BGH-URTEIL ZU SPICKMICH
BGH-URTEIL ZU SPICKMICH EINE EINZELFALLENTSCHEIDUNG UND KEIN FREIBRIEF FÜR SCHMÄHKRITIK
Max Schmidt: „Lehrer hätten sich ein pädagogisch wertvolleres Urteil gewünscht“
Der Bayerische Philologenverband hat darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof seine Zurückweisung der Revision einer Lehrerin gegen das Internetportal spickmich.de ausdrücklich als Einzelfallentscheidung verstanden wissen will. „Damit hat das Gericht nicht jede Art von Schülerurteilen über Lehrkräfte oder gar Schmähkritik abgesegnet“, betonte der Verbandsvorsitzende Max Schmidt heute in München. Natürlich, so Schmidt weiter, habe er sich als Lehrer ein anderes Urteil erhofft. Die vom Bundesgerichtshof behandelte Problematik der Bewertung von Personen im Internet hält Schmidt für grundsätzlich so relevant, dass eine abschließende Klärung durch das Bundes-verfassungsgericht erfolgen sollte. Er teile nach wie vor die Auffassung der bayerischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich, die Beurteilungen von Lehrkräften im Internet für unvereinbar mit dem Bundesdatenschutzgesetz hält. Von einigen Ausnahmen abgesehen, liegt nach Auffassung der Behörde nämlich bereits dann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor, wenn personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Einverständniserklärung des Betroffenen ins Internet gestellt werden - und das unabhängig von der Tendenz vorgenommener Bewertungen. Dies betreffe nicht nur im Internet kursierende Urteile über Lehrkräfte, sondern gelte auch für weitere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte, Handwerker sowie Privatpersonen.
Beschädigung der beruflichen Autorität und Reputation als völlig unterschätzte GefahrUnter pädagogischen Gesichtspunkten ist für die Lehrerschaft die Sachlage unverändert eindeutig: Ein gedeihliches Miteinander zwischen Schüler- und Lehrerschaft befördern solche Meinungsportale nicht. Die Öffentlichkeit des Internet ist das falsche Medium, um Lehrern Rückmeldungen über ihr berufliches Verhalten zu geben. „Junge Leute werden sich in Zukunft wohl noch genauer überlegen, ob sie einen solch fordernden Beruf ergreifen wollen, wenn zukünftig jeder Anonymus öffentlich mit willkürlichen, nicht überprüfbaren Urteilen die berufliche Autorität und Reputation eines Lehrers beschädigen darf. Dieser Aspekt ist bislang eine völlig unterschätzte, aber durchaus reale Gefahr“, warnte Schmidt abschließend.
