur Verfügung stehen, sind entsprechend dem Bedarf der Gymnasien und Kollegs die erforderlichen Planstellen zu schaffen. Senkung der Klassenstärken – Einführung einer (integrierten) Lehrereserve Mit den zusätzlichen Superverträgen zum Februar 2010 hat die Gymnasialabteilung den MB-Bezirken mobile Reserven zugeteilt. Dienstanfänger – ohne einen Vorrat an Unterrichtsvorbereitungen - werden kurzfristig zu Einsätzen an ihnen fremde Gymnasien geschickt. Der HPR hätte sich gewünscht, diese zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten für einen Modellversuch zu einer integrierten Lehrerreserve zu nutzen. W.B. |
Für den September 2010 sind zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten zu erwarten, da im Februar 2010 nicht Berücksichtigte über die Warteliste zum Zug kommen können. Im Staatshaushalt sind knapp 400 zusätzliche Stellen für den herbst 2010 ausgewiesen, der HPR rechnet mit ca. 600 durch Pensionierung und Altersteilzeit frei werdenden Stellen und mit weiteren Stellen, die durch die Ausweitung der Teilzeit frei werden. Die Einstellungschance hängt aber sehr von der Fächerkombination und den Anforderungen der Schulen ab.
Walter Bertl

