Wie Sie wissen,
konnten bis 2006 Lehrkräfte die Aufwendungen
für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu
einem Höchstbetrag von € 1.250 als
Werbungskosten steuerlich absetzen, wenn der
Nachweis erbracht werden konnte, dass diese
Kosten tatsächlich anfielen und dass kein
anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Diese Rechtslage wurde zum 1.1.2007
geändert. Seither waren die Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmer nur noch dann
als Werbungskosten absetzbar, wenn dort der
Mittelpunkt der gesamten beruflichen
Tätigkeit lag.
Vor diesem
Hintergrund hatte der Bayerische
Philologenverband über den Deutschen
Philologenverband zusammen mit weiteren
Lehrerverbänden frühzeitig ein Gutachten zu
Verfassungsfragen der steuerlichen
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für
häusliche Arbeitszimmer in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass
die Neuregelung wegen Verstoßes gegen den
allgemeinen Gleichheitssatz
verfassungswidrig ist. Gestützt auf diese
Rechtsauffassung wurden bei verschiedenen
Finanzgerichten mehrere Musterprozesse
geführt.
Mit Beschluss
vom 6. Juli 2010 – 2 BvL 13/09 hat der
Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
nunmehr entschieden, dass die maßgebliche
Regelung des Steueränderungsgesetzes 2007
gegen den allgemeinen Gleichheitssatz
verstößt, soweit die Aufwendungen für ein
häusliches Arbeitszimmer auch dann von der
steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen
sind, wenn für die betriebliche oder
berufliche Tätigkeit kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der
Gesetzgeber ist danach verpflichtet,
rückwirkend auf den 1. Januar 2007 durch
Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG
den verfassungswidrigen Zustand zu
beseitigen. Die Gerichte und
Verwaltungsbehörden dürfen die Vorschrift im
Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit
mit dem Grundgesetz nicht mehr anwenden,
laufende Verfahren sind auszusetzen.
Auf den Seiten
unseres Rechtsschutzreferates und in unserer
Verbandszeitschrift „Das Gymnasium in
Bayern“ werden wir Ihnen dazu weitere
aktuelle Informationen zur Verfügung
stellen.
Dieses Urteil,
auf das mit vielen anderen auch der
Bayerische Philologenverband jahrelang
hingearbeitet hat, ist für uns sicher ein
weiterer Grund dafür, mit Freude in die
Ferien zu gehen. Bevor uns das neue
Schuljahr mit der großen Herausforderung des
doppelten Abiturientenjahrganges empfängt,
wünsche ich Ihnen herzlich einige erholsame
Wochen zum Ausschnaufen und Regenerieren. –
Wir haben uns diese Pause redlich verdient!